Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: lumes am 05. September 2011, 17:30:09

Titel: Steuerrückerstattung HILFE!!!
Beitrag von: lumes am 05. September 2011, 17:30:09
Hallo,

Ich habe eine Steuerrückerstattung von 248 Euro erhalten. Mein Insolvenzverfahren endet im November mit der RSB.
Darf ich die Steuerreichtümer behalten, oder werden die zur Masse gezogen?

Mit vorausdank

Oliver
Titel: Re: Steuerrückerstattung HILFE!!!
Beitrag von: Insoman am 05. September 2011, 18:09:07
Wenn Sie sich in der WVP befinden,d.h wenn das Verfahren aufgehoben wurde, dürfen Sie die Erstattung behalten.
Titel: Re: Steuerrückerstattung HILFE!!!
Beitrag von: lumes am 06. September 2011, 05:41:52
Danke für die schnelle Antwort.

Hier noch eine Ergänzung: Gilt das auch wenn das Finanzamt auf meiner Schuldnerliste steht, oder darf
dies weiterhin zu ihrer Verrechnung einbehalten?

Grüße und vielen Dank

Oliver
Titel: Re: Steuerrückerstattung HILFE!!!
Beitrag von: Fallera am 06. September 2011, 07:11:29
Das Finanzamt darf auch in der WVP mit Steuerschulden aufrechnen.
Titel: Re: Steuerrückerstattung HILFE!!!
Beitrag von: lumes am 06. September 2011, 19:26:21
Danke dafür. Ich warte dann mal auf die Dinge die da kommen mögen.