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Autor Thema: Private Krankenkassenbeitragssätze nicht rechtzeitig gesenkt.  (Gelesen 2741 mal)

Ehefrau


Nachdem ich die RSB erfolgreich erhalten habe droht leider gleich wieder Ungemach und neue Schulden.
Ich könnte grad nur heulen.
In den letzten 10 Jahren war ich psychisch nicht fit, viele ist dadurch den Bach runtergegangen und einiges nehme ich nun in Angriff.
In einem Schwung einiges an Dingen zu erledigen habe ich also meine Krankenkasse gebeten den Satz von versicherten 50% auf 30 % zu senken, damit die Beihilfe ihren regulären Satz von 70% übernehmen kann.
Bezahlt habe ich auch ganz normal die Prämie von 50%.

Heute flattert mir ein Schreiben der Krankenkasse ins Haus, dass sie zum 1.10.17 wie beantragt auf die 30 % umstellen, aber gleichzeitig sich eine Rückforderung ergeben wird, weil sie nun Leistungen nachberechnen.

Ich habe mir ganz ehrlich gedacht, solange ich meine Beiträge brav bezahle ist alles in Ordnung?
Die Krankenkasse ist der Auffassung ich hätte sie damit geschädigt.

Hat jemand damit Erfahrung? Tipps?

Danke
Gespeichert
 

Wandervogel

Antw:Private Krankenkassenbeitragssätze nicht rechtzeitig gesenkt.
« Antwort #1 am: 19. September 2017, 16:21:28 »

Ich vermute mal, dass da die Überlegung dahinter steckt, dass vorher einer Überversicherung vorhanden war. Wenn die Beihilfe eigentlich 70% der Kosten übernehmen muss und die PKV noch einmal 50% dazu zahlt, dann sind das 120% Prozent der realen Krankheitskosten. Bei Kosten von z.B. 1000 Euro hättest du also 1200 Euro erstattet bekommen. Und das ist ein gutes Zubrot. Aber nicht legal.

Ich weiß nicht, ob das jetzt reines Zivilrecht ist oder ob man da eventuell sogar einen Betrug unterstellen kann.. Solltest du in der Vergangenheit nur 50% bei einem Anspruch von 70% mit der Beihilfestelle abgrechnet haben, wäre das zwar merkwürdig, aber die Beihilfestelle wäre schonmal nicht geschädigt. Soweit mir bekannt ist, ist das für die PKV aber schon ein berechtigter Grund zum Meckern. Auch wenn sie mehr Prämie von dir erhalten hat.

Wie konnte es überhaupt dazu kommen? Hast du mit 50% angefangen und ist dann irgendwann durch Kinder der Anspruch an die Beihilfestelle höher geworden, ohne dass du den Versicherungsvertrag entsprechend hast anpassen lassen?
Gespeichert
 

Ehefrau

Antw:Private Krankenkassenbeitragssätze nicht rechtzeitig gesenkt.
« Antwort #2 am: 19. September 2017, 19:24:51 »

Ich habe keine 120% bekommen.
Die Beihilfe hat weiterhin die regulären 50% bezahlt, damit habe ich nicht betrogen.
Ich habe keine Gelder für mich vereinnahmt, mich nicht bereichert.
Vor gut 10 Jahren bin ich berentet worden, hätte wohl binnen 6 Monaten den Vertrag ändern lassen müssen , von 50/50 zu 70/30.
Dies ist unterblieben.
« Letzte Änderung: 19. September 2017, 19:36:29 von Ehefrau »
Gespeichert
 

Wandervogel

Antw:Private Krankenkassenbeitragssätze nicht rechtzeitig gesenkt.
« Antwort #3 am: 19. September 2017, 19:52:40 »

Ich würde das Geld für einen Fachanwalt ausgeben und mich dort beraten lassen. Oder mir zumindest jemanden suchen, der sich gut mit Versicherungen auskennt. Außerdem wäre es nützlich jemanden zu finden, der sich im Beihilferecht soweit auskennt um zu beurteilen, ob die Beihilfe vielleicht rückwirkend die von der Versicherung verlangten Beträge noch übernehmen muss.

Es ist ja wohl so, dass die Versicherung denkt, sie habe zuviel bezahlt, und dass du deinen Verpflichtungen nicht nachgekommen bis, den Vertrag sachgerecht anzupassen bzw. anpassen zu lassen. Vermutlich steht sowas irgendwo in den Vertragsbedingungen.

Es ist ja auch die Frage, für welchen Zeitraum die Versicherung überhaupt rückwirkend die aus ihrer Sicht zuviel bezahlten Erstattungen geltend machen kann.
Gespeichert
 
 

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