Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: lumes am 05. September 2011, 17:30:09
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Hallo,
Ich habe eine Steuerrückerstattung von 248 Euro erhalten. Mein Insolvenzverfahren endet im November mit der RSB.
Darf ich die Steuerreichtümer behalten, oder werden die zur Masse gezogen?
Mit vorausdank
Oliver
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Wenn Sie sich in der WVP befinden,d.h wenn das Verfahren aufgehoben wurde, dürfen Sie die Erstattung behalten.
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Danke für die schnelle Antwort.
Hier noch eine Ergänzung: Gilt das auch wenn das Finanzamt auf meiner Schuldnerliste steht, oder darf
dies weiterhin zu ihrer Verrechnung einbehalten?
Grüße und vielen Dank
Oliver
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Das Finanzamt darf auch in der WVP mit Steuerschulden aufrechnen.
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Danke dafür. Ich warte dann mal auf die Dinge die da kommen mögen.