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Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: cyprinus am 28. September 2009, 17:55:17

Titel: überraschender Obergerichtsvollzieherbesuch / Nachweispflicht der Bescheide?
Beitrag von: cyprinus am 28. September 2009, 17:55:17
Hallo,

Sachstand:
heutiger Obergerichtsvollzieherbesuch mit Forderung

Problem:
Trotz Kenntnissnahme des Gläubigers kam der Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid postalisch nicht an.

Wie werden die Bescheide zugestellt?
Einschreiben per Unterschrift? Wer muss den Nachweis erbringen? das Amtsgericht oder die zu belastende Person?
Titel: Re: überraschender Obergerichtsvollzieherbesuch / Nachweispflicht der Bescheide?
Beitrag von: cyprinus am 28. September 2009, 17:56:53
Hallo,

Sachstand:
heutiger Obergerichtsvollzieherbesuch mit Forderung

Problem:
Trotz Kenntnissnahme des Gläubigers kam der Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid postalisch nicht an.

Wie werden die Bescheide zugestellt?
Einschreiben per Unterschrift? Wer muss den Nachweis erbringen? das Amtsgericht oder die zu belastende Person?
Und das wichtigste:
Kann man die aufgehäuften Kosten jetzt noch durch ev. Vergleich drücken oder ist man wegen Gerichtskosten indirekt dazu verpflichtet zu bezahlen?

Titel: Re: überraschender Obergerichtsvollzieherbesuch / Nachweispflicht der Bescheide?
Beitrag von: Inkassomitarbeiterin am 28. September 2009, 18:08:20
Hallo,

Sachstand:
heutiger Obergerichtsvollzieherbesuch mit Forderung

Problem:
Trotz Kenntnissnahme des Gläubigers kam der Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid postalisch nicht an. Kann ich mir nicht vorstellen. Sie können aber den GV bitten Ihnen den Titel vorzulegen. Stimmt die Anschrift ist er auch angekommen.

Wie werden die Bescheide zugestellt? Einschreiben bzw. Einwurfeinschreiben
Einschreiben per Unterschrift? Wer muss den Nachweis erbringen? das Amtsgericht oder die zu belastende Person? Sie müssen ggf nachweisen, dass sie ihn nicht erhalten haben, weil z.B. die Anschrift nicht stimmt.
Und das wichtigste:
Kann man die aufgehäuften Kosten jetzt noch durch ev. Vergleich drücken oder ist man wegen Gerichtskosten indirekt dazu verpflichtet zu bezahlen? Mit dem GV können Sie keinen Vergleich schließen. Ob sich der Gl. drauf einlässt ist seine Entscheidung.

Titel: Re: überraschender Obergerichtsvollzieherbesuch / Nachweispflicht der Bescheide?
Beitrag von: cyprinus am 28. September 2009, 18:20:09
die Anschrift hat sich im Verfahrenszeitraum nicht geändert....

In unserem Fall sind es mehr Gläubiger - Wie gesagt - Wir haben Kenntnis über die Forderung aber spätestens bei Eingang des Mahnbescheides wäre ich aktiv geworden!
Kann beim zuständigen Amtsgericht zumindest das Datum der Zustellungen und weitere Details erfragen? was bringt das ganze denn noch - bezahlt muss dennoch 100% an den GV....
Titel: Re: überraschender Obergerichtsvollzieherbesuch / Nachweispflicht der Bescheide?
Beitrag von: Inkassomitarbeiterin am 28. September 2009, 19:15:17
die Anschrift hat sich im Verfahrenszeitraum nicht geändert....

In unserem Fall sind es mehr Gläubiger - Wie gesagt - Wir haben Kenntnis über die Forderung aber spätestens bei Eingang des Mahnbescheides wäre ich aktiv geworden!
Kann beim zuständigen Amtsgericht zumindest das Datum der Zustellungen und weitere Details erfragen? was bringt das ganze denn noch - bezahlt muss dennoch 100% an den GV.... Sie können den Zustelltermin auch beim Gl. erfragen oder beim zuständigen Mahngericht. Das Gericht kann auch mitteilen wie zugestellt wurde. Bringen tut's nichts. Gezahlt wird jetzt an GV mit höchstens 6 Raten oder er vollstreckt bzw. nimmt EV, je nach Auftrag.
Titel: Re: überraschender Obergerichtsvollzieherbesuch / Nachweispflicht der Bescheide?
Beitrag von: Insokalle am 29. September 2009, 12:06:01
Die Zustellung eines Titels ist eine wesentliche Voraussetzung für die Durchführung der ZV. Ohne Zustellung keine Vollstreckung. Der VB wird meist durch PZU (Postzustellungsurkunde) zugestellt. Also werden Sie oder mögl. eine in Ihrem Haushalt lebende Person das Schriftstück entgegengenommen haben. Der Gläubiger erhält u.a. die Zustellungsbescheinigung, damit er vollstrecken kann. Sie können/sollten die Zustellung bzw. die Art der Zustellung beim Mahngericht erfragen, falls Ihnen das ganze suspekt sein sollte.