Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: Siggi-94 am 26. November 2010, 11:20:00

Titel: steuerschulden
Beitrag von: Siggi-94 am 26. November 2010, 11:20:00
Hallo,

bin neu hier und brauche mal einen Rat. Sollte es das Thema schon geben dann bitte nicht böse sein, habe noch nicht alle Themen gelesen da dieses Forum sehr umfangreich ist.

Ich habe Steuerschulden beim Finanzamt, eine Konto- und Lohnpfändung besteht bereits. Das Finanzamt pfändet schon seit mehreren Jahren meinen Lohn um an Ihr Geld zu kommen, da ich immer Berufstätig gewesen bin ist das bisher auch kein Problem gewesen. Vor zwei Jahren bin ich dann schwer erkrankt und kann meinen bisherigen Beruf nicht mehr ausüben. Habe dann Krankengeld bezogen das natürlich auch bis zu einem bestimmten Betrag gepfändet wurde. Da ich keinen Anspruch mehr auf Krankengeld habe, beziehe ich jetzt ALG I. Aufgrund der Tatsache das ich meinen Beruf nicht mehr ausüben kann bezahlt mir das Arbeitsamt nun eine Umschulung damit ich in Zukunft wieder am Berufsleben teilhaben kann.

Mein großes Problem ist das ich mit meinem ALG I (ca. 793 Euro monatlich) weit unter dem Pfändbaren Satz liege.

Was passiert jetzt wo das Finanzamt bei mir nicht mehr pfänden kann??
Muss ich in den "Bau"??
Was habe ich für möglichkeiten??
(Privatinsolvenz ist nicht möglich da der erste Antrag vor 6 J. abgelehnt wurde)

Ich bin völlig verzweifelt und hoffe auf Antworten von euch.

mfg Siggi


Titel: Re: steuerschulden
Beitrag von: Feuerwald am 26. November 2010, 11:28:52
Privatinsolvenz ist nicht möglich da der erste Antrag vor 6 J. abgelehnt wurde)

- was heißt das genau?
Titel: Re: steuerschulden
Beitrag von: horst69 am 26. November 2010, 11:29:32
In den Bau musst du auf gar keinen Fall !!! Das mal vorweg !

Es kann passieren, das du eine EV abgeben musst, mehr nicht !

Was genau wurde abgelehnt, das Inso Verfahren oder die Restschuldbefreiung ??

Wenn dein Antrag, z.B. mangels Masse abgelehnt wurde, kannst du einen neuen Antrag stellen, natürlich mit einem Antrag zur Stundung der Verfahrenskosten !!
Titel: Re: steuerschulden
Beitrag von: Fallera am 26. November 2010, 12:25:11
(Privatinsolvenz ist nicht möglich da der erste Antrag vor 6 J. abgelehnt wurde)
-Wurde die RSB versagt oder wie? Was heisst abgelehnt in diesem Fall und warum wurde abgelehnt?

@Horst69
Eine Ablehnung mangels Masse kommt meiner Meinung nach nur in Frage, wenn der Antrag auf Verfahrenskostenstundung nicht eingereicht wurde.
Titel: Re: steuerschulden
Beitrag von: horst69 am 26. November 2010, 12:27:44
@ Fallera

Das hast du Recht, aber es geht aus dem Beitrag leider nicht hervor warum "abgelehnt" wurde .
Titel: Re: steuerschulden
Beitrag von: Siggi-94 am 26. November 2010, 21:58:27
Die Privatinsolvenz wurde abgelehnt weil damals 4 Gläubiger nicht zugestimmt haben. Das Finanzamt war einer von denen. Leider ist erschwerend hinzu gekommen das mich mein damaliger Schuldenberater danach im Regen hat stehen lassen und ich dadurch das ich mich nicht auskannte nicht weiter gekämpft habe.

Wäre schön wenn mir jemand weiter helfen könnte.
Titel: Re: steuerschulden
Beitrag von: Feuerwald am 26. November 2010, 22:22:10
 Die Privatinsolvenz wurde abgelehnt weil damals 4 Gläubiger nicht zugestimmt haben.

- da hilft alles nichts, Sie müssen genauer antworten. was bitte meinen Sie mit "4 Gläubiger nicht zugestimmt". Gläubiger haben keinen Zustimmungsvorbehalt, sonst gäbe es keine Restschuldbefreiungsverfahren.

Wurde ein Insolvenzantrag gestellt?
Wurde das Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung abweisen?
Was ist dann geschehen?
Wurde die Restschuldbefreiung nach Eröffnung versagt und wenn ja, aus welchem Grund?