Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: Oliver872006 am 08. Februar 2011, 19:01:23

Titel: Trotz Schulden mit Freundin zusammenziehen
Beitrag von: Oliver872006 am 08. Februar 2011, 19:01:23
Hallo,

habe seit meinem 18. Lebensjahr Schulden. Diese sind ca. 5.000 Euro hoch.
Ich habe eine Eidesstattliche Versicherung, die bis Mai 2012 läuft, im Mai 2009 abgegeben.

Da ich jetzt weiß wie hoch und wie viele Gläubiger es gibt, möchte ich meine Mietwohnung
kündigen und mit meiner Freundin zusammenziehen.

Meine Angst ist es aber, dass ich nicht möchte, dass sie die Schulden von mir mittragen muss oder dass Ihre Gegenstände aus der Wohnung oder gar das Auto gepfändet werden.

Gibt es eine Möglichkeit, dass ich meine Wohnung kündigen kann und dass meine Freundin für nix von den von mir verschuldeten Schulden aufkommen muss???? Oder gibt es Vorkehrungen, die ich treffen muss????

Wir sind für jeden Tipp oder jede Hilfestellung sehr dankbar.


Liebe Grüße
Oliver
Titel: Re: Trotz Schulden mit Freundin zusammenziehen
Beitrag von: Fallera am 08. Februar 2011, 19:16:05
Ihre freundun haftet nicht für ihre schulden! Auch wenn sie mit ihr zusammen wohnen!

Bez. Einer pfändung müsste jedoch anhand von belegen bewiesen werden welche pfändbaren gegenstände ihrer freundin gehören!
Titel: Re: Trotz Schulden mit Freundin zusammenziehen
Beitrag von: Oliver872006 am 08. Februar 2011, 19:18:58
Hallo,

danke für die schnelle Antwort.

Wir haben mal gelesen das wir einen eidesstattliche Erklärung abgeben müssten was mir und was meiner Freundin gehört.
Ist dies denn notwendig und auch brauchbar gegen über dem Gerichtsvollziehr???

Titel: Re: Trotz Schulden mit Freundin zusammenziehen
Beitrag von: Oliver872006 am 11. Februar 2011, 13:56:41
Hallo,

ich weiß nicht mehr weiter. was kann ich denn tun da ich mit meiner freundin zusammen ziehen kann, sie aber nicht für meine Schulden mit Ihren möbel, Auto oder gar Finanziell mit gerade stehen muss.

habe diese Geschichte gelesen weiß aber net ob sie relevant ist http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=73847&& (http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=73847&&) und auch das http://www.juraforum.de/lexikon/pfaendung-beweglicher-sachen (http://www.juraforum.de/lexikon/pfaendung-beweglicher-sachen)

bitte helft mir, ich weiß echt nicht mehr weiter

gruß Oliver
Titel: Re: Trotz Schulden mit Freundin zusammenziehen
Beitrag von: Feuerwald am 11. Februar 2011, 14:27:53
"mit Ihren möbel, Auto oder gar Finanziell mit gerade stehen muss"
 
Sie machen sich viel zu viele Gedanken.
Gewöhnlicher Hausrat ist allg. unpfändbar.
Das Auto ohnhin, da es Ihnen nicht zuzuordnen ist.
Ebenso das Einkommen Ihrer Freundin.


Titel: Re: Trotz Schulden mit Freundin zusammenziehen
Beitrag von: Oliver872006 am 11. Februar 2011, 21:33:31
heist das denn das ich nun ohne probleme mit meiner Freundin zusammen ziehen kann oder ist es eher nicht ratsam??????????????????
Titel: Re: Trotz Schulden mit Freundin zusammenziehen
Beitrag von: Der_Alte am 11. Februar 2011, 22:06:15

Die Frage bleibt, was mit den Schulden werden soll. Die werden durch Zinsen automatisch mehr, also macht es doch Sinn, sich in aller erster Linie Gedanken darüber zu machen.

Kann im Familienkreis jemand mit einer akzeptablen Summe aushelfen, um mit den Gläubigern einen Vergleich zu schließen. Dafür könnten 2000 € eventuell reichen.
Nach dem Vergleich ist man auch die Sorge wegen Pfändungen los.

Ich denke, so herum macht es mehr Sinn.
Titel: Re: Trotz Schulden mit Freundin zusammenziehen
Beitrag von: Feuerwald am 11. Februar 2011, 22:41:30

 
heist das denn das ich nun ohne probleme mit meiner Freundin zusammen ziehen kann

Schulden sind mehr oder weniger eine reine Kopfsache als eine drohende Gefahr vom Gerichtsvollzieher. Schulden können Lebensbeziehungen deshalb (schwer) belasten. Der Gerichtsvollzieher ist also nicht das Hindernis. Wie schon geschrieben, da wird gewiss nichts an Hausrat gepfändet, was Ihrer Freundin oder gar Ihnen selbst gehört.
 
Dennoch sollten Sie sich dauerhaft um eine Entschuldung kümmern, so wie "der Alte" ganz zutreffend schreibt.