Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: hunchback am 04. April 2010, 13:30:58

Titel: Überschuldung
Beitrag von: hunchback am 04. April 2010, 13:30:58
Hallo zusammen! Ich habe vor kurzem meinen Job wegen einer Erkrankung verloren. Natürlich lautete der offizielle Kündigungsgrund "betriebsbedingt". Wir haben vor 3 Jahren ein Haus bezogen und aus der Ausstattung/Modernisierung habe ich insgesamt ca. 40.000,00 EUR schulden. Da ich aufgrund des geringeren Arbeitslosengeldes nunmehr die Raten nicht mehr zahlen kann hatte ich meinen Hauptgläubiger, die Netbank, um Ratenreduzierung gebeten. Diese hat mir aber sofort mit dem Hinweis auf eine drohende Zahlungsunfähigkeit den Kredit gekündigt und fordert jetzt innerhalb von 4 Wochen 22.000 EUR. Ich war letzte Woche bei einer Insolvenzberaterin, die schon die Gläubiger angeschrieben hat. Die Hauptforderung besteht gegenüber der Netbank, die sich durch Gehaltsabtretung besichert hat. Darüber hinaus noch 3 belastete Kreditkarten und ein Versandhaus.
Lt. Auskunft der Insolvenzberaterin genieße ich während der jetzt begonnenen außergerichtlichen Schuldenbereinigungsphase Schutz vor Pfändungen etc. Meine Befürchtung ist nun, dass es evtl. doch noch zu einer Sachpfändung kommen könnte. Außerdem habe ich Angst, dass ich keine neue Arbeitsstelle bekomme, wenn die Gehaltsabtretung von der Bank offen gelegt wird, da ich zu allem Überfluss auch noch in der Finanzbranche tätig war.

Ich habe auch gehört, dass der Vermieter über die Insolvenz informiert wird. Kann er aufgrund dessen die Wohnung kündigen?

Wer kennt sich hier aus? Ich brauche dringend Hilfe, weil ich mir solche Sorgen mache. Habe bislang immer alles ordnungsgemäß bezahlt.
Titel: Re: Überschuldung
Beitrag von: paps am 05. April 2010, 12:03:54
Pfändungsschutz besteht natürlich nicht.

Dieser beginnt frühestens mit Eröffnung des Insolvenz-Verfahrens.

Die Bank kann ja nun erst mal keine Lohnpfändung vornehmen, wenn Sie alos sind.

Im Gegenzug könnte aber die Zwangsversteigerung der Immo eingeleitet werden, wenn der Kredit im Grundbuch gesichert wurde.

Der Vermieter erhält vom IV/Th Nachricht, das Mietverhältnis kann aber nicht gekündigt werden, wenn keine Mietrückstände bestehen.
Titel: Re: Überschuldung
Beitrag von: hunchback am 05. April 2010, 12:14:24
Hallo und vielen Dank für die Antwort.

Das Haus ist nicht beliehen, da es sich ja um ein gemietetes Objekt handelt. Ich dachte allerdings, dass die Bank sich aufgrund der Lohnabtretung den pfändbaren Teil des ALG auszahlen lassen kann. Die Frage ist, wie kann ich mich nun davor schützen, dass hier noch vom Gerichtsvollzieher Gegenstände herausgeschafft werden. Bislang liegt noch kein Mahnbescheid oder vollstreckbarer Titel vor. Die Insolvenzverwalterin geht auch davon aus, dass Anfang Mai das Verfahren vor Gericht eröffnet ist. Könnte in der Zwischenzeit, d. h. innerhalb der nächsten 4 Wochen noch etwas passieren?
Titel: Re: Überschuldung
Beitrag von: paps am 05. April 2010, 12:18:07
Die Bank könnte zwar an das AA herantreten, wird es wahrscheinlich auch tun um sich im Verfahren den Vorteil der  24 monatigen vorrangigen Befriedigung zu sichern.

