Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: sealjet am 05. Januar 2008, 10:35:15

Titel: Steuerrückerstattung bei Privatinsolvenz
Beitrag von: sealjet am 05. Januar 2008, 10:35:15
Hallo,
Ich bekomme 2008 ca 700€ Steuern erstattet. Bin seit 2002 in der Privatinsolvenz.
Muß ich die Steuern ganz abtretten oder darf ich etwas behalten?
Nettoverdienst ca.1570€ und 3 Unterhatltsberechtigte Personen.

Gruß Marco
Titel: Re: Steuerrückerstattung bei Privatinsolvenz
Beitrag von: Feuerwald am 05. Januar 2008, 13:12:25
die Steuererstattung wird nicht von der Abtretung des Treuhänders im RSB-Verfahren erfasst und fällt für die Zeit ab Aufhebung des Insolvenzverfahrens an den Schuldner.

Gruss
Feuerwald
Titel: Re: Steuerrückerstattung bei Privatinsolvenz
Beitrag von: sealjet am 05. Januar 2008, 13:16:43
Hi Feuerwald,

das heißt das ich die Erstattung behalten darf oder wird sie auf mein einkommen angerechnet?
Was meinst du mit aufhebung des Insolvenzverfahrens?
Titel: Re: Steuerrückerstattung bei Privatinsolvenz
Beitrag von: Feuerwald am 05. Januar 2008, 13:32:53
eine Zusammenrechnung mit dem laufenden Einkommen im Monat der Steuerauszahlung erfolgt nicht.  Im Insolvenzverfahren ist die Steuererstattung als "Vermögen" massezugehörig und wird eingezogen.

Nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens fällt der Insolvenzbeschlag weg und neu erworbenes Vermögen - mit Ausnahme der von der Abtretung erfassten laufenden pfändbaren Bezüge und mit Ausnahme eines hälftigen Erbes - fällt dem Schuldner zu (bspw. auch der Lottogewinnen, die Nebenkostenerstattung usw.).

Die Aufhebung des Insolvenzverfahrens erfolgt i.d.R. nach dem sog. Schlusstermin und Ankündigung der Restschuldbefreiung durch Beschluss. Danach läuft die sog. Wohlverhaltensphase.

Ein im Jahr 2002 eröffnetes Verbraucherinsolvenzverfahren müsste längst aufgehoben sein (siehe Beschluss vom Insolvenzgericht).