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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Termin bei der SB ist erst in 4-5 Monaten  (Gelesen 3508 mal)

Bastet

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Termin bei der SB ist erst in 4-5 Monaten
« am: 05. Februar 2009, 11:28:30 »

Hallo,

Was mache ich in der Zeit von heute bis zum ersten Termin bei der SB?

Habe gerade dort angerufen und die schicken mir jetzt einen Erfassungsbogen für meine Frau.
Den muß sie ausfüllen und wieder zurück schicken.
Dann dauert es nochmal ca. 4-5 Monate bis zu einem ersten Termin.

Wir können aber unsere Raten wahrscheinlich schon diesen, spätestens aber nächsten Monat nicht mehr zahlen.

Die Banken werden doch sicher nicht sagen " OH, Sie wollen in die Insolvenz? Herzliche Glückwunsch! Dann wollen wir
mal warten was so kommt. Sagen Sie uns mal bescheid."

Meine Frau hat eine feste Anstellung und unsere normalen Ausgaben ohne die Raten können wir bestreiten.

Nur was wird aus den Banken bis dahin?

Lässt sich das nicht irgendwie beschleunigen?

Schöne Grüße

Bastet
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paps

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Re: Termin bei der SB ist erst in 4-5 Monaten
« Antwort #1 am: 05. Februar 2009, 14:12:42 »

Dann sind Sie ja noch gut bedient.
Hier sind es derzeit bis zu 8 Monate.

Sie können die raten, bei den GL die Insolvenzgläubiger werden einstellen.
Allerdings werden die Kredite nach der 2 fehlenden Rate fällig gestellt.
Sind Lohnabtretungen im Darlehensvertrag vereinbart, werden diese wahrscheinlich offen gelegt.

Lassen Sie sich aber nicht entmutigen, auch wenn diese Übergangsfrist nochmal Stress bringen wird.

Alternativ könnte man auch einen gewerblichen Berater suchen.
Manche agieren ja bundesweit.  :whistle:
In ihrem Fall würde ich mit damit verbundenen Kosten um die 800,- +++ rechnen.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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Bastet

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Re: Termin bei der SB ist erst in 4-5 Monaten
« Antwort #2 am: 05. Februar 2009, 14:17:38 »

Ich müßte in die Verträge schauen wegen der Lohnabtretung.
Ich gehe aber mal davon aus.

Dabei bekommen die aber nicht alles oder?
Der Arbeitgeber zahlt denen doch nur den pfändbaren Teil und überweist den Rest ganz normal.

Ich habe gerade gelesen, der AG kann einer Lohnabtretung auch widersprechen?

Was ist ein Pfändungsschutzkonto. Damit könnte man die Zeit sicher ruhiger überstehen oder?

Vielen Dank

Bastet
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paps

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Re: Termin bei der SB ist erst in 4-5 Monaten
« Antwort #3 am: 05. Februar 2009, 14:21:31 »

Eigentlich wollte ich mir mal einen Kaffee kochen..... :coffee:

Pfändungsschutzkonto liegt derzeit im Bundestag auf Eis.

Lohnabtretungen können per Arbeitsvereinbarung oder tarifvertrag ausgeschlossen sein.
In diesem Falle müßte der GL den normalen Weg über VB vom Amtsgericht gehen.

Ausgezahlt wird immer nach Pfändungstabelle.
Nur manchmal gibt es Streit darüber, wieviele Personen zu berücksichtigen sind.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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Bastet

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Re: Termin bei der SB ist erst in 4-5 Monaten
« Antwort #4 am: 05. Februar 2009, 14:42:15 »

Wüßte jetzt nicht, was bei Lohnabtretung zutrifft. Egal solang man immer sein pfändungsfreies Einkommen
aufs Konto bekommt, sollte es nicht weiter stören.

Das P-Konto wäre ja zu schön gewesen.  :juchu:

Eine Kontopfändung richtet sich doch nur gegen die Konten, von denen der Gläubiger weiß, oder?
Dann gebe ich unsere neuen Konten nirgends an. Da muß er dann schon eine EV wollen.

Wie erfahre ich rechtzeitig von einer Kontopfändung, wegen der 7-Tage-Frist fürs Gericht?
Was kann ich tun, wenn die Frist verstrichen ist?
Das kann ja alles heiter werden.

Meine ganze Arbeit besteht i.M. aus der Vorbereitung unserer Insolvenzen. Und dabei ist das Warten am
schlimmsten.

Danke

Bastet
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paps

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Re: Termin bei der SB ist erst in 4-5 Monaten
« Antwort #5 am: 05. Februar 2009, 14:53:45 »

Also nun noch einmal, dann hole ich mir aber Kaffee.