Sollte es zur Zwangsvollstreckung kommen, müßten zuvor noch zumindest ein Vollstreckungsbescheid kommen.
Dem können Sie wegen der in Vorbereitung befindlichen Insolvenz widersprechen.
Titel: Re: Überschuldung
Beitrag von: hunchback am 05. April 2010, 12:23:35
Das würde bedeuten, dass ich aufgrund des evtl. Widerspruchs und des in Aussicht stehenden Insolvenzverfahrens nicht mit einer Pfändung zu rechnen hätte? Damit wäre mir eine große Sorge genommen. Die Tatsache, dass hier der GV erscheint, die Nachbarn alles mitbekommen und evtl. sogar Einrichtungsgegenstände abtransportiert werden, macht mich ganz wahnsinnig. Ich will mich nicht von Schuld freisprechen, aber hätte mein AG mir nicht gekündigt, wäre das alles nicht so weit gekommen....
Titel: Re: Überschuldung
Beitrag von: Insokalle am 05. April 2010, 18:43:26
Einrichtung ist meistens nicht pfändbar, wenn es nicht gerade besonders wertvolle Sachen sind. Da ein GV das aber nicht weiß, kann er zwar kommen und reinschauen. Und wenn er nicht gerade vorher bei den Nachbarn war, kennt ihn i.d.R. keiner und man sieht es ihm ja nicht an.
Aber bevor er kommt, braucht er einen Auftrag und einen Titel, s. paps.

Wenn Ihnen ein TH zugeteilt ist, erklären Sie ihm die Job-Problematik. Mögl. lässt er sich darauf ein, dass Sie den pfändbaren Betrag selbst ausrechnen und an den TH zahlen können.

Zuvor wird u.U. die Abtretung zu beachten sein. Da könnte ein neuer Arbeitgeber natürlich aufhorchen, wenn Sie ihm sagen, er soll den pfändbaren Betrag an die Bank zahlen.
Titel: Re: Überschuldung
Beitrag von: hunchback am 05. April 2010, 20:51:10
Ich weiß langsam nicht mehr, wo ich mich lassen soll. So erdrückt und verzweifelt fühle ich mich. Mit der Offenlegung der Gehaltsabtretung finde ich bestimmt in der Finanzbranche keinen Job mehr, d. h. spätestens nach 12 Monaten in Hartz 4 - damit wäre dann auch noch unsere Wohnung weg. Wertvolle Sachen haben wir nicht, nur einen Flachbildfernseher im Wohnzimmer und einen im Schlafzimmer - die werden sie uns auch nehmen. Ich weiß nicht mehr weiter - kann nicht mehr schlafen und sehe meine Existenz den Bach völlig runter gehen.
Titel: Re: Überschuldung
Beitrag von: Inkassomitarbeiterin am 05. April 2010, 21:35:16
Hallo,

kein GV wird sich für einen normalen (wahrscheinl. ein paar Jahre alten) Flachbildschirm interessieren. Nochmals "normale" Einrichtungsgegenstände werden nicht gepfändet. Desweiteren dauert es vom MB (welchen ich bei berechtiger Forderung nicht widersprechen würde) bis zum VB und der folgenden Pfändung ein paar mehr als 4 Wochen. MB frühestens nach 3 Wochen VB und nach wiederrum weiteren 2-3 Wochen GV (unwahrscheinlich da RA meist noch einen Bausteinbrief abschicken so nach dem Motto zahl doch bevor wie die ZV einleiten). Also immer mit der Ruhe.

