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Autor Thema: Überlassungsvertrag KfZ  (Gelesen 17304 mal)

Bastet

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Überlassungsvertrag KfZ
« am: 08. Juni 2009, 10:27:01 »

Hallo,

hab nach langer Zeit mal wieder etwas Zeit zum lesen im Forum und natürlich auch gleich eine Frage.

Mein Schwiegervater hat meiner Frau und mir je ein altes (16 und 19 Jahre) Auto gekauft, damit wir beide
mobil sind und zur Arbeit kommen.
In beiden Kaufverträgen steht er als Käufer drin, die Fahrzeuge sind jedoch beide auf mich zugelassen.
Kann es da zu irgendwelchen Problemen kommen oder wird er anstandlos als Eigentümer gesehen?

Was muß in einem Überlassungsvertrag oder Nutzungsvertrag alles stehen?
Gibt es da irgendwelche Formvorschriften oder kann es ganz formlos aufgesetzt werden?
Wo finde ich entsprechende Muster?

Möchte da nichts falsch machen, damit uns die Autos nicht weggenommen werden können.

Schöne Grüße und vielen Dank schon mal für Eure Antworten

Bastet
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Besorgt

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Re: Überlassungsvertrag KfZ
« Antwort #1 am: 09. Juni 2009, 20:11:15 »

Überlassungsvertrag - wurde heissen deine Schwiegervater wäre immernoch der Eigentümer ...

Um was geht es genauer?

So weit ich es weist gibt es keine ärger wenn er der Eigentümer ist und du bist der Versicherungsnehmer... obwohl das wurde darauf kommen um was es geht...

Insolvenz?

LG
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foxtra

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Re: Überlassungsvertrag KfZ
« Antwort #2 am: 09. Juni 2009, 20:38:35 »

bei dem Alter der Fahrzeuge würden diese wohl kaum zur Masse gezogen werden....
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Besorgt

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Re: Überlassungsvertrag KfZ
« Antwort #3 am: 09. Juni 2009, 23:29:40 »

bei dem Alter der Fahrzeuge würden diese wohl kaum zur Masse gezogen werden....

Das habe ich auch gedacht- Sind einfach zu alt - Stellen kein hohen Wert mehr da.

LG
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wiwo

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Re: Überlassungsvertrag KfZ
« Antwort #4 am: 10. Juni 2009, 18:12:39 »

bei dem Alter der Fahrzeuge würden diese wohl kaum zur Masse gezogen werden....

Das habe ich auch gedacht- Sind einfach zu alt - Stellen kein hohen Wert mehr da.

LG


Hi Leute,

hoffentlich täuscht Ihr Euch da nicht - hier ein Beispiel wie's mir gerade ergeht:

am Freitag, 12.06., werden mir auf Antrag des TH meine 3 alten Sportwaffen (Sportschütze seit 1988), welche ich schon seit mindestens 5 Jahren nicht mehr genutzt habe, allerdings bei der EV angegeben hatte mit den damaligen Kaufquittungen (Kaufpreis Anfang 1990 zusammen ca. 500,- DM) eingezogen und taxiert. Wenn die drei schon 2 mal Wasserschaden überstehenden Teile noch 250 Euro einbringen, würde mich dies wundern, aber weg ist dann eben weg. Deshalb wäre ich mir an Eurer Stelle nicht so sicher, ob dem TH nicht jedes Mittel recht ist, mit Euren PKW's nicht wenigstens seine eigenen Aufwendungen finanzieren zu können.

Gruß
wiwo

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Gruß
wiwo
 

Insokalle

Re: Überlassungsvertrag KfZ
« Antwort #5 am: 10. Juni 2009, 19:18:45 »


Die Wagen sind Eigentum vom Schwiegerpapa, da dürfte es kein Problem geben.

Nutzungsüberlassungsvertrag ist m.E. formlos möglich, sollte aber schon schriftlich abgefasst werden.
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Bastet

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Re: Überlassungsvertrag KfZ
« Antwort #6 am: 12. Juni 2009, 12:30:28 »

Hallo,

danke für die Hilfe.
Habe den Vertrag schriftlich gemacht und soweit auch alles berücksichtigt denke ich.

Hoffe das der IV die Eigentümerlage auch von Anfang an so sieht.
Werde mir auf jeden Fall eine Kopie des Kaufvertrags zu meinen Unterlagen legen.

Nochmal vielen Dank.

Bastet
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