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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Überschuldung  (Gelesen 13451 mal)

ThoFa

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Re: Überschuldung
« Antwort #20 am: 10. April 2010, 11:21:12 »

Haben Sie unterhaltsberechtigte Personen (Kinder, Frau)?
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hunchback

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Re: Überschuldung
« Antwort #21 am: 10. April 2010, 11:23:18 »

Nein, ich bin Single. Lebe allerdings mit jemandem zusammen.
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ThoFa

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Re: Überschuldung
« Antwort #22 am: 10. April 2010, 11:30:07 »

Hallo,

bei 1.600,00 EUR sind also 430,40 EUR pfändbar. Nunmal angenommen, an Ihrer Lebenssituation würde sich nichts ändern und Sie würden ggf. auch einen Job für 1.600,00 EUR finden. Dann zahlen Sie im Laufe der sechs Jahre 30.988,80 EUR ab. Sofern Sie weniger ALG oder gar ALG II bekommen wird das noch weniger.

Ihre Gesamtverbindlichkeiten geben Sie mit 40.000,00 EUR an. Also haben Sie schon mindestens 10.000,00 EUR "gespart".

Sie sollten nicht depressiv sein, sondern den lieben Gott für den besten "Kredit" Ihres Lebens danken. Sie zahlen weniger als Sie "bekommen" haben und wenn sich Ihre Einkommenssituation ändert, werden die "Kreditraten" auch noch nach Ihren Bedürfnissen angepasst.  :juchu:

MfG

ThoFa   
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hunchback

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Re: Überschuldung
« Antwort #23 am: 10. April 2010, 11:32:08 »

Sie haben ja völlig Recht; ich habe lediglich Angst vor den mir ins Haus stehenden Pfändungen...
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ThoFa

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Re: Überschuldung
« Antwort #24 am: 10. April 2010, 11:36:51 »

Hallo,

beim ersten mal tut´s noch weh.... :wink:

Keine Panik, es kommt alles nicht so schlimm, wie Sie glauben. Machen Sie Ihrer Beraterin Dampf, dass Sie schnellstmöglich in das Verfahren kommen. Danach kehrt Ruhe ein und später werden Sie selber über ihre Angst lachen.

Freuen Sie sich lieber, dass Sie nunmehr mehr Geld zum Leben haben als vorher. Vom "Ersparten" gehen Sie mit Ihrer Lebensgefährtin schön lecker essen und erfreuen sich des nun besser werdenden Wetters.

MfG

ThoFa
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hunchback

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Re: Überschuldung
« Antwort #25 am: 10. April 2010, 11:38:39 »

Sie sind (wie alle hier) prima! Danke. Ich werte es ja schon als kleinen Erfolg, dass in den letzten Tagen schon Schreiben einiger Gläubiger eingetroffen sind, wonach diese mit "moderaten" Ratenzahlungen einverstanden sind - sie vermuten wahrscheinlich schon, dass nichts mehr zu holen ist...
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hunchback

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Re: Überschuldung
« Antwort #26 am: 16. April 2010, 13:26:30 »

Hallo zusammen! Ich hätte da mal eine Frage aus aktuellem Anlass. Heute habe ich von einem Gläubiger ein Schreiben erhalten, dass die Rate für April nicht eingegangen wäre. Ich solle nun bis 20.04. einzahlen, da ansonsten das Mahnverfahren wieder aufgenommen wird. Ich bin darüber insofern überrascht, als daß meine Schuldnerberaterin ja schon vor Wochen alle Gläubiger im Rahmen der außergerichtlichen Einigung angeschrieben hat. Entweder ist dieses Schreiben bei dem in Rede stehenden Gläubiger nicht eingegangen oder es ist eine Taktik. Da meine Schuldnerberaterin noch bis Ende April in Kur ist frage ich mich, wie ich mich am besten verhalten soll. Soll ich auf das Schreiben reagieren? Wer weiß Rat, was am besten ist?
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paps

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Re: Überschuldung
« Antwort #27 am: 16. April 2010, 20:37:06 »

Haben Sie denn die Rate gezahlt?

Wenn nicht, verweisen Sie den GL auf das Schreiben vom....
Mehr nicht.

Im Übrigen gilt dieses schreiben zunächst als Ablehnung des AEV.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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hunchback

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Re: Überschuldung
« Antwort #28 am: 17. April 2010, 09:35:34 »

Nein, mir wurde ja gesagt ich sollte die Ratenzahlungen einstellen. Leider liegen mir keine Kopien der Schreiben der Beraterin vor, sodass ich keinen Verweis starten kann.
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hunchback

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Re: Überschuldung
« Antwort #29 am: 17. April 2010, 09:36:55 »

Heute kam dann auch noch mal ein Schreiben von einer Kreditkarten-Bank, die keine Ratenzahlung erhalten hat. Gleiches Muster - ich solle bis zum 28.04. die rückständige Rate bezahlen, sonst würde man die Karte kündigen. Auch dieser GL ist aber nach meinem Wissen angeschrieben worden.
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paps

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Re: Überschuldung
« Antwort #30 am: 17. April 2010, 20:09:00 »

Wenn Sie die Raten eingestellt haben, ist das doch die normale Reaktion.
Auch dieses Schreiben können Sie als Ablehnung werten.