Schönen restl. Ostermontag noch.
Titel: Re: Überschuldung
Beitrag von: hunchback am 06. April 2010, 16:51:42
Ich möchte mal unsere häusliche Situation etwas genauer schildern. Wir bewohnen hier zu zweit eine 4-Zimmer-Wohnung. Die Miete teilen wir uns, was für jeden ca. 500,00 EUR ausmacht. Aufgrund dessen, was ich vom Arbeitsamt zu erwarten hätte blieben mir für die Dauer der Arbeitslosigkeit monatlich ca. 500,00 EUR über der Pfändungsfreigrenze, die zur Schuldentilgung verwendet werden können. Ich weiß nicht, ob sich die Gläubiger ggfs. auf einen außergerichtlichen Vergleich einlassen würden. Zumindest mit der Gehaltsabtretung würde sich ja die Bank besser stehen. Zumindestens, solange ich nicht in Hartz IV rutsche. Die Wohnung ist "normal" eingerichtet. Wir haben allerdings ein Gästezimmer und einen Raum, den ich bislang als Arbeitszimmer genutzt habe. Da stehen natürlich auch Möbel und das ein oder andere Gerät drin. In unserem Garten haben wir ein kleines Gerätehaus, das damals 500,00 EUR gekostet hat. Ansonsten das übliche: Radio(s), 2 Stereoanlagen und eben die Flachbildfernseher. Mit was muss ich an Pfändungen rechnen und kann ich dies ggfs. durch schnelle Eröffnung des Insolvenzverfahrens umgehen?
Titel: Re: Überschuldung
Beitrag von: hunchback am 07. April 2010, 07:19:08
Es wäre schön, wenn sich jemand meiner Problematik einmal annehmen könnte - ich kriege diese negativen Gedanken nicht mehr aus dem Kopf. Hätte ich Aussicht auf einen außergerichtlichen Vergleich bei einer verfügbaren Tilgung von 500 EUR im Monat. Die Gläubiger sind die Netbank, Targobank, Santander Bank, LBB Berlin (Kreditkarten) und der Otto Versand.

Wer kennt sich aus? Bislang musste ich alleine 500 EUR Rate für die Netbank bezahlen.
Titel: Re: Überschuldung
Beitrag von: doktor mabuse am 07. April 2010, 09:21:43
Hallo,

das mit den negativen Gedanken kann ich nachvollziehen, da einem die Zeit im Nacken ist und man nicht weiß, was als Nächstes kommt. Aber es bleibt meist trotzdem noch genug Zeit sich zu organisieren, bevor die "Maschinerie" beginnt.
Nach Schilderung der häuslichen Situation gehe ich auch davon aus, daß nichts gepfändet werden kann.
Was den Vergleich angeht, gibt es 500 Euro für alle Gläubiger zu verteilen, d.h. sie müssen sich mit niedrigeren Raten bei längeren Laufzeiten zufrieden geben. Bei entsprechender Bonität würden sie das auch machen, aber in einer "Zwangssituation" blocken sie meist. Ich denke, viele wären nicht in Insolvenz (trifft auch auf mich zu) wenn die Bereitschaft da wäre, die Gesamtverbindlichkeiten zusammenzufassen und eine verträgliche Rate zu akzeptieren. Aber, nur Keiner machts, weil Er das Risiko scheut, bzw. die Bonitätssoftware dies ablehnt...
Ich zahle jetzt in der Inso in etwa genausoviel wie ich im Vergleich angeboten habe - nur mit den zusätzlichen Folgen der Insolvenz.
Den Banken ist es meist egal, da oft eine Kreditausfallversicherung besteht, die die Verluste minimiert. Und wenn ich die Namen der Banken lese, erkenne ich wenig Bereitschaft...
Ich würde mich intensiv mit dem Gedanken der Insolvenz auseinandersetzen und schonmal die notwendigen "Routinen" veranlassen wie:

Aufstellen eines AG Schuldenbereinigungsplans mit Hilfe einer authorisierten Stelle (schnellstmöglich)
Umstellen von Lastschriften auf Überweisung bei Miete Strom etc.
Das Konto auf nahe 0 bringen, sofern es nicht im Soll ist
Ein neues Guthabenkonto eröffnen
Sämtliche Zahlungen an die betroffenen Gläubiger einstellen und das eingesparte Geld unters Kopfkissen legen, die schlechten Zeiten kommen früh genug

Leider gibt es kein Patentrezept, aber noch ist die Situation nicht ganz verfahren und noch ein kleines Zeitpolster da, das man nutzen kann.
Auch wenn es schwer ist, nicht den Kopf in den Sand stecken und aktiv werden.

Gruß,
Doktor Mabuse


Keine neuen Verbindlichkeiten mehr eingehen.
Titel: Re: Überschuldung
Beitrag von: hunchback am 07. April 2010, 09:29:25
Hallo Dr. Mabuse und vielen Dank für die Antwort. Bislang liegt noch kein Mahnbescheid etc. vor. Auf Anraten der Schuldnerberaterin habe ich sämtliche Zahlungen bereits eingestellt und LS-Aufträge widerrufen. Die Gläubiger wurden Ende letzter Wocher von der Schuldnerberaterin, die für einen Insolvenz-Anwalt arbeitet, angeschrieben und haben nun wohl 4 Wochen Zeit zu reagieren.

