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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Telefonica ist einer der der Gläubiger - Tel-Nr Mitnahme trotzdem möglich?  (Gelesen 2267 mal)

Truman7

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  • Beiträge: 27

Hallo,

ich warte auf den Brief vom Gericht der mir einen Insolvenzverwalter zuweist.
Ich habe vor 2 Wochen eine Lastschrift für eine Mobilfunkrechnung zurück buchen lassen und die erste Mahnung dann zu meinen Schuldenberater gebracht. Der meinte, dass er diese noch mit aufnehmen kann, da ich noch keine Post bekommen habe, oder weil es noch nicht beim Gericht vorliegt (weiß nicht mehr genau die Begründung). Aber somit ist Telefonica auch einer der Gläubiger geworden, wenn ich das richtig sehe. Mittlerweile habe ich schon (alles per eMail) zweite Mahnung erhalten.
Nun habe ich bei Telefonica noch einen Festnetzanschluss. Diesen habe ich schon gekündigt und Ende Februar schaltet bei mir Kabelgesellschaft das Internet und Telefon frei. Halt dann, wenn der Vertrag bei Telefonica beendet ist und meine Festnetz Nummer portiert werden kann. Auch meine Handy Nummer will ich zum (wahrscheinlich) Prepaid Anbieter portieren lassen.

Ich wollte euch Fragen, ob Telefonica sich quer stellen kann und die Portierung verweigert, da ich die Rechnung zum Schluss nicht bezahlt habe. Ich weiß, dass für Mobil Nummer Portierung 20,- zu Buche schlagen sollen. Für Festnetz wahrscheinlich auch.

Grüße
Gespeichert
 

tomwr


ich warte auf den Brief vom Gericht der mir einen Insolvenzverwalter zuweist.
Ich habe vor 2 Wochen eine Lastschrift für eine Mobilfunkrechnung zurück buchen lassen und die erste Mahnung dann zu meinen Schuldenberater gebracht. Der meinte, dass er diese noch mit aufnehmen kann, da ich noch keine Post bekommen habe, oder weil es noch nicht beim Gericht vorliegt (weiß nicht mehr genau die Begründung). Aber somit ist Telefonica auch einer der Gläubiger geworden, wenn ich das richtig sehe.

Also da mal Vorsicht. In Regelinsolvenzverfahren kann man vergessene Gläubiger nach Antragstellung noch nachreichen, in Verbraucherinsolvenzverfahren im Regelfall nicht. Das kann tödlich für die Restschuldbefreiung sein. Eventuell akzeptiert das Gericht wenn unverzüglich nach Antragstellung und noch vor Eröffnung eine Korrektur erfolgt - ich halte das aber für ein heißes Eisen.

Zitat
§ 305 Eröffnungsantrag des Schuldners
(1) Mit dem schriftlich einzureichenden Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens (§ 311) oder unverzüglich nach diesem Antrag hat der Schuldner vorzulegen:
...


Was die Rufnummernportierung angeht, hier besteht prinzipiell kein Zurückbehaltungsrecht seitens des früheren Anbieter nach einem Urteil des VG Köln, auch nicht bei offenen Forderungen.
http://openjur.de/u/89639.html

Gleichwohl kann der Anbieter eine Gebühr für die Rufnummernportierung verlangen, die ggf. gesondert in Rechnung zu stellen ist und die man dann freilich auch bezahlen muss. Siehe Infos von der Bundesnetzagentur.
http://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Verbraucher/Anbieterwechsel/Rufnummermitnehmen/rufnummermitnehmen-node.html

Die Zahlung kann man auch während der Insolvenz aus dem Unpfändbaren leisten.
Warum man sich das nicht vorher überlegt, welche Verträge man ins Insolvenzverfahren mitnehmen möchte und welche nicht ...
Gespeichert
 
 

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