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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Überschuldung  (Gelesen 13340 mal)

hunchback

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Überschuldung
« am: 04. April 2010, 13:30:58 »

Hallo zusammen! Ich habe vor kurzem meinen Job wegen einer Erkrankung verloren. Natürlich lautete der offizielle Kündigungsgrund "betriebsbedingt". Wir haben vor 3 Jahren ein Haus bezogen und aus der Ausstattung/Modernisierung habe ich insgesamt ca. 40.000,00 EUR schulden. Da ich aufgrund des geringeren Arbeitslosengeldes nunmehr die Raten nicht mehr zahlen kann hatte ich meinen Hauptgläubiger, die Netbank, um Ratenreduzierung gebeten. Diese hat mir aber sofort mit dem Hinweis auf eine drohende Zahlungsunfähigkeit den Kredit gekündigt und fordert jetzt innerhalb von 4 Wochen 22.000 EUR. Ich war letzte Woche bei einer Insolvenzberaterin, die schon die Gläubiger angeschrieben hat. Die Hauptforderung besteht gegenüber der Netbank, die sich durch Gehaltsabtretung besichert hat. Darüber hinaus noch 3 belastete Kreditkarten und ein Versandhaus.
Lt. Auskunft der Insolvenzberaterin genieße ich während der jetzt begonnenen außergerichtlichen Schuldenbereinigungsphase Schutz vor Pfändungen etc. Meine Befürchtung ist nun, dass es evtl. doch noch zu einer Sachpfändung kommen könnte. Außerdem habe ich Angst, dass ich keine neue Arbeitsstelle bekomme, wenn die Gehaltsabtretung von der Bank offen gelegt wird, da ich zu allem Überfluss auch noch in der Finanzbranche tätig war.

Ich habe auch gehört, dass der Vermieter über die Insolvenz informiert wird. Kann er aufgrund dessen die Wohnung kündigen?

Wer kennt sich hier aus? Ich brauche dringend Hilfe, weil ich mir solche Sorgen mache. Habe bislang immer alles ordnungsgemäß bezahlt.
« Letzte Änderung: 04. April 2010, 16:49:03 von hunchback »
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paps

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Re: Überschuldung
« Antwort #1 am: 05. April 2010, 12:03:54 »

Pfändungsschutz besteht natürlich nicht.

Dieser beginnt frühestens mit Eröffnung des Insolvenz-Verfahrens.

Die Bank kann ja nun erst mal keine Lohnpfändung vornehmen, wenn Sie alos sind.

Im Gegenzug könnte aber die Zwangsversteigerung der Immo eingeleitet werden, wenn der Kredit im Grundbuch gesichert wurde.

Der Vermieter erhält vom IV/Th Nachricht, das Mietverhältnis kann aber nicht gekündigt werden, wenn keine Mietrückstände bestehen.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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hunchback

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Re: Überschuldung
« Antwort #2 am: 05. April 2010, 12:14:24 »

Hallo und vielen Dank für die Antwort.

Das Haus ist nicht beliehen, da es sich ja um ein gemietetes Objekt handelt. Ich dachte allerdings, dass die Bank sich aufgrund der Lohnabtretung den pfändbaren Teil des ALG auszahlen lassen kann. Die Frage ist, wie kann ich mich nun davor schützen, dass hier noch vom Gerichtsvollzieher Gegenstände herausgeschafft werden. Bislang liegt noch kein Mahnbescheid oder vollstreckbarer Titel vor. Die Insolvenzverwalterin geht auch davon aus, dass Anfang Mai das Verfahren vor Gericht eröffnet ist. Könnte in der Zwischenzeit, d. h. innerhalb der nächsten 4 Wochen noch etwas passieren?
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paps

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Re: Überschuldung
« Antwort #3 am: 05. April 2010, 12:18:07 »

Die Bank könnte zwar an das AA herantreten, wird es wahrscheinlich auch tun um sich im Verfahren den Vorteil der  24 monatigen vorrangigen Befriedigung zu sichern.

