"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: Um Vergleich gebeten .RA bietet Ratenzahlung.Wieviel darf er Fordern bei 310.-  (Gelesen 5341 mal)

heike126

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 8

Hallo.
Bin Neu hier und habe mich etwas durchgelesen aber nicht das passende gefunden.
Ich als Tante(50) versuche meinem Neffen(20) zu helfen um ins Reine zu kommen.
Habe alle Gläubiger angeschrieben und Vollmacht beigelegt.
Neffe hat folgende Schulden:
A) 160,00 Arbeitsamt
B) 112,00 D.Bahn
C) 148,86 Zeitung aboniert
Es ist noch ein Girokonto offen mit 600.- Soll.Ist in Arbeit ob er das zahlen muß.Titel gegen die Mutter ist raus.Aber wenn er viel Pech hat, gehen die Gläubiger doch Wieder an Ihn!

Leider sind es alles Sachen von <2010. So inzwischen aus "Kleinbeträgen" weitaus Größere.
  Neffe hat alles Schleifen gelassen,
weil er nicht damit Umgehen konnte und auch Arbeitslos war. ...
Jetzt hat er seit Oktober 2012 eine Lehrstelle übers Arbeitsamt und
Verdient 310.- Netto.
A) Arbeitsamt haben wir gesprochen.
    Kein Vergleich aber Ratenzahlung 32mal 5.- ist beidseitig OK :)
B) D.Bahn hatte im Juni einen Vergleich angeboten von 83.-
   leider hatte mein Neffe darauf nicht reagiert.
   RA ist jetzt von mir Angeschrieben ,ob wir darauf zurückgreifen dürfen und ICH bezahle sofort.
   Antwort steht noch aus...
C) RA des Zeitungsverlags Antwort heute erhalten.
   Bietet  Ratenzahlung an von 6 mal 24,81.
   Meine Anfrage betreffend Vergleichs erwähnt er garnicht.
   Ich hatte Ihm (wie den anderen auch)geschrieben ,das mein Neffe noch mehr Schulden
   abzahlen muß.Neffe die aber aufgrund 310.- Euro/Monat, nicht in Raten! möglich ist.
   
Frage: Bis wieviel Euro im Monat kann er gezwungen werden ,bei dem Lohn, seine Schulden abzutragen.
       (Darf der RA 6mal 24,81 fordern??)
       Gibt es nicht eine Grundsumme die jedem bleiben muß?

       Wir haben so gehofft ,das ein Vergleich angeboten wird.
   Ich habe mich dem RA angeboten die Vergleiche sofort zu bezahlen um die Schulden zu Verringern.
Neffe kann dann bei mir in wirklich kleiner Rate alles abbezahlen.

Hoffe auf Euch
Danke fürs Lesen    Gruß heike

 
     



 
Gespeichert
 

heike126

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 8

Heute kam Post des B) RA.
Er kann dem Vergleich vom Juni2012 nicht (wieder) Zustimmen und ist mit Ratenzahlung von mindestens
15.-/Monat einverstanden.
Wie oben gesagt,wollte ich einen Vergleich um die Gesamtsumme zu minimieren und alle Gläubiger vom Hals zu haben. Ich würde das für meinen Neffen bezahlen/Vorlegen.Er zahlt in Kleinraten bei mir ab.Risiko läge bei mir und nicht mehr bei den Gläubigern.

Für die 3 Gläubiger wären das Monatlich zusamme 44,81 € bei 310.-Euro Lohn.
Wir müssen im schlimmsten Fall damit rechnen ,
das mein Neffe das Soll600.-Girokonto auch noch bezahlen muß.
Die Sache ruht für meinen Neffen erstmal bis Januar2013,
denn der Gläubiger hat nun einen Titel gegen die Mutter und versucht Geld einzutreiben.


Soll ich nochmal um Vergleiche bitten?
Wieviel Euro muß/darf mein Neffe im Monat,bei 310 Euro Lohn, an Schulden bezahlen?

Gruß Heike
« Letzte Änderung: 15. November 2012, 15:25:03 von heike126 »
Gespeichert
 

koelner84

  • Gast


Wieviel Euro muß/darf mein Neffe im Monat,bei 310 Euro Lohn, an Schulden bezahlen?


