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Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: Knubi62 am 22. Oktober 2018, 12:40:55

Titel: Selbstanzeige wegen nicht gemachter Einkommenssteuererklärung
Beitrag von: Knubi62 am 22. Oktober 2018, 12:40:55
Hallo an alle,

Ich habe vor 10 Jahren mit meinem damaligen Lebensgefährden aus Gutmütigkeit (  er war gerade in der Umschulung ) einen Untermietvertrag geschlossen.
Da er jetzt so zu sagen bei Nacht und Nebel verschwunden ist, vorher hat er natürlich gekündigt, war ich im Internet auf der Suche nach gesetzlichen Regelungen bzgl. was passiert mit seinen zurück gelassenen Sachen, was ist wenn er keine Miete mehr zahlt usw. und habe nebenbei mit Erschrecken festgestellt dass ich die letzten Jahre einen Einkommenssteuererklärung hätte machen müssen.

Das läuft ja wohl unter Steuerhinterziehung, einen Termin mit einem Anwalt habe ich schon gemacht, würde aber gerne eure Erfahrungen wissen was die Selbstanzeige betrifft.
 Fühle mich deswegen total hilflos, zumal ich nicht sehr viel Geld habe.
Und der Steuerberater will ja auch bezahlt werden.

Danke für eure Antworten.
Knubi
Titel: Antw:Selbstanzeige wegen nicht gemachter Einkommenssteuererklärung
Beitrag von: Wandervogel am 22. Oktober 2018, 15:47:53
Na, die erste und wichtigste Frage ist natürlich, ob du Gewinn oder Verlust durch die Untermiete hattest und in welcher Höhe. Die zweite Frage wäre, ob es nicht vielleicht einfach einen Kostenbeteiligung war, die er erbracht hat. Die dritte Frage ist, wie er seinen Anteil gezahlt hat, durch Überweisung? Und die vierte Frage schließlich ist, warum da auf einmal alles an die große Glocke gehängt werden soll.
Titel: Antw:Selbstanzeige wegen nicht gemachter Einkommenssteuererklärung
Beitrag von: KarlPaul am 22. Oktober 2018, 19:59:53
Zur steuerlichen Seite:
https://www.mietrecht.org/untervermietung/untervermietung-einkuenfte-aus-vermietung/
Titel: Antw:Selbstanzeige wegen nicht gemachter Einkommenssteuererklärung
Beitrag von: hurts am 06. November 2018, 14:59:48
Falls Du es tatsächlich an die große Glocke hängen willst oder musst ist es besser , anstatt der Selbstanzeige, die Steuererklärung zu machen und den fälligen Betrag zu überweisen.
Je nach Volumen hat es sich damit.