Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: rommi am 26. Februar 2012, 11:43:38
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Hallo Zusammen,
ich bin auf der Suche nach einer "bezahlbaren" Haftpflichtversicherung
trotz Kündigung des Vorversicherer. Mein letzter Haftpflichtversicherer
"Degenia" hat mir vor ca. 2 Jahren meine Haftpflicht gekündigt, nach-
dem ich auf Grund meiner Schulden meine Haftpflichtbeiträge nicht mehr
gezahlt habe.
Jetzt will ich mich unbedingt wieder versichern, da diese Versicherung
in meinen Augen eigentlich ein MUSS ist, oder?. Viele Online-Anbieter
winken natürlich gleich ab, wenn man durch den Vorversicherer gekündigt
wurde. Bei der NV-Versicherung konnte ich immerhin den Online-Antrag
ohne Probleme aufüllen, aber ich habe jetzt nachträglich das Ablehnungs-
schreiben("interne Richtlinien lassen es nicht zu ..") per Post bekommen.
Also im Moment weiss ich nicht weiter, aber vielleicht hat Jemand von
euch mehr Erfahrung und kennt diesbezüglich noch eine Möglichkeit? Gibts
vielleicht noch eine Alternative zur Haftpflicht bzw. kann man das mit
einer anderen Versicherung abdecken? Oder gibt es Sonderregelungen für
Menschen mit EV?
Gruss,
rommi
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Hi,
bei deinem Problem kann ich dir nicht helfen, aber vielleicht schreibst du Paps hier mal eine PN, er arbeitet bei einer Versicherung.
Schönen Abend noch
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Danke, mach ich!
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Es kommt halt immer darauf an, wie die genaue Situation ist.
Wenn die letzte Versicherung vor 2 Jahren beendet wurde, dürfte es allerdings kein Problem sein.
Grundvoraussetzung, die Beiträge können auch gezahlt werden.
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Macht eine Haftpflichtversicherung denn überhaupt Sinn wenn bei einem nichts zu holen ist?
Wie sieht es mit anderen Versicherungen wie z.B. Unfall aus? Was an Versicherungsleistungen ist pfaendungssicher?
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Man könnte dagegen halten, dass jeder Versicherungsfall, der nach Eröffnung entstanden ist, Neuschulden verursacht.
Wer wenn nicht die Versicherung soll denn dafür aufkommen?
Ihre Erben?
Ob eine Versicherungsleistung pfändbar ist, hängt vom Zeitpunkt des Zahlungsanspruches ab.
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Ok nach Insolvenzeröffnung macht es sicher Sinn. Aber davor, wenn man "nichts hat"? (EV)
Die Erben können ja dann das Erbe ausschlagen. Wenn man zu diesem Zeitpunkt verstirbt gibts wohl eh nichts ausser Schulden zu erben.
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Ok nach Insolvenzeröffnung macht es sicher Sinn. Aber davor, wenn man "nichts hat"? (EV)
Was die private Haftpflicht angeht (mit überschaubaren Beiträgen), sollte man auch mal darüber nachdenken, dass ein potentieller Geschädigter im Zweifel keinerlei Ersatzansprüche realisieren könnte..
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@UNverschuldet: Ihre Einstellung ist zum k...
Mehr mag ich dazu nicht sagen.
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Er hat doch recht und verhält sich im Rahmen seiner Umstände vernünftig.
Auch ich hatte erst wieder eine Haftpflichtversicherung als es auch wieder Sinn machte.
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Moin,
für die evtl. geschädigte Person macht eine Privathaftpflicht natürlich immer Sinn!
Nur weil alle meine Verbindlichkeiten vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens irgendwann niedergeschlagen werden und ich damit aus dem Schneider bin, kann ich doch nicht riskieren, andere Menschen in den Ruin zu treiben.
Eine solche Einstellung ist tatsächlich asozial und zum K...
Grüße aus Hamburg
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Sinn macht es doch immer, wenn man an die Schadensersatzpflicht nach §823 BGB denkt.
Und grobe Fahrlässigkeit ist ja auch versichert.