Sollte es zur Zwangsvollstreckung kommen, müßten zuvor noch zumindest ein Vollstreckungsbescheid kommen.
Dem können Sie wegen der in Vorbereitung befindlichen Insolvenz widersprechen.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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hunchback

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Re: Überschuldung
« Antwort #4 am: 05. April 2010, 12:23:35 »

Das würde bedeuten, dass ich aufgrund des evtl. Widerspruchs und des in Aussicht stehenden Insolvenzverfahrens nicht mit einer Pfändung zu rechnen hätte? Damit wäre mir eine große Sorge genommen. Die Tatsache, dass hier der GV erscheint, die Nachbarn alles mitbekommen und evtl. sogar Einrichtungsgegenstände abtransportiert werden, macht mich ganz wahnsinnig. Ich will mich nicht von Schuld freisprechen, aber hätte mein AG mir nicht gekündigt, wäre das alles nicht so weit gekommen....
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Insokalle

Re: Überschuldung
« Antwort #5 am: 05. April 2010, 18:43:26 »

Einrichtung ist meistens nicht pfändbar, wenn es nicht gerade besonders wertvolle Sachen sind. Da ein GV das aber nicht weiß, kann er zwar kommen und reinschauen. Und wenn er nicht gerade vorher bei den Nachbarn war, kennt ihn i.d.R. keiner und man sieht es ihm ja nicht an.
Aber bevor er kommt, braucht er einen Auftrag und einen Titel, s. paps.

Wenn Ihnen ein TH zugeteilt ist, erklären Sie ihm die Job-Problematik. Mögl. lässt er sich darauf ein, dass Sie den pfändbaren Betrag selbst ausrechnen und an den TH zahlen können.

Zuvor wird u.U. die Abtretung zu beachten sein. Da könnte ein neuer Arbeitgeber natürlich aufhorchen, wenn Sie ihm sagen, er soll den pfändbaren Betrag an die Bank zahlen.
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hunchback

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Re: Überschuldung
« Antwort #6 am: 05. April 2010, 20:51:10 »

Ich weiß langsam nicht mehr, wo ich mich lassen soll. So erdrückt und verzweifelt fühle ich mich. Mit der Offenlegung der Gehaltsabtretung finde ich bestimmt in der Finanzbranche keinen Job mehr, d. h. spätestens nach 12 Monaten in Hartz 4 - damit wäre dann auch noch unsere Wohnung weg. Wertvolle Sachen haben wir nicht, nur einen Flachbildfernseher im Wohnzimmer und einen im Schlafzimmer - die werden sie uns auch nehmen. Ich weiß nicht mehr weiter - kann nicht mehr schlafen und sehe meine Existenz den Bach völlig runter gehen.
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Inkassomitarbeiterin

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Re: Überschuldung
« Antwort #7 am: 05. April 2010, 21:35:16 »

Hallo,

kein GV wird sich für einen normalen (wahrscheinl. ein paar Jahre alten) Flachbildschirm interessieren. Nochmals "normale" Einrichtungsgegenstände werden nicht gepfändet. Desweiteren dauert es vom MB (welchen ich bei berechtiger Forderung nicht widersprechen würde) bis zum VB und der folgenden Pfändung ein paar mehr als 4 Wochen. MB frühestens nach 3 Wochen VB und nach wiederrum weiteren 2-3 Wochen GV (unwahrscheinlich da RA meist noch einen Bausteinbrief abschicken so nach dem Motto zahl doch bevor wie die ZV einleiten). Also immer mit der Ruhe.

Schönen restl. Ostermontag noch.
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hunchback

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Re: Überschuldung
« Antwort #8 am: 06. April 2010, 16:51:42 »

Ich möchte mal unsere häusliche Situation etwas genauer schildern. Wir bewohnen hier zu zweit eine 4-Zimmer-Wohnung. Die Miete teilen wir uns, was für jeden ca. 500,00 EUR ausmacht. Aufgrund dessen, was ich vom Arbeitsamt zu erwarten hätte blieben mir für die Dauer der Arbeitslosigkeit monatlich ca. 500,00 EUR über der Pfändungsfreigrenze, die zur Schuldentilgung verwendet werden können. Ich weiß nicht, ob sich die Gläubiger ggfs. auf einen außergerichtlichen Vergleich einlassen würden. Zumindest mit der Gehaltsabtretung würde sich ja die Bank besser stehen. Zumindestens, solange ich nicht in Hartz IV rutsche. Die Wohnung ist "normal" eingerichtet. Wir haben allerdings ein Gästezimmer und einen Raum, den ich bislang als Arbeitszimmer genutzt habe. Da stehen natürlich auch Möbel und das ein oder andere Gerät drin. In unserem Garten haben wir ein kleines Gerätehaus, das damals 500,00 EUR gekostet hat. Ansonsten das übliche: Radio(s), 2 Stereoanlagen und eben die Flachbildfernseher. Mit was muss ich an Pfändungen rechnen und kann ich dies ggfs. durch schnelle Eröffnung des Insolvenzverfahrens umgehen?
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hunchback

