Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: Roko1208 am 02. Mai 2014, 20:29:34

Titel: Steuererklärung in der WVP
Beitrag von: Roko1208 am 02. Mai 2014, 20:29:34
Hallo zusammen,

ich befinde mich seit 07/2011 in der PI. Vor etwa 5-6 Jahren hatte ich die letzte Steuererklärung gemacht, in der ich 13 € an das Finanzamt zurück zahlen musste und keine weitere gemacht hatte.

Nun möchte ich die Steuererklärung machen, hatte meinen TH dazu gefragt, ob er das macht oder ich, dazu seine Antwort:

"Da Ihr Verfahren ein Verbraucherinsolvenzverfahren ist und Sie sich bereits in der Wohlverhaltensphase befinden, sind Sie für Ihre Steuererklärungen selbst zuständig."

Wenn ich nun die Steuererklärung mache, wie weit Rückwirkend kann ich diese machen und die wichtigere Frage ist, wenn ich eine Rückerstattung bekomme, muss ich diese komplett an den TH weiterleiten oder wie funktioniert das?

Danke
Titel: Re: Steuererklärung in der WVP
Beitrag von: iv-sb am 16. Mai 2014, 22:21:15
Zum Verständnis: Dein Insoverfahren wurde 2011 eröffnet und dein TH hat KEINERLEI EST-Erklärungen abgegeben?
Bist du seit mind. 2011 angestellter Arbeitnehmer und führst Lohnsteuer ab?
Titel: Re: Steuererklärung in der WVP
Beitrag von: Roko1208 am 18. Juni 2014, 08:48:50
Ich bin seit 2011 angsestellter Arbeitnehmer und führe meine Lohnsteuer ab.

Folgende Antwort habe ich vom Treuhänder erhalten:

"Ihr Verfahren wurde am 13.09.2012 aufgehoben, d. h. ein Einkommensteuerguthaben für das Jahr 2012 würde teilweise in die Insolvenzmasse fallen, d. h. wäre an den Treuhänder zu zahlen. Guthaben für die Jahre ab 2013 stehen Ihnen zu."

Zusätzlich habe ich mich an einen Lohnsteuerhilfeverein gewendet, wie das ganze funktionieren würde. Anbei die Antwort:

"Ab 2011 ..., Erstattung ca 200 - 250 €. Hier müssten aber noch evtl. erhaltene Lohnersatzleistungen berücksichtigt werden, was die Steuererstattung wieder schmälern würde.
Als Werbungskosten berücksichtigt werden könnten evtl. noch Kosten wie z. B. Anschaffung eines Computer, Fortbildungskosten, Bewerbungskosten und unter bestimmten Voraussetzungen Verpflegungsmehraufwendungen. Müsste dann aber im Detail besprochen werden.
Sollte die Erstellung der Steuererklärung ihrerseits gewünscht werden, müssten Sie mit folgenden Kosten rechnen: Aufnahmegeb. einmalig 15,- €, Jahresbeitrag pro Jahr 82,- bzw. 99,- €, richtet sich nach den Bruttoeinkünften."

Meiner Meinung nach würde sich eine Steuererklärung nicht wirklich für mich lohnen, was meint ihr...?
Titel: Re: Steuererklärung in der WVP
Beitrag von: Der_Alte am 18. Juni 2014, 10:53:43
Wenn man etwas vom Finanzamt erstattet bekommt, lohnt sich der Aufwand meistens. Allerdings seltener mit fremder, zu bezahlender Hilfe.

Heute kann man die Steuererklärung mit dem Elster-Verfahren selbst erledigen, wenn man als Arbeitnehmer nur übliche Werbungskosten etc. hat. Elster ist nicht nur selbsterklärend, sondern prüft auch noch auf Fehler in den Angaben. Einfach mal probieren.