Was meinen Sie mit "die schlechten Zeiten kommen früh genug"? Worauf muss ich mich einstellen? Ich weiß außerdem nicht, wie ich wieder zu einer neuen Arbeitsstelle kommen soll, wenn die liebe Bank (oder mehrere) die Gehaltsabtretung offen legt. Schneiden sich die Gläubiger damit nicht ins eigene Fleisch?

Viele Grüße

hunchback
Titel: Re: Überschuldung
Beitrag von: hunchback am 07. April 2010, 20:15:26
Ich brauche dringend Hilfe. Ich habe solche Angst - bin nun schon seit 2 Jahren delpressiv wegen meinen Schulden. Habe ich Chancen wieder ein ordentliches Leben zu führen? Ich spiele mit Selbstmordgedanken.... Warum habe ich das alles nur getan?
Titel: Re: Überschuldung
Beitrag von: stine am 07. April 2010, 20:25:19
Hallo Du

Schulden sind kein Grund sich umzubringen.   :nono: Da gibt es immer eine Lösung, egal wie Du zu den Schulden gekommen bist




Titel: Re: Überschuldung
Beitrag von: Feuerwald am 07. April 2010, 20:54:30
Also fassen wir zusammen:

a) der ZV kommt vorerst nicht und wird die Wohnung auch nicht leer räumen
b) in einem zukünftigen Arbeitsvertrag lässt sich eine Lohnabtretung ggf. vertraglich ausschließen und den Nettelbank bekommt dann nur dass, was ihr zusteht, eine Quote vom Kuchen durch den TH
c) man kann dann so verfahren, wie paps schon geschrieben hat 
d) und man findet somit auch in der Insolvenz einen neunen  Job
 

Alles wird gut!



Titel: Re: Überschuldung
Beitrag von: hunchback am 08. April 2010, 08:25:23
Ich danke euch allen für die aufmunternden Worte. Ich bin froh, dass ich dieses Forum gefunden habe.
Titel: Re: Überschuldung
Beitrag von: hunchback am 10. April 2010, 10:48:06
Gibt es noch weitere Gedanken? Ich wache stets mit den Sorgen auf und gehe mit ihnen zu Bett. Man wird depressiv. Dabei geht es doch "nur" um Geld... es gibt doch wichtigeres - das sage ich mir immer wieder aber es hilft nicht. Mich dominiert nur noch die Angst vor dem, was alles noch auf mich zukommen wird.
Titel: Re: Überschuldung
Beitrag von: ThoFa am 10. April 2010, 10:56:22
Hallo,

Der Vermieter erhält vom IV/Th Nachricht, das Mietverhältnis kann aber nicht gekündigt werden, wenn keine Mietrückstände bestehen.

eine kleine Korrektur. Es kann auch bei Mietrückständen nicht gekündigt werden, sofern der Antrag auf Insolvenz vor einer etwaigen Kündigung gestellt wurde.

@ Hunchback

Wie hoch ist Ihr mtl. ALG? Haben Sie unterhaltsberechtigte Personen (Kinder, Frau)?

MfG

ThoFa
Titel: Re: Überschuldung
Beitrag von: hunchback am 10. April 2010, 11:08:55
Es bestehen keine Mietrückstände. Beim ALG habe ich vermutlich mit dem Höchstsatz zu rechnen. Das dürften so um die 1.600 EUR sein. Ich habe aber noch keinen Bewilligungsbescheid, weil das ALG erst ab 01.05. einsetzt.
Titel: Re: Überschuldung
Beitrag von: hunchback am 10. April 2010, 11:13:43
Ich weiß auch nicht, wie lange das ALG gezahlt wird. Ich war bis zum 31.12.2008 durchweg beschäftigt. Allerdings fast 1 Jahr im Krankengeld. Dann habe ich am 01.02. eine neue Stelle angetreten, die jetzt per gerichtlichem Vergleich zum 30.04.2010 beendet wurde. Ich hoffe, dass das Amt für 12 Monate zahlt. Es wird dennoch sehr schwierig sein in der momentanen Situation eine neue Stelle zu finden.
Titel: Re: Überschuldung
Beitrag von: ThoFa am 10. April 2010, 11:21:12
Haben Sie unterhaltsberechtigte Personen (Kinder, Frau)?
Titel: Re: Überschuldung
Beitrag von: hunchback am 10. April 2010, 11:23:18
Nein, ich bin Single. Lebe allerdings mit jemandem zusammen.
Titel: Re: Überschuldung
Beitrag von: ThoFa am 10. April 2010, 11:30:07
Hallo,