Wann ist denn der Termin zur Auswertung der Anschreiben zum aEV und wann sollen die Unterlagen für das Gericht erstellt werden?
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hunchback

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Re: Überschuldung
« Antwort #31 am: 19. April 2010, 13:19:36 »

Ende April werden die Unterlagen gesichtet; Anfang Mai soll dann alles bei Gericht vorliegen.
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hunchback

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Re: Überschuldung
« Antwort #32 am: 20. April 2010, 10:47:33 »

Ich habe da noch eine sehr wichtige Frage wegen der Pfändungsfreigrenzen. Ich bekomme nun EUR 1.713,00 ALG I (netto) monatlich. Wieviel kann davon gepfändet werden? Ich bin bislang davon ausgegangen, dass mir rund EUR 1.200,00 netto monatlich bleiben. Die muss ich haben, damit wir hier die Miete weiter bezahlen können. Bitte um schnelle Antwort, ob ich richtig liege.
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paps

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Re: Überschuldung
« Antwort #33 am: 20. April 2010, 18:42:42 »

http://www.pleite-was-nun.info/Content-pid-Lohnpfaendungstabelle-59.html


1.710,00 bis 1.719,99    507,40 Pfändung   
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Re: Überschuldung
« Antwort #34 am: 20. April 2010, 19:02:35 »

Nach Abzug der Kosten für Miete, Strom, etc. hätte ich dann ca. EUR 400,00 im Monat um zu leben (Lebensmittel, etc.). Hat jemand Erfahrungswerte, ob man damit auskommt? Hatte ja während meiner Berufstätigkeit trotz Schulden (oder wegen der Schulden) immer mehr Geld zur Verfügung... Und wie verhält es sich, wenn während der Insolvenz mal etwas angeschafft werden muss? Z. B. Waschmaschine oder so etwas? Ich will ja keine neuen Schulden machen, aber wie kommt man dann an das Geld?
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waldi2506

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Re: Überschuldung
« Antwort #35 am: 20. April 2010, 21:48:43 »

[ERASED]
« Letzte Änderung: 28. April 2010, 16:08:25 von waldi2506 »
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Re: Überschuldung
« Antwort #36 am: 21. April 2010, 16:45:26 »

Ich hätte da noch was: Muss es eigentlich im Rahmen der Vorbereitung des Insolvenzverfahrens (unterschreibe den Antrag am 11.05.) zwangsläufig zum Sachpfändungsversuch bzw. zur Abgabe der EV kommen? Kommt der GV in jedem Falle?
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hunchback

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Re: Überschuldung
« Antwort #37 am: 21. April 2010, 18:52:44 »

Und noch einen Nachtrag von meiner Seite: Habe gerade festgestellt, dass ich vergessen habe eine weitere Forderung über Zahnersatz (EUR 1.800,00) an meine Schuldnerberaterin zur melden, damit der Gläuber im Rahmen des AEV mit angeschrieben werden kann. Nun sind ja schon alle Gläubiger mit Fristsetzung angeschrieben worden und die Angelegenheit geht im Mai zu Gericht. Kann man die Forderung noch nachmelden oder verzögert dies die Insolvenzeröffnung?
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paps

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Re: Überschuldung
« Antwort #38 am: 22. April 2010, 20:00:46 »

Es muss nicht zwangsläufig zu einer Sachpfändung oder EV vor der Eröffnung kommen, es geht auch ohne diese vorherigen Zwangsmaßnahmen.

Die Forderung sollten Sie unbedingt der SB nachmelden, damit diese in`s Gläubigerverzeichnisse aufgenommen werden kann.
Hat bereits ein GL abgelehnt, ist der Versuch sowieso gescheitert.
Es ist dann nicht ganz so schlimm, wenn, der GL nicht angeschrieben wurde.

Allerdings frage ich mich bei so einem Betrag, wie der vergessen werden konnte.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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Re: Überschuldung
« Antwort #39 am: 24. April 2010, 10:22:13 »

Das ganze gestaltet sich wie folgt: Man fängt eine Zahnersatzbehandlung an, ist in der Zwischenzeit gezwungen in die gesetzliche Krankenkasse zurückzukehren, und bekommt dann keine Erstattung mehr.
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