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Autor Thema: Steuerberater.  (Gelesen 1870 mal)

Morrowind13

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Steuerberater.
« am: 20. Juli 2010, 13:19:54 »

Nun hatte ich heute Morgen wegen meiner laufenden Inso auch deswegen mit ihm Ärger.
Er hat nun vom TH die Info bekommen, dass ich den ausstehenden Betrag zur Bearbeitung meines Lohnsteuerjashresausgleichs nicht mehr von mir bekommen wird.
Nun wiederstrebt es sich mir ihm vorsätzlich ihm für seine Mühen extra oder aus Willmut sein ihm eigentlich zustehendes Geld nicht zukommen zu lassen.
Aber der TH hat natürlich von der Steuerrückerstattung auf das Konto erfahren und nach der rechnung gefragt.
Da ich ihm diese noch nicht vorweisen konnte, habe ich ihm dies ja auch Sagen müssen.
Sogleich, wurde dieser als Privatgläubiger zu meinen Restlichen Gläubiger (BANKEN)hinzugefügt.
Es handelt sich bei mir um 110 € die ich ihm hätte zahlen sollen.
Da diese Fälle auch bei meinem Steuerberater zunehmen,er hat nach dessen Aussage mittlerweile zehn Fälle wo er für geld gearbeitet hat und nichts mehr bekommt. habe nicht nur ich ihm Geschädigt sondern auch der Gesetzgeber mit seinen Bestimmungen zum Insovenzverfahren.
Wegen dieser Kleinbeträge wird er wohl nichts aus der Masse bekommen?
Wenn dem dann so ist das nur die großen Gläubiger Entschädigt werden trifft es dann wieder eine einzelperson oder Familie auch wenn ich davon Ausgehe, das so ein Steuerberater mehr Einkommen hat wie ich als ehemaliger Arbeitnehmer.
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doktor mabuse

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Re: Steuerberater.
« Antwort #1 am: 20. Juli 2010, 14:04:37 »

Hallo Morrowind,

ich habe Mühe, das Geschriebene zu verstehen, aber was ich sagen kann ist, wenn es Masse zu verteilen gibt, werden davon zuerst die Gerichtskosten, die TH Auslagen und dann erst nach Quote die Gläubiger befriedigt. (Lohnabtretungen laß ich mal aussen vor) Das heist, kleiner Schuldenbetrag an den Gläubiger = niedrige Quote = weniger Geld. Damit sollen alle gleich behandelt werden.
Und bei einem Nullplan gibt es für die Gläubiger meist gar nichts...

Gruß,
Doktor Mabuse
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