bei 1.600,00 EUR sind also 430,40 EUR pfändbar. Nunmal angenommen, an Ihrer Lebenssituation würde sich nichts ändern und Sie würden ggf. auch einen Job für 1.600,00 EUR finden. Dann zahlen Sie im Laufe der sechs Jahre 30.988,80 EUR ab. Sofern Sie weniger ALG oder gar ALG II bekommen wird das noch weniger.

Ihre Gesamtverbindlichkeiten geben Sie mit 40.000,00 EUR an. Also haben Sie schon mindestens 10.000,00 EUR "gespart".

Sie sollten nicht depressiv sein, sondern den lieben Gott für den besten "Kredit" Ihres Lebens danken. Sie zahlen weniger als Sie "bekommen" haben und wenn sich Ihre Einkommenssituation ändert, werden die "Kreditraten" auch noch nach Ihren Bedürfnissen angepasst.  :juchu:

MfG

ThoFa   
Titel: Re: Überschuldung
Beitrag von: hunchback am 10. April 2010, 11:32:08
Sie haben ja völlig Recht; ich habe lediglich Angst vor den mir ins Haus stehenden Pfändungen...
Titel: Re: Überschuldung
Beitrag von: ThoFa am 10. April 2010, 11:36:51
Hallo,

beim ersten mal tut´s noch weh.... :wink:

Keine Panik, es kommt alles nicht so schlimm, wie Sie glauben. Machen Sie Ihrer Beraterin Dampf, dass Sie schnellstmöglich in das Verfahren kommen. Danach kehrt Ruhe ein und später werden Sie selber über ihre Angst lachen.

Freuen Sie sich lieber, dass Sie nunmehr mehr Geld zum Leben haben als vorher. Vom "Ersparten" gehen Sie mit Ihrer Lebensgefährtin schön lecker essen und erfreuen sich des nun besser werdenden Wetters.

MfG

ThoFa
Titel: Re: Überschuldung
Beitrag von: hunchback am 10. April 2010, 11:38:39
Sie sind (wie alle hier) prima! Danke. Ich werte es ja schon als kleinen Erfolg, dass in den letzten Tagen schon Schreiben einiger Gläubiger eingetroffen sind, wonach diese mit "moderaten" Ratenzahlungen einverstanden sind - sie vermuten wahrscheinlich schon, dass nichts mehr zu holen ist...
Titel: Re: Überschuldung
Beitrag von: hunchback am 16. April 2010, 13:26:30
Hallo zusammen! Ich hätte da mal eine Frage aus aktuellem Anlass. Heute habe ich von einem Gläubiger ein Schreiben erhalten, dass die Rate für April nicht eingegangen wäre. Ich solle nun bis 20.04. einzahlen, da ansonsten das Mahnverfahren wieder aufgenommen wird. Ich bin darüber insofern überrascht, als daß meine Schuldnerberaterin ja schon vor Wochen alle Gläubiger im Rahmen der außergerichtlichen Einigung angeschrieben hat. Entweder ist dieses Schreiben bei dem in Rede stehenden Gläubiger nicht eingegangen oder es ist eine Taktik. Da meine Schuldnerberaterin noch bis Ende April in Kur ist frage ich mich, wie ich mich am besten verhalten soll. Soll ich auf das Schreiben reagieren? Wer weiß Rat, was am besten ist?
Titel: Re: Überschuldung
Beitrag von: paps am 16. April 2010, 20:37:06
Haben Sie denn die Rate gezahlt?

Wenn nicht, verweisen Sie den GL auf das Schreiben vom....
Mehr nicht.

