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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: the last one!!!  (Gelesen 3233 mal)

hinzihanni1

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the last one!!!
« am: 13. März 2010, 10:12:39 »

Hauptforderung 5600 mit Zinsen von 1990 (alles bereits bereinigt wg Verjährung)
Einmalzahlung 1500 geboten
Gegenangebot von Inkasso 3500 mit Zahlungsunfähigkeitsbescheinigung.

Ich habe seit Nov jetzt 21 Gläubiger bedient. (mit Einmalzahlungen oder Festschreibungen mit Ratenzahlungen) Das ist der letzte. Wie kann ich weiter vorgehen. Bin ja nicht Zahlungsunfähig, zahle dort seit 2002 25 Euro ab leider hatte ich damals keine Festschreibung, ging also alles für Zinsen drauf. LEider.Gehe arbeiten, verdiene in Steuerklasse 3 ca. 1700 netto. Muss davon allerding noch einiges an Vergleichsraten abbezahlen. Miete, Auto (altes Schätzchen, brauche ich sonst komme ich nicht zur Arbeit) usw. unterm Strich bleibt da nicht mehr so viel übrig.

Hat jemand Tipps?? Für jeden Tipp bin ich dankbar!!
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Inkassomitarbeiterin

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Re: the last one!!!
« Antwort #1 am: 13. März 2010, 20:59:41 »

Ist der Titel nun aus 1980 oder 1990?? Thema Verjährung.
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hinzihanni1

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Re: the last one!!!
« Antwort #2 am: 13. März 2010, 21:15:22 »

1980, ist nicht verjährt, wurde immer mal wieder gepfändet. Seit 2002 nicht mehr, seitdem wird ja gezahlt.
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Inkassomitarbeiterin

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Re: the last one!!!
« Antwort #3 am: 15. März 2010, 17:58:43 »

Wegen der Gültigkeit von Titeln wurde schon oft geschrieben. Bisher ist sich nun keiner so sicher ob nach 30 Jahren verjährt ist oder 30 Jahre immer wieder neu beginnen. Ggf hierzu mal einen RA fragen der es 100% weiss.
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Insokalle

Re: the last one!!!
« Antwort #4 am: 15. März 2010, 19:30:18 »

"Bisher ist sich nun keiner so sicher ob nach 30 Jahren verjährt ist oder 30 Jahre immer wieder neu beginnen. "

Ich schon...
Bleibt ggf. nur Aufstockung des Angebots,  evtl. Ratenzahlung eines höheren Gebots.
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hinzihanni1

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Re: the last one!!!
« Antwort #5 am: 17. März 2010, 08:52:40 »

Mir fällt da noch wa sein. Inkasso möchte ja eine Zahlungsunfähigkeitsbescheinigung. Wenn ich diese von meiner SM vorliegen hätte, dann würde ich die einreichen und NIX bezahlen, oder? sehe ich das falsch. Ich möchte mich ja mit dem Inkasso einigen, und wenn meine SM unfähig wäre zu zahlen bräuchte ich mir diese ganze Mühe ja nicht zu machen, denn ich bin ja nicht verpflichtet für die Schulden aufzukommen. aus diesem Grunde mache ich das ja eigentlich nur, damit meine Schwiegemutter mal irgendwann Ruhe. hat. Spätestens wenn diese in ein paar Jahren aufhört zu arbeiten, dann wird Sie Grundsicherung bekommen und von diesem Einkommen ist dann doch eh nichts mehr pfändbar.
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Inkassomitarbeiterin

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Re: the last one!!!
« Antwort #6 am: 17. März 2010, 20:20:15 »

Hallo,

das Ink. will eine Zahlungsunfähigkeitsbescheinigung v. Schuldner und von niemandem anderen.
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