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Autor Thema: Steuerschulden aus zurückliegenden Jahren. Welches Datum gilt?  (Gelesen 2160 mal)

Lissi

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Guten Morgen!

Ich befinde mich im Regelinsolvenzverfahren. Eröffnung war im Mai 2012.


Für die Jahre 2008 bis einschliesslich 2011 soll ich  Zweitwohnsteuer für meine damalige Zweitwohnung in Köln zahlen. ( Diese Wohnung und der Wohnsitz ist seit Februar 2011 abgemeldet)
Ich habe dieses Schreiben eine ganze lange Weile vor mir hergeschoben, bis mir dämmerte dass ich diese Forderung ja zur Tabelle anmelden kann wie alle anderen auch.   Das tat ich Anfang diesen Jahres persönlich beim Insolvenzverwalter.   Im vorangegangenen Dezember 2016 hatte ich wohl schon den Beschluss vom Amtsgericht Bonn über die Zustimmung zum Schussbericht.   Die Stadt Köln hat offensichtlich von meiner Insolvenz bis dahin keine Kenntnis gehabt, so mein IV.

Der Stadt Münstereifel (in der seit geraumer Zeit mein Wohnsitz ist) habe ich umgebend bescheid gegeben, dass die Forderung meinerseits zur Tabelle angemeldet sei. 

Jetzt gehe ich erstmal davon aus  dass der Zeitraum bis 2011 -also die Jahre die mir steuerlich berechnet wurden-  für mich gilt.  Nicht das Datum der Zahlungsaufforderung ( irgendwann 2014 oder so, müsste ich nichmal nachschauen) .    ....mal abgesehen davon ob ich nun vielleicht irgendwelche Fristen verpasst habe  :neutral:.

Heute stand der Gerichtsvollzieher bei mir im Haus, dem ich das alles auch erläutern konnte.  Wir haben vereinbart, dass ich entprechende Unterlagen reingebe und auch den insolvenzverwalter nochmal kontakiere.

Muss ich die Summe noch zahlen?  Immerhin inzwischen ca 2000 euro. 





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waldi

Antw:Steuerschulden aus zurückliegenden Jahren. Welches Datum gilt?
« Antwort #1 am: 31. März 2017, 13:25:28 »

Zitat
das Datum der Zahlungsaufforderung ( irgendwann 2014 oder so
War das wirklich die erste Zahlungsaufforderung?
Gab's nicht zuvor so etwas wie einen Bescheid?
« Letzte Änderung: 31. März 2017, 13:27:28 von waldi »
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Lissi

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Antw:Steuerschulden aus zurückliegenden Jahren. Welches Datum gilt?
« Antwort #2 am: 31. März 2017, 14:35:29 »

Ja, das war der erste Bescheid dieser Art.    Da war ich auch vollkommen überrascht, diese Steuer zahlen zu müssen .

Aber egal jetzt:  ich hätte mich noch beim IV schlau gemacht, ob die Sache wirklich aufgenommen wurde in die Tabelle.
Brauche ich nun nicht mehr, der GV hat angerufen und gesagt, er hätte sich selbst auch informiert und es ist so wie ich sage.
Also da wird nichts mehr eingetrieben.   Pfoah,  ich hatte schon überlegt wie ich das mit nem fuffi im monat noch abstottern könnte. 

 :wink:
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