Hallo,

Die Pfändungsfreigrenze liegt bei derzeit 1028,99 €/Nettolohn
Siehe auch hier: http://www.pleite-was-nun.info/Content-pid-Lohnpfaendungstabelle-59.html .

Ich stellte damals meine Zahlungen ein, und zahlte nur noch soviel bis ich mit meinen Lebenshaltungkosten und Miete + Schuldabtragung an meine damalige persöhnliche Pfändungsgrenze kam, so hat es mir die Schuldnerberatung damals empfohlen.

So lief es bei mir. Wenn Ihr euch so einigen könnt/konntet ist es klasse!
« Letzte Änderung: 15. November 2012, 14:34:39 von koelner84 »
Gespeichert
 

Die_Anderen_waren_es

  • Gast

Hallo,
1. Der Rechtsanwalt darf soviel verlangen, wie er für nötig hält ( die komplette Summe+seine Kosten+Zinsen)..warum auch nicht?!
2. Den Gläubigern wird schon klar sein, dass bei rund 300 Euro Einkommen nichts zu pfänden ist, aber ihr Neffe ist noch jung! Den Gläubigern werden diese geringen Beträge nicht weh tun und werden von denen routiniert abgearbeitet...ein Mahnbescheid>>Vollstreckungsbescheid kann durchaus möglich sein.
Die Gläubiger sind bei so geringen Beträgen nicht daran interessiert, lange und kostenaufwendige Verhandlungen zu führen....sobald der Titel vorliegt, haben sie 30 Jahre Zeit, ihr Geld samt Kosten und Zinsen zu bekommen.
Ich würde garnicht lange verhandeln sondern so schnell wie möglich zahlen.

Wenn sie Vergleiche schließen, hört sich das ersteinmal gut an. Bedenken sie aber auch, dass die Anwälte der Gegenseite nicht umsonst arbeiten sondern ihre Kosten auch von ihrem Neffen haben wollen.

Manchmal hilft es auch, einfach die Hälfte der Forderung zu überweisen ohne vorher lange zu verhandeln! ...nur um ersteinmal zu zeigen, dass man bemüht ist zu zahlen....danach ein kurzer Anruf und den Rest klären!
« Letzte Änderung: 15. November 2012, 15:31:58 von Die_Anderen_waren_es »
Gespeichert
 

Die_Anderen_waren_es

  • Gast

@ Koelner: Die Sache mit Zahlungen einstellen ist ja ok....wenn man vorhat, einen Insolvenzantrag zu stellen...aber doch nicht bei einer Summe weit unter 1000 Euro!
Und wenn man Zahlungen einstellt, dann ALLE, mit Ausnahme derer Zahlungen die "Lebensnotwendig" sind. Zahlungen an Gläubiger, die sowieso ins Insolvenzverfahren fallen, bekommen sobald der Entschluss zur Inso gefasst ist kein Geld mehr, unabhängig von Pfändungsgrenze....Das Geld sollte man sich besser an Seite legen.
Gespeichert
 

koelner84

  • Gast

@Die_Anderen_waren_es:

Heike126 fragte ja ob er die Zahlungen den einstellen könne bzw. ob er überhaupt zahlen muß/darf.

Habe da blos drauf geantwortet wo die Grenze läge. Und was mir die Beratung riet und was ich gemacht hatte.

Ich hatte damals einen Gläubiger, mit weniger als 200€ bedient.

Es kam vieleicht so rüber, aber es sollte keine empfehlung sein bei diesen "lacher" Betrag(kein Schuldbetrag ist lächerlich, erst Recht nicht bei dem Einkommen) die zahlungen einzustellen und in die Inso zu gehen.
Hatte gedacht mein Letzter Satz hätte das ausgedrückt. sorry wenn es anders rüber kommen sollte!
Gespeichert
 

Die_Anderen_waren_es

  • Gast

@ Koelner
war vielleicht ein bischen undeutlich...man könnte meinen, der Neffe solle erst einmal alle Zahlungen einstellen....und das wäre dann keine geschickte Position.
Gespeichert
 

koelner84

  • Gast

So wars auf keinen fall gemeint!!
Um himmelwillen nicht.
Gespeichert
 

heike126

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 8

Hallo Danke für die Antworten :)
Also,verstanden habe ich:
-Egal welcher der 3 RA dürfte zb Raten von 100Euro festlegen.
Da interessiert(oder Glaubt) es keinen der 3 RA nicht,das auch noch andere Gläubiger da sind.
Hätte nun jeder Raten von 100 Euro gefordert blieben meinem Neffen nur 10.- im Monat.

Sagen wir mal so:
jeder der RA hat so "pi mal Daumen" gedacht :soundsoviel €Rate kann Schuldner an mich zahlen bei 310.- Euro im Monat.

Verstanden habe ich auch:
das bei diesem Lohn nichts zu Pfänden ist.Erst wenn er über 1029,99.- verdient können die Pfänden wenn die einen Titel haben,den jene dann jetzt schon machen würden.

Bezahlen wollen wir ja !
Wir wollten Vergleiche.Nun gehen die RAs nicht darauf ein.laut Rückantwort  ,wohl weil alles schon solange läuft und Vergleichangebot seitens RA von Juni2012 nicht gezahlt wurde. Ratenzahlungen wurden früher schon ausgemacht und er hatte nicht gezahlt!
! Die Gefahr besteht nun wieder das er keine Rate bezahlt und dann...ist er +Gläubiger genausoweit.
 Wenn ich die Vergleiche zahle und er an mich in 20.-Raten hat er die Gläubiger vom Hals und noch 290.- Euro für sich.Ich kann auf mein Geld warten und wenn er nicht an mich zurückzahlt muß ich damit Leben.Weiß ich.

-Soll ich nochmal um Vergleich(e) bitten  ? (Damit spart er bei der Gesamtsumme)

-Bitten die Raten niedriger anzusetzen ?

Gruß Heike  
« Letzte Änderung: 15. November 2012, 15:54:50 von heike126 »
Gespeichert
 

Die_Anderen_waren_es

  • Gast

Ich glaube nicht, dass da noch viel zu vergleichen ist. Ersteinmal denkt jeder Gläubiger an sich....wie schon gesagt, die Forderungen sind sehr gering. Wenn es schon dazu gekommen ist das ihr Neffe Vereinbarungen nicht eingehalten hat bzw. sich nicht gemeldet hat, werden die Gläubiger auch keine Lust mehr haben noch lange zu verhandeln.

Wenn ich Gläubiger wäre, würde ich die Sache schnell vom Tisch haben wollen und nicht noch lange diskutieren. Ich würde nen Mahnbescheid mit anschließendem Vollstreckungsbescheid erlassen, meine Forderung ersteinmal abschreiben und bei gegebener Zeit den Betrag pfänden lassen. Jede Verhandlung mit nem "unzuverlässigen" Schuldner verursacht bei mir als Gläubiger Kosten die in keinem Verhältnis zu den Forderungen stehen.

>Ok., man kann Glück haben, wenn sich jetzt die "gute" Tante meldet...aber wenn die Forderung schon von nem Rechtsanwalt eingetrieben wird, hat die Bürokratie schon ihren Lauf genommen.

Für Sie, bzw. ihren Neffen mag es viel Geld zu sein, aber für die genannten Gläubiger sind es, wie nannte es einer mal: "Peanuts"!

Gespeichert
 

heike126

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 8

 Hallo
Die RAs wollen also lieber per Ratenzahlung das Geld von Ihm (Nachdem Ratenzahlungsvereinbarungen
 schon gescheitert sind) ,anstatt sofort die Vergleichssumme von mir zu bekommen.
Ok ...das hatte ich anders Verstanden, als ich hier und da im Forum gelesen hatte.

Falls mein Neffe nun die Raten :Nicht,Unpünktlich oder Unregelmäßig zahlt wird ja eh wieder die Gesamtsumme sofort komplett fällig.
Es würde weitergehen mit einem Mahnbescheid ?? (Gesamtsumme).
Dann folgt Vollstreckungsbescheid?
da steht aber noch kein Gerichtsvollzieher vor der Tür?
oder Lohnpfändung?
nach dem die Vollstreckung nicht bezahlt wurde ,holt sich der RA einen Titel?
(weiß ich was das ist )

Richtig??
Danke Euch Gruß Heike
Gespeichert
 

Die_Anderen_waren_es

  • Gast

Nicht so ganz:

Sie vereinbaren eine Ratenzahlung (nehmen wir mal an, die gehen darauf nochmal ein)>>>>>Die Zahlungvereinbarung platzt>>>>>Gläubiger ist sauer und macht nen Schlussstrich>>>>>>Gläubiger erlässt einen Mahnbescheid über die "Rest"-Forderung zzgl aller Kosten>>>>>Ihr Neffe bekommt diesem und könnte widersprechen>>>>Nach 2 Wochen>>>>Vollstreckungsbescheid>>>>Widerspruch möglich>>>>Wenn nicht, Titel 30 Jahr gültig>>>>Gläubiger kann jetzt per Gerichtsgvollzieher oder Lohnpfändung versuchen, sein Geld zu bekommen>>>>eventuell Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung>>>>Zinsen werden weiter berechnet.
Gespeichert
 

heike126

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 8

Hallo
 und AHA...:)

Nun,dann hatte mein Neffe bisher Glück....bei den geplatztEN AbmachungEN.
Bevor hier ein RA einen Mahnbescheid  schickte ,
wurde immer der Fall abgegeben/weitervergeben.
Ra gibts an Inkasso und die gaben das an Gläubig
er zurück weil ohne Erfolg und dann gings von vorne los
mit anderen RA und anderen Inkasso....
und das ging so 3 mal.

Ich schreibe die RA einfach nochmal an und bitte nochmals um einen Vergleich.
Mehr wie Nein sagen ,können die nicht.
Beilegen tu ich ein Kontoauszug von mir,
Kopien der anderen Gläubigerforderungen und
Verdienstbescheinigung vom Neffen.
Andere Lösung fällt mir nicht ein um die RAs doch noch zu Vergleichen zu bewegen.
Gehen die darauf nicht ein,versuchen wir die Ratensumme zu drücken und
er muß die Raten bezahlen.

Gruß Heike



Gespeichert
 

Die_Anderen_waren_es

  • Gast

Sie meinen es zwar gut, aber ich würde keinem "fremden" Gläubiger ihre Einkommensverhältnisse offen legen. Ihr Neffe ist der Schuldner!. Sie sind "nur die nette Tante"!
Versetzten sie sich in die Lage der Gläubiger!
Wenn Sie den Gläubigern untereinander die Forderungen der anderen offen legen, will doch jeder direkt versuchen, sein Geld zu bekommen bevor ein anderer Gläubiger schneller ist.
Das Problem sehe ich darin, das ihrem Neffen das "Druckmittel" Insolvenz fehlt.
Sie können schon jetzt davon ausgehen, dass es bei den ihnen bis jetzt bekannten Forderungen nicht bleibt. Es fallen laufend Zinsen an und auch die Kosten für RA´s etc.

Auch wenn sie eine Vollmacht haben, die Verhandlungen zu führen, haben die Gläubiger keine rechtliche Handhabe, die Forderungen bei ihnen einzutreiben!. Wenn sie heute sagen, dass sie alles übernehmen, müssen sie dies Ihrem Neffen gegenüber "äussern". Dieser hätte dann eventuell die Möglichkeit, gegen Sie vorzugehen, falls sie dann nicht zahlen.
Sie sind für die Gläubiger nur die "KUH" die sie melken können.
Gespeichert
 

Die_Anderen_waren_es

  • Gast

Bitte bedenken sie: Wir reden hier über derzeit 260 Euro! Wenn Sie es könne, bezahlen Sie die Summe, bevor noch weitere Kosten entstehen. treffen Sie dann mit ihrem Neffen eine interne Vereinbarung zur Regulierung.

Sie schrieben ja, dass u.U im Januar noch ne Forderung der Bank ansteht....diese gilt es dann meines Erachtens vorrangig bedienen zu können. Verschaffen Sie ihrem Neffen den Freiraum den er dafür braucht, damit er vielleicht bei der Lösung des Bankenproblems selbst die Verantwortung übernehmen kann.
Gespeichert
 

heike126

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 8

Hallo

 1) Schulden  -160,00 Ratenzahlung soll 5.- und ist OK so
 2) Schulden  -112,00 Hier fordert RA Mindestrate von 15.-
 3) Schulden  -148,86 Hier fordert RA Raten von 24,81
            ----------
Zwischensumme -420,86 Schulden

Wenn er das so Abbezahlt, hat er noch (bei 310.- Euro Lohn) 260.- zum Leben+Auto.
 