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Re: Überschuldung
« Antwort #9 am: 07. April 2010, 07:19:08 »

Es wäre schön, wenn sich jemand meiner Problematik einmal annehmen könnte - ich kriege diese negativen Gedanken nicht mehr aus dem Kopf. Hätte ich Aussicht auf einen außergerichtlichen Vergleich bei einer verfügbaren Tilgung von 500 EUR im Monat. Die Gläubiger sind die Netbank, Targobank, Santander Bank, LBB Berlin (Kreditkarten) und der Otto Versand.

Wer kennt sich aus? Bislang musste ich alleine 500 EUR Rate für die Netbank bezahlen.
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doktor mabuse

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Re: Überschuldung
« Antwort #10 am: 07. April 2010, 09:21:43 »

Hallo,

das mit den negativen Gedanken kann ich nachvollziehen, da einem die Zeit im Nacken ist und man nicht weiß, was als Nächstes kommt. Aber es bleibt meist trotzdem noch genug Zeit sich zu organisieren, bevor die "Maschinerie" beginnt.
Nach Schilderung der häuslichen Situation gehe ich auch davon aus, daß nichts gepfändet werden kann.
Was den Vergleich angeht, gibt es 500 Euro für alle Gläubiger zu verteilen, d.h. sie müssen sich mit niedrigeren Raten bei längeren Laufzeiten zufrieden geben. Bei entsprechender Bonität würden sie das auch machen, aber in einer "Zwangssituation" blocken sie meist. Ich denke, viele wären nicht in Insolvenz (trifft auch auf mich zu) wenn die Bereitschaft da wäre, die Gesamtverbindlichkeiten zusammenzufassen und eine verträgliche Rate zu akzeptieren. Aber, nur Keiner machts, weil Er das Risiko scheut, bzw. die Bonitätssoftware dies ablehnt...
Ich zahle jetzt in der Inso in etwa genausoviel wie ich im Vergleich angeboten habe - nur mit den zusätzlichen Folgen der Insolvenz.
Den Banken ist es meist egal, da oft eine Kreditausfallversicherung besteht, die die Verluste minimiert. Und wenn ich die Namen der Banken lese, erkenne ich wenig Bereitschaft...
Ich würde mich intensiv mit dem Gedanken der Insolvenz auseinandersetzen und schonmal die notwendigen "Routinen" veranlassen wie:

Aufstellen eines AG Schuldenbereinigungsplans mit Hilfe einer authorisierten Stelle (schnellstmöglich)
Umstellen von Lastschriften auf Überweisung bei Miete Strom etc.
Das Konto auf nahe 0 bringen, sofern es nicht im Soll ist
Ein neues Guthabenkonto eröffnen
Sämtliche Zahlungen an die betroffenen Gläubiger einstellen und das eingesparte Geld unters Kopfkissen legen, die schlechten Zeiten kommen früh genug

Leider gibt es kein Patentrezept, aber noch ist die Situation nicht ganz verfahren und noch ein kleines Zeitpolster da, das man nutzen kann.
Auch wenn es schwer ist, nicht den Kopf in den Sand stecken und aktiv werden.

Gruß,
Doktor Mabuse


Keine neuen Verbindlichkeiten mehr eingehen.
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hunchback

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Re: Überschuldung
« Antwort #11 am: 07. April 2010, 09:29:25 »

Hallo Dr. Mabuse und vielen Dank für die Antwort. Bislang liegt noch kein Mahnbescheid etc. vor. Auf Anraten der Schuldnerberaterin habe ich sämtliche Zahlungen bereits eingestellt und LS-Aufträge widerrufen. Die Gläubiger wurden Ende letzter Wocher von der Schuldnerberaterin, die für einen Insolvenz-Anwalt arbeitet, angeschrieben und haben nun wohl 4 Wochen Zeit zu reagieren.

