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Autor Thema: Steuererklärung  (Gelesen 1562 mal)

Snoopy279

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Steuererklärung
« am: 15. März 2011, 06:47:30 »

Hallo Zusammen,


ich hab mal ne ganz, scheinbar schwierige, Frage, denn mein Inso-Anwalt konnte mir das nicht beantworten.

Wenn ich nach eröffnen der Insolvenz meine Steuererklärung mache, dann darf die doch nicht mal eben pauschal gepfändet werden. Ich habe beim FA keine Schulden, auch nicht bei Gläubigern, die übers Zollamt eintreiben.

Aber es ist ja z.B. so, daß die Pendlerpauschale von meinem Pfändungsfreibetrag, in Form von Sprit gekauft wird, damit ich zur Arbeit komme. Wenn man mir das nun pfänden würde, würde man dies ja doppelt pfänden, oder?
Würde mich nur mal allgemein interessieren, denn darunter würde ja auch die Rückzahlung der Nebenkosten aus unserer Wohnung fallen, und da ich mir vorstellen könnte, daß mein Treuhänder regelmässig die Kontoauszüge sehen will, möchte ich da sicher sein, daß dem so ist. Schlisslich habe ich einen Treuhänder erwischt, der alles wohl ganz genau nimmt, denn er besucht mich auch zu Hause. Ich hab da kein Problem mit, denn die Picasso habe ich für die Zeit verliehen  :biggrin:

Vielen Dank für die Antworten, vorab


Snoopy279
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Fallera

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Re: Steuererklärung
« Antwort #1 am: 15. März 2011, 07:55:28 »

Steuererstattungen welche VOR und WÄHREND des Insolvenzverfahrens begründet sind, fallen zu 100% in die Insolvenzmasse!

Erst nach Aufhebung steht eine evtl. Steuererstattung wieder zu 100% dem Schuldner zu, sofern keine Nachtragsverteilung angeordnet wurde.

Bez. der Spritkosten etc. empfiehlt sich, eine Erhöhung des Pfändungsfreien Betrages bei Gericht zu beantragen.
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