Im Übrigen gilt dieses schreiben zunächst als Ablehnung des AEV.
Titel: Re: Überschuldung
Beitrag von: hunchback am 17. April 2010, 09:35:34
Nein, mir wurde ja gesagt ich sollte die Ratenzahlungen einstellen. Leider liegen mir keine Kopien der Schreiben der Beraterin vor, sodass ich keinen Verweis starten kann.
Titel: Re: Überschuldung
Beitrag von: hunchback am 17. April 2010, 09:36:55
Heute kam dann auch noch mal ein Schreiben von einer Kreditkarten-Bank, die keine Ratenzahlung erhalten hat. Gleiches Muster - ich solle bis zum 28.04. die rückständige Rate bezahlen, sonst würde man die Karte kündigen. Auch dieser GL ist aber nach meinem Wissen angeschrieben worden.
Titel: Re: Überschuldung
Beitrag von: paps am 17. April 2010, 20:09:00
Wenn Sie die Raten eingestellt haben, ist das doch die normale Reaktion.
Auch dieses Schreiben können Sie als Ablehnung werten.

Wann ist denn der Termin zur Auswertung der Anschreiben zum aEV und wann sollen die Unterlagen für das Gericht erstellt werden?
Titel: Re: Überschuldung
Beitrag von: hunchback am 19. April 2010, 13:19:36
Ende April werden die Unterlagen gesichtet; Anfang Mai soll dann alles bei Gericht vorliegen.
Titel: Re: Überschuldung
Beitrag von: hunchback am 20. April 2010, 10:47:33
Ich habe da noch eine sehr wichtige Frage wegen der Pfändungsfreigrenzen. Ich bekomme nun EUR 1.713,00 ALG I (netto) monatlich. Wieviel kann davon gepfändet werden? Ich bin bislang davon ausgegangen, dass mir rund EUR 1.200,00 netto monatlich bleiben. Die muss ich haben, damit wir hier die Miete weiter bezahlen können. Bitte um schnelle Antwort, ob ich richtig liege.
Titel: Re: Überschuldung
Beitrag von: paps am 20. April 2010, 18:42:42
http://www.pleite-was-nun.info/Content-pid-Lohnpfaendungstabelle-59.html


1.710,00 bis 1.719,99    507,40 Pfändung   
Titel: Re: Überschuldung
Beitrag von: hunchback am 20. April 2010, 19:02:35
Nach Abzug der Kosten für Miete, Strom, etc. hätte ich dann ca. EUR 400,00 im Monat um zu leben (Lebensmittel, etc.). Hat jemand Erfahrungswerte, ob man damit auskommt? Hatte ja während meiner Berufstätigkeit trotz Schulden (oder wegen der Schulden) immer mehr Geld zur Verfügung... Und wie verhält es sich, wenn während der Insolvenz mal etwas angeschafft werden muss? Z. B. Waschmaschine oder so etwas? Ich will ja keine neuen Schulden machen, aber wie kommt man dann an das Geld?
Titel: Re: Überschuldung
Beitrag von: waldi2506 am 20. April 2010, 21:48:43
[ERASED]
Titel: Re: Überschuldung
Beitrag von: hunchback am 21. April 2010, 16:45:26
Ich hätte da noch was: Muss es eigentlich im Rahmen der Vorbereitung des Insolvenzverfahrens (unterschreibe den Antrag am 11.05.) zwangsläufig zum Sachpfändungsversuch bzw. zur Abgabe der EV kommen? Kommt der GV in jedem Falle?
Titel: Re: Überschuldung
Beitrag von: hunchback am 21. April 2010, 18:52:44
Und noch einen Nachtrag von meiner Seite: Habe gerade festgestellt, dass ich vergessen habe eine weitere Forderung über Zahnersatz (EUR 1.800,00) an meine Schuldnerberaterin zur melden, damit der Gläuber im Rahmen des AEV mit angeschrieben werden kann. Nun sind ja schon alle Gläubiger mit Fristsetzung angeschrieben worden und die Angelegenheit geht im Mai zu Gericht. Kann man die Forderung noch nachmelden oder verzögert dies die Insolvenzeröffnung?
Titel: Re: Überschuldung
Beitrag von: paps am 22. April 2010, 20:00:46
Es muss nicht zwangsläufig zu einer Sachpfändung oder EV vor der Eröffnung kommen, es geht auch ohne diese vorherigen Zwangsmaßnahmen.

