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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Überstunden  (Gelesen 2573 mal)

rudi regenwurm

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Überstunden
« am: 08. Juli 2008, 09:58:57 »

Ich weiss das thema is hier schon ne menge mal bearbeitet worden jedoch finde ich mich hier überhaupt nicht zurecht.. ich will mal meine frage stellen.. und zwar mein freund(wir haben eine gemeinsame tochter) wir leben nicht zusammen befindet sich in der insolvenz. er hat außer unserer gemeinsamen tochter noch einen 14 jährigen unterhaltspflichtigen sohn.
seine überstunden musste er laut arbeitgebenr bißher immer als urlaub nehmen. aber was nützt ihm der urlaub wenn kein geld da ist.
nun hat er 270 stunden angesammelt und er würde diese gerne ausbezahlt bekommen. seine verwalterin meinte nix überstunden wird alles einbehalten..
da ich mich aber hier nicht zurecht finde möchte ich euch um hilfe bitten... er hat zwei unterhaltspflichtige kinder,, miete strom und buskosten zu arbeit, es bleiben etwa 250 euro im monat zum leben übrig... was soll er tun mit den ganzen überstunden???
lieben dank vorab für eure hilfe...
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lucca_m

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Re: Überstunden
« Antwort #1 am: 08. Juli 2008, 12:03:57 »

Oben rechts neben der kleinen Lupe gibt es ein großes Eingabefeld, "Überstunden" als Stichwort eingeben  und daneben auf "Suche" klicken.

Falls Sie mit den Ergebnissen nicht klarkommen, dann schreiben Sie nochmal.
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rudi regenwurm

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Re: Überstunden
« Antwort #2 am: 08. Juli 2008, 13:08:25 »

wenn ich das in der tabelle richtig gelesen hab dürfte er bis 1569 netto verdienen ohne abzüge...seine insolvenzverwalterin gint ihm keine auskünfte.. momentan sind nicht einmal  einfachen anschaffungen möglich will damit sagen das er sich nicht einmal neue kleidung leisten kann. sein tv ist seid monaten defekt selbst dafür bleibt kein geld über.
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paps

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Re: Überstunden
« Antwort #3 am: 08. Juli 2008, 20:14:15 »

Mal abgesehen von den kleinen Differenzen bei den Stunden und dem was übrig bleibt.

Auch hier nochmal meine Meinung:

Die Überstunden (nicht Mehrarbeit) sind im Tarifvertrag zu regeln.
Ein angemessenes Maß ist gewiss kein Problem, wenn es in Freizeit abgegolten wird.

Hier handelt es sich jedoch um gut 3 Monate Urlaub.  :fuchsteufelswild:
Wenn Ihr Freund nicht selber einen entsprechenden Antrag beim Arbeitgeber stellen will, soll/muß er sich Hilfe dazu nehmen.

Argumentationsansatz wäre zum Beispiel folgendes:
die gesetzliche Höchstarbeitszeit ist grundsätzlich auf werktäglich (montags bis sonnabends) 8 Stunden begrenzt. Das Unternehmen kann nun die tägliche Höchstarbeitszeit auf bis zu 10 Stunden erhöhen, wenn innerhalb von 6 Kalendermonaten oder 24 Wochen durch Ausgleichsmaßnahmen (etwa durch Abbummeln der Überstunden) im Durchschnitt die 8 Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
Tarifvertraglich oder durch Betriebsvereinbarungen können auch Ausgleichsmaßnahmen vereinbart werden. Bei Nachtarbeit muss der Ausgleich bereits nach einem Kalendermonat oder 4 Wochen stattfinden.

Nachtrag:
Überstunden sind vom Vorgesetzten angeordnete Mehrarbeit, die in der Regel nicht abgelehnt werden können
Mehrarbeit ist eine täglich längere Arbeitszeit aus verschiedenen Gründen; kann aber vom Arbeitnehmer abgelehnt werden.
« Letzte Änderung: 08. Juli 2008, 20:17:54 von paps »
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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