Ist dem GL das Konto nicht bekannt, kann er erstmal nicht pfänden.

Die 7 Tage treffen nur für Sozialleistungen zu.
Pfändung von Gehaltskonten müssen per Gerichtsbeschluß freigegeben werden.
Geht unproblematisch beim örtlichen Amtsgericht unter Vorlage der gehaltsnachweise und der aktuellen Kontoauszüge.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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Bastet

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Re: Termin bei der SB ist erst in 4-5 Monaten
« Antwort #6 am: 05. Februar 2009, 15:12:20 »

Das ist mein gefährliches Halbwissen.  :Oh_no:

Ich dachte ich hätte gelesen, das man bei einer Kontopfändung innerhalb von 7 Tagen beim Gericht gewesen sein muß.
Sonst wäre das Geld auf dem Konto weg.

Dann werde ich ab sofort keine Raten mehr zahlen und mich warm anziehen.

Sollte ich Einzugsermächtigungen einer Gläubigerbank bei einer anderen (Girokonto mit Dispo = Gläubiger?)
widerrufen oder ist das egal? Verteilen es ja nur untereinander und das sicher nicht lang.

Alles andere läuft schon per Überweisung oder bar.

Grüße

Bastet
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paps

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Re: Termin bei der SB ist erst in 4-5 Monaten
« Antwort #7 am: 05. Februar 2009, 18:57:13 »

Nun die 7 Tage beziehen sich auf die Auszahlung von Guthaben.

Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen nach 850k ZPO müssen Sie innerhalb der Auszahlungsfrist stellen. (14 Tage nach Geldeingang)


Wen Sie der kommende Trubel nicht stört, können Sie die Ratenzahlung einstellen wenn das Geld zum Überleben gebraucht wird.
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Re: Termin bei der SB ist erst in 4-5 Monaten
« Antwort #8 am: 06. Februar 2009, 07:46:08 »

Das heißt, wenn eine Kontopfändung vorliegt und mein Gehalt dort eingeht, muß ich innerhalb dieser 14 Tage den Pfändungsschutz
beantragen und bekomme dann mein pfändungsfreies Gehalt ausgezahlt, richtig?

Danke, dann weiß ich bescheid und kann entsprechend reagieren, wenn Pfändungen einflattern.

Kann ich das Geld auf dem Konto lassen oder sollte ich es abheben? Wegen späterer Überweisungen mein ich.

Die Ratenzahlungen werde ich mit sofortiger Wirkung einstellen.
Nur das finanzierte Auto werde ich noch bedienen, damit die Bank es erst später bei der Insolvenz einzieht und nicht schon sofort.
Dann können wir es zumindest bis dahin noch nutzen und brauchen uns erstmal keine Gedanken machen.
Sind ja bis zum Termin bei der SB noch einige Monate.
Wenn der IV sich das Geld dann zurückholt kann mir das doch egal sein oder?
Wäre das ganze Bevorzugung eines Gläubigers? Wegen der RSB.

Nochmals Danke für Ihre Hilfe paps!

Schöne Grüße

Bastet
« Letzte Änderung: 06. Februar 2009, 07:50:02 von Bastet »
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paps

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Re: Termin bei der SB ist erst in 4-5 Monaten
« Antwort #9 am: 06. Februar 2009, 11:24:02 »

JA, Sozialleistungen können Sie innerhalb 7 Tage abheben.
Gehalt erst nach der Freigabe durch das Gericht.

Wenn eine KOntopfändung droht, sollte das Geld abgehoben werden, wenn alle Überweisungen erledigt sind.

Nein wenn der IV Geld zurückholt, oder Sie einzelne GL noch bevorzugen, ist dass keine Bevorzugung.
Die gibt es nur nach Eröffnung
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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Bastet

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Re: Termin bei der SB ist erst in 4-5 Monaten
« Antwort #10 am: 06. Februar 2009, 13:00:14 »

Danke für die Info.

Dann bezahle ich ab jetzt nur noch die Rate für das Auto.

Wichtig ist nur, das einer RSB nichts im Wege steht.
Sonst würde ich das Auto auch nicht mehr zahlen und lieber sofort abgeben.
Geht immerhin um 60000,- Schulden.

So langsam habe ich einen Plan über das ganze Vorgehen bis zur Insolvenz.
Das macht alles etwas einfacher und man ist nicht mehr so panisch wegen
Kleinigkeiten.
Aber das geht sicher nicht nur mir so.

Schöne Grüße

Bastet
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