Die Forderung sollten Sie unbedingt der SB nachmelden, damit diese in`s Gläubigerverzeichnisse aufgenommen werden kann.
Hat bereits ein GL abgelehnt, ist der Versuch sowieso gescheitert.
Es ist dann nicht ganz so schlimm, wenn, der GL nicht angeschrieben wurde.

Allerdings frage ich mich bei so einem Betrag, wie der vergessen werden konnte.
Titel: Re: Überschuldung
Beitrag von: hunchback am 24. April 2010, 10:22:13
Das ganze gestaltet sich wie folgt: Man fängt eine Zahnersatzbehandlung an, ist in der Zwischenzeit gezwungen in die gesetzliche Krankenkasse zurückzukehren, und bekommt dann keine Erstattung mehr.
Titel: Re: Überschuldung
Beitrag von: paps am 24. April 2010, 20:19:44
Cleverer Wiese löst man in diesem Fall seine PKV nicht ganz auf, sondern behält zumindest einen Zusatzbaustein für Zahnersatzbehandlungen.

Für den Zeitraum vor der GKV müßte doch die PKV zahlen.
Für den Zeitraum ab GKV zahlt auch diese die Festkostenzuschüsse.
Der Zahnarzt müßte nur seine Rechnung entsprechend splitten.
Dann wäre halt noch ein geringer Teil für Sie offen.

Lehnt die GKV die Erstattung wegen "Altbehandlung" ab, sollten Sie mit der PKV reden.

Titel: Re: Überschuldung
Beitrag von: hunchback am 25. April 2010, 14:40:13
Ich werde mich darum mit der PKV kümmern. Kann ich eigentlich jetzt noch auf Rechnung einkaufen und es einfach nicht mehr bezahlen? Ich habe gerade ziemlich absurde Gedanken....
Titel: Re: Überschuldung
Beitrag von: hunchback am 25. April 2010, 15:24:08
Ich habe gerade so ein kaufbedürfnis.... könnte das ganze www leer kaufen - darf ich aber nicht, oder? wenn ich weiß, dass ich demnächst pleite bin könnte es mir als betrug ausgelegt werden... oder hat jemand tipps?
Titel: Re: Überschuldung
Beitrag von: lucca_m am 25. April 2010, 18:25:36
Sie sind ja nicht mehr ganz dicht.
Titel: Re: Überschuldung
Beitrag von: bullirider am 25. April 2010, 20:10:00
Hallo Hunchback,
ich bin schon längere Zeit hier in diesem wirklich sehr gutem Forum am Lesen und dies ist glaube ich mein erster Beitrag.
Wenn Sie jetzt auf Rechnung kaufen und nicht bezahlen können, begehen Sie einen Eingehungsbetug. Das ist nicht so gut.
Ich ging 12 2005 in RI und habe mich am Anfang sehr schwer damit getan. 5 2006 habe ich wieder eine Arbeit gefunden,
die ich wegen einer Reha nach infarkt wieder verlor. Ich bekam dann ein Jahr ca 1400,00 Euronen Alg 1. Danach ging es in Hartz 4.
Und ich lebe immer noch!!!
Dieses Forum mit seinen hervorragenden Mod's hat mir sehr viel über die Zeit geholfen.
Und ab 1. Mai habe ich wieder eine Festanstellung.
Du musst lernen, Dich damit abzufinden und nicht denken oh, wenn das die Nachbarn mitkriegen.

Vielleicht sind diese in der gleichen Situation wie Du. Also halt die Ohren steiff und mach bloss keinen Müll mit WWW leerkaufen, denn am Ende musst Du es doch bezahlen.
Grüsse aus dem wilden Süden
Garry
Titel: Re: Überschuldung
Beitrag von: hunchback am 25. April 2010, 20:47:22
Ich nehme mich zusammen, auch wenn es schwer fällt. Ich werde widerstehen. Danke auch an den Teilnehmer, der meint, ich sei nicht ganz dicht... Kehre mal vor deiner eigenen Tür!