Was meinen Sie mit "die schlechten Zeiten kommen früh genug"? Worauf muss ich mich einstellen? Ich weiß außerdem nicht, wie ich wieder zu einer neuen Arbeitsstelle kommen soll, wenn die liebe Bank (oder mehrere) die Gehaltsabtretung offen legt. Schneiden sich die Gläubiger damit nicht ins eigene Fleisch?

Viele Grüße

hunchback
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hunchback

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Re: Überschuldung
« Antwort #12 am: 07. April 2010, 20:15:26 »

Ich brauche dringend Hilfe. Ich habe solche Angst - bin nun schon seit 2 Jahren delpressiv wegen meinen Schulden. Habe ich Chancen wieder ein ordentliches Leben zu führen? Ich spiele mit Selbstmordgedanken.... Warum habe ich das alles nur getan?
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stine

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Re: Überschuldung
« Antwort #13 am: 07. April 2010, 20:25:19 »

Hallo Du

Schulden sind kein Grund sich umzubringen.   :nono: Da gibt es immer eine Lösung, egal wie Du zu den Schulden gekommen bist




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Feuerwald

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Re: Überschuldung
« Antwort #14 am: 07. April 2010, 20:54:30 »

Also fassen wir zusammen:

a) der ZV kommt vorerst nicht und wird die Wohnung auch nicht leer räumen
b) in einem zukünftigen Arbeitsvertrag lässt sich eine Lohnabtretung ggf. vertraglich ausschließen und den Nettelbank bekommt dann nur dass, was ihr zusteht, eine Quote vom Kuchen durch den TH
c) man kann dann so verfahren, wie paps schon geschrieben hat 
d) und man findet somit auch in der Insolvenz einen neunen  Job
 

Alles wird gut!



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- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

hunchback

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Re: Überschuldung
« Antwort #15 am: 08. April 2010, 08:25:23 »

Ich danke euch allen für die aufmunternden Worte. Ich bin froh, dass ich dieses Forum gefunden habe.
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hunchback

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Re: Überschuldung
« Antwort #16 am: 10. April 2010, 10:48:06 »

Gibt es noch weitere Gedanken? Ich wache stets mit den Sorgen auf und gehe mit ihnen zu Bett. Man wird depressiv. Dabei geht es doch "nur" um Geld... es gibt doch wichtigeres - das sage ich mir immer wieder aber es hilft nicht. Mich dominiert nur noch die Angst vor dem, was alles noch auf mich zukommen wird.
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ThoFa

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Re: Überschuldung
« Antwort #17 am: 10. April 2010, 10:56:22 »

Hallo,

Der Vermieter erhält vom IV/Th Nachricht, das Mietverhältnis kann aber nicht gekündigt werden, wenn keine Mietrückstände bestehen.

eine kleine Korrektur. Es kann auch bei Mietrückständen nicht gekündigt werden, sofern der Antrag auf Insolvenz vor einer etwaigen Kündigung gestellt wurde.

@ Hunchback

Wie hoch ist Ihr mtl. ALG? Haben Sie unterhaltsberechtigte Personen (Kinder, Frau)?

MfG

ThoFa
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hunchback

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Re: Überschuldung
« Antwort #18 am: 10. April 2010, 11:08:55 »

Es bestehen keine Mietrückstände. Beim ALG habe ich vermutlich mit dem Höchstsatz zu rechnen. Das dürften so um die 1.600 EUR sein. Ich habe aber noch keinen Bewilligungsbescheid, weil das ALG erst ab 01.05. einsetzt.
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hunchback

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Re: Überschuldung
« Antwort #19 am: 10. April 2010, 11:13:43 »

Ich weiß auch nicht, wie lange das ALG gezahlt wird. Ich war bis zum 31.12.2008 durchweg beschäftigt. Allerdings fast 1 Jahr im Krankengeld. Dann habe ich am 01.02. eine neue Stelle angetreten, die jetzt per gerichtlichem Vergleich zum 30.04.2010 beendet wurde. Ich hoffe, dass das Amt für 12 Monate zahlt. Es wird dennoch sehr schwierig sein in der momentanen Situation eine neue Stelle zu finden.
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