Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: Wedge am 29. März 2011, 07:13:07
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Hallo,
Ausgangslage:
Ich bin seit knapp 3 Jahren selbstständig und habe nur das Problem das ich meine Steuer nie gemacht habe...
Jetzt hat ein Stuerberater dies für mich erledigt und mich erwartet eine Nachzahlung von knapp 20.000 Euro(inkl. Steuerberater). Betriebliche Steuern fallen nicht an, da zu geringer Gewinn.
Verheiratet - Steuerklassen III/V
Problem:
Meiner Frau und ich sind gemeinsam veranlagt.
Nun ist es so, das ich keine Steuern bezahlt habe und meine Frau den reduzierten Steuersatz hat. Zudem besitzt meine Frau ein Haus das Sie von den Eltern überschrieben bekommen hat.
Frage:
Da wir gemeinsam veranlagt sind, ist der Steuerbescheid immer auf beide Namen ausgestellt.
Da die Steuerschuld aber hauptsächlich aus meiner Nachlässigkeit resultiert, bin ich für die Schulden verantwortlich. Doch was passiert, wenn ich in Insolvenz anmelde, mit dem Haus / Vermögen meiner Frau?
Für jede Antwort Dankbar.
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ich bin mir nicht sicher, aber sind Schulden beim Finanzamt nicht von der Insolvenz ausgeschlossen? :gruebel:
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ich bin mir nicht sicher, aber sind Schulden beim Finanzamt nicht von der Insolvenz ausgeschlossen? :gruebel:
Nein, auch Steuerschulden werden von einer evtl. RSB erfasst! Nur darf das Finanzamt wie jeder Gläubiger mit einem evtl. anfallenden Guthaben/Erstattung aufrechnen.
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Frage:
Da wir gemeinsam veranlagt sind, ist der Steuerbescheid immer auf beide Namen ausgestellt.
Da die Steuerschuld aber hauptsächlich aus meiner Nachlässigkeit resultiert, bin ich für die Schulden verantwortlich. Doch was passiert, wenn ich in Insolvenz anmelde, mit dem Haus / Vermögen meiner Frau?
Grundsätzlich haften Ehepartner (Ausnahme Gütergemeinschaft) nur für Schulden, für welche sie gemeinsam unterschrieben bzw. gebürgt haben. Wer steht im Grundbuch? Ihre Frau alleine oder Sie beide?
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Wer steht im Grundbuch? Ihre Frau alleine oder Sie beide?
Es steht nur meine Frau im Grundbuch.
Grundsätzlich haften Ehepartner (Ausnahme Gütergemeinschaft) nur für Schulden, für welche sie gemeinsam unterschrieben bzw. gebürgt haben.
Wenn ich das im Forum so richtig gelesen habe, dann kann man die Steuerschuld auch Einzelpersonenmäßig aufschlüsseln lassen. Das heißt doch, das die Stuerschuld nur mich alleine sprich mein Einkommen betrifft. Meine Frau hat ja brav Ihre Steuer bezahlt, also laut Stuerklasse und Arbeitgeber. Dann würde die Insolvenz auch entsprechend nur mich betreffen...
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Es steht nur meine Frau im Grundbuch.
- Somit kommt bei einer evtl. Insolvenz Ihrerseits auch niemand an die Immobilie ran!
Auch bei einer gemeinsamen Veranlagung kann man beim FA die getrennte Berechnung/Auszhalung beantragen! Dies zusammen mit der Erklärung abgeben und gut ist.
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Hmmm, kann man das auch noch nachträglich beantragen?
Die Erklärung ging schon letzte Woche raus...
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Sollte gehen ja!