Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: Penelope am 25. November 2007, 13:35:49

Titel: Termin beim Anwalt
Beitrag von: Penelope am 25. November 2007, 13:35:49
Hallo zusammen, ich hab da mal wieder eine Frage.
Am Freitag waren mein Mann und ich beim Anwalt, er hat uns jetzt  geraten eine priv.  Inso.  anzustreben.  Was wir auch tun wollen.  Meine Frage ist jetzt: Wie geht es weiter?? Wenn der Anwalt alle Gläubiger anschreibt, und sie dann erfahren das eine Inso ansteht, kann das sein das sich alle noch schnell auf unser bzw.  auf das Konto meines Mannes stürzen und Pfänden bzw.  Lohnpfändung betreiben, bis die Inso durch ist????.  Bisher hatte mein Mann keine Lohnpfändung.
Ich bin jetzt total verunsichert.  Was kann da jetzt sonst noch so passieren????
Herzliche Grüße
Penelope
Titel: Re: Termin beim Anwalt
Beitrag von: Feuerwald am 25. November 2007, 14:04:17




Hallo

der RA wird im Vorfeld eines Verbraucherinsolvenzverfahrens durchaus die Gläubiger anschreiben müssen

a) zwecks Einholung einer aktuellen Forderungsaufstellung
b) zwecks Durchführung eines außergerichtlichen Einigungsversuchs

Das sollte dann rasch und zügig erfolgen, damit den Gläubigern nicht mehr zu viel Zeit bleibt, um Unsinn zu treiben, wie bspw. nutzlose Pfändungsaktionen.

Pfänden können Gläubiger nur mit einem *Titel* (bspw. gerichtlichen Vollstreckungsbescheid, Urteil usw.).

Bei Konsumkrediten oder Ratenvereinbarung mit Inkassounternehmen wird oftmals auch  eine *Lohnabtretung* vereinbart. Diese kann auch ohne Titel bei Arbeitgeber offengelegt werden. Manchmal ist im Arbeitsvertrag / Tarifvertrag / Betriebsvereinbarung jedoch ein Abtretungsausschluss vereinbart.

Ferner muss man aufpassen, wenn die Hausbank zu den Gläubigern zählt. Wenn dort bspw. noch ein Konto im Soll geführt wird, kann die Bank mit eingehenden Arbeiteinkommen *aufrechnen*. Bevor also der RA einen Brief an die Hausbank schreibt, wäre ein Kontowechsel ratsam, um sicher zu stellen, dass die nächste Lohnzahlung bei einer anderen Bank eingeht.

Abschließend: Vorsicht mit Lastschriften ! Sollten wichtige Dinge wie Strom, Miete, Versicherungen etc. pp. per Lastschrift vom Konto eingezogen werden, wäre es ratsam, umgehend auf Überweisung umzustellen. Lastschriften können nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens möglicherweise vom Treuhänder widerrufen und der Insolvenzmasse zugeführt werden.

Gruss
Feuerwald



 
Titel: Re: Termin beim Anwalt
Beitrag von: DiPeCon am 25. November 2007, 14:11:13
Hallo Penelope,

meine Erfahrungen: Der Anwalt versucht ja zunächst eine außergerichtliche Lösung zu erzielen.  Im Rahmen des Anschreibens werden die Gläubiger gebeten, keine Zwangsmaßnahmen ( auch Lohnpfändungen) einzuleiten, bzw.  eingeleitete ruhen zu lassen.  Ich habs bislang noch nicht erlebt, dass ein Gläubiger da quer schießt.   Eine hilfreiche Sperre ist es sicherlich, wenn der Anwalt neben den pfändbaren Anteilen einen kleinen Zusatzbetrag z. B.  50,-- bis 100,-- EUR verteilt auf alle Gläubiger anbietet, (Wenns möglich ist).  Dieses Angebot muß dann bei einer Insolvenz auch nicht aufrecht erhalten werden, sprich dort werden dann wieder nur die pfändbaren Anteile zur Verfügung gestellt.  Im Normalfall gibt der Anwalt eine Zustimmungs-/Ablehnungsfrist von 2-3 Wochen vor.  Je nach Resonanz kann dann das Insoverfahren beantragt werden.  Wenn der Anwalt also schnell und gut arbeitet, macht es für die Gläubiger eh keinen Sinn noch Lohnpfändungen zu starten.  Falls eine gute Zustimmungsquote erzielt wird, kann der Anwalt mit den nicht zustimmenden Gläubigern weiterverhandeln.  Er hat dann sechs Monate Zeit eine Einigung zu erzielen und wird die Gläubiger, die zugestimmt haben entsprechend informieren.  Da diese kein Interesse haben das Verfahren zu torpedieren, werden diese auch längere Zeit still halten. 

Viel passieren kann eigentlich nicht mehr.

Viele Grüße

Dirk Petersmann  
Titel: Re: Termin beim Anwalt
Beitrag von: paps am 25. November 2007, 20:26:48

Viel passieren kann eigentlich nicht mehr.

Viele Grüße

Dirk Petersmann   

Wenn Sie da mal nicht irren.

Selbst wenn die Gläubiger einige Zeit still halten,  wird es immer einige geben, die ganz schnell noch Konto- und  Lohnpfändungen einleiten.
Wir hatten hier schon Fälle, da haben die Gläubiger sogar noch eine EV beantragt.

Die Gefahr besteht besonders dann, wenn es nach der Zustimmung/ Ablehnung zum AEV oder  nach Abgabe des Antrages dauert, bis eröffnet wird.
Dann hilft in der Regel nur noch Pfändungsschutz nach § 21(2)3. InsO, sofern der Antrag bei Gericht ist.
Titel: Re: Termin beim Anwalt
Beitrag von: DiPeCon am 25. November 2007, 20:50:01
Klar kann es das immer geben, aber das sind sicher Einzelfälle.  Ich kann nur aus meiner Erfahrung berichten ( ca.  80 Fälle dieses Jahr), da ist das noch nicht vorgekommen.  Ich denke, das Menschen, die sich mit einer Insolvenz befassen müssen, schon genug Ängste haben und deshalb nicht auch noch mit den schlimmsten Ausnahmefällen konfrontiert werden sollten.  Deshalb habe ich auch geschrieben, dass wenn der Anwalt schnell und gut arbeitet, die Gefahr wohl relativ gering ist.     
Titel: Re: Termin beim Anwalt
Beitrag von: paps am 25. November 2007, 23:21:43
die Gefahr wohl relativ gering ist.     
  :whistle:
Titel: Re: Termin beim Anwalt
Beitrag von: Penelope am 26. November 2007, 08:22:34
Hallo Zusammen,
vielen Dank für die Antworten, auf jeden Fall, können wir mit ein bißchen Glück hoffen, das alles gut geht,
und das ist ja schon mal was.
Also danke nochmal und eine schöne Woche.
Herzliche Grüße
Penelope