"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Einstellen neuer Themen:
bitte wählt eine aussagekräftige Überschrift! Titel wie "Bitte helft mir!", "Ich habe Schulden!", "WICHTIG!", "Was meint Ihr?" o. ä. werden erfahrungsgemäß seltener beachtet / aufgerufen und sind nicht erwünscht. Ebenfalls nicht erwünscht sind Überschriften, die ausschließlich neugierig machen sollen und gegenteiligen Inhalt aufweisen. Dies schließt auch den Einsatz von durchgehender Großschreibung in Überschriften ein.

Autor Thema: Schuldenvergleich und Tod  (Gelesen 4754 mal)

tanja5

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 31
Schuldenvergleich und Tod
« am: 20. Juli 2017, 21:12:00 »

Ich habe mal eine Frage. Ich und mein Mann haben einen aussergerichtlichen Schuldenvergleich mit der Deutschen Bank, bzw. mit dem Inkasso erreicht. Wir bezahlen die vereinbarte Raten seit 5 Jahren und 2 Monate. Nächstes Jahr im Juni, wären wir schuldenfrei.Leider ist jetzt mein Mann verstorben, und ich weis nicht was mit seinem Vergleich passiert. Ich wurde seine  Raten weiter bezahlen wie ursprünglich vorgesehen, aber ich weis nicht ob ich das darf. Wird jetzt vielleicht seine alte Schuld wieder fällig? Oder ich schlage die Erbschaft aus da es so wieso nichts zu erben gibt.Über eine Antwort wurde ich mich freuen. Danke.
Gespeichert
 

tanja5

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 31
Antw:Schuldenvergleich und Tod
« Antwort #1 am: 22. Juli 2017, 11:55:35 »

 :cry:Ich dachte schreibt jemand mal was. Aber wahrscheinlich interessiert es keinen. Trotzdem dankeschön.
Gespeichert
 

waldi

Antw:Schuldenvergleich und Tod
« Antwort #2 am: 23. Juli 2017, 08:47:11 »

Zunächst einmal mein Beileid zum Tod des Gatten.

Für mich stellt sich die Situation so dar, dass Ihr Beide diese Zahlungsvereinbarung getroffen habt, und Du als Erbin nun auch die Verpflichtung des Ehemanns übernommen hast.

'Seine Raten' gibt es eigentlich nicht, es sind 'Eure Raten'. Und also wären sie weiterhin zu zahlen.

Sicherheitshalber würde ich mich allerdings mit der Deutschen Bank kurzschließen.
Gespeichert
 

tanja5

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 31
Antw:Schuldenvergleich und Tod
« Antwort #3 am: 23. Juli 2017, 09:06:11 »

Erst mal danke für die Antwort. Wir haben beide jeder für sich einen aussergerichtlichen Vergleich aushehandelt. Seine Summe war auf etwa 18000 festgelegt, weil er der bessere Verdiener war. Ich habe eine Summe um die 13000. Da wir nicht soviel Geld hatten, haben wir uns geinigt in Raten zu zahlen. Von seinem Konto wurde immer seine Rate abgebucht, und von meinem meine Raten. Das sind zwei verschiedene Vorgänge, Bei ihm fehlen noch 2500 Euro, bei mir um die 2000. Mein Anwalt, der auch das Vergleich bei uns erzielt hat, hat mir geraten das Erbe auszuschlagen, und keine veitere Raten zu bezahlen. Schliesslich kostet eine Beerdigung auch eine Menge Geld.  :cry:Mein Mann hatte eine kleine Rente, und ich genauso.
Gespeichert
 

Wandervogel

Antw:Schuldenvergleich und Tod
« Antwort #4 am: 23. Juli 2017, 15:26:50 »

Die entscheidende Frage ist damit jetzt beantwortet. Es handelt sich offensichtlich um zwei getrennte Vereinbarungen, nicht um eine gesamtschuldnerische Lösung. Somit ist der Ratschlag des Anwalts sinnvoll.

Gespeichert
 

tanja5

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 31
Antw:Schuldenvergleich und Tod
« Antwort #5 am: 24. Juli 2017, 06:06:32 »

 :cry:Ja so ist es. Ich wurde sogar die Raten bezahlen und das Erbe annehmen, aber wer weiss was noch kommt. Schliesslich kostet die Beerdigung auch viel Geld.Ich wurde alles tun wenn ich meinen Mann zurück bekäme.
Gespeichert
 

tanja5

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 31
Antw:Schuldenvergleich und Tod
« Antwort #6 am: 10. August 2017, 08:54:56 »

Ich habe noch eine Frage. Wenn ich und meine Kinder das Erbe ausschlagen, wird denn vieleicht der Bruder meines verstorbenes Mannes belangt. :sad:
Das möchte ich auf keinen Fall.
Gespeichert
 

waldi

Antw:Schuldenvergleich und Tod
« Antwort #7 am: 10. August 2017, 09:31:22 »

Das lässt sich verhindern, indem auch er (und alle anderen Erbberechtigten) das Erbe ausschlagen.
Gespeichert
 

tanja5

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 31
Antw:Schuldenvergleich und Tod
« Antwort #8 am: 01. September 2017, 10:12:37 »

Also ich und meine kindern haben das Erbe nicht ausgeschlagen. In einem Telefonat versicherte mir die zuständige Mitarbeiterin das ich das ohne weiteres machen kann. Und neben bei erklärte sie mir das mein verstorbener Mann nur noch 680, 56 für den Vergleich zu bezahlen habe, und ich nur noch 260,60 Euro. Darauf habe ich auch ein Schreiben gekriegt in das steht das nach dem diese Schuld beglichen ist, wäre mein Mann schuldenfrei, ohne weitere Forderungen. Da habe ich mich natürlich sehr gefreut. Für mich aber kam kein Brief( Schreiben), obwohl ich mit drei Angestellten von EOS DID  gesprochen haben, und die mir versichert haben das der Brief demnächst raus geht. Nach 3 Tage habe ich meinen Brief gekriegt, und noch einen für meinen Mann. Auf einmal stehen aber andere Summen( 1769,46 und 1524,469), und das soll ich bis zum 10 September bezahlen, sonst wird die ganze Summe fällig.
Ich habe mich natürlich beschwert und gesagt das ich das nicht machen kann da ich nicht so viel Geld habe. Schliesslich wollte ich nur die ersten Summen bezahlen, und nicht die jetzt im zweten Brief stehen. Jetzt erwarte ich einen Anruf vom Inkasso. Die schlagen mir Zahlung in Raten, und das eine Rate für mich und meinen verstorbenen Mann. Und wenn ich das bezahlt habe sind wir beide schuldenfrei. Ich habe gebeten um eine schriftliche Zusage. Mal sehen was noch auf mich zu kommt. Die haben vieleicht Fehler gemacht, und ich soll es ausbaden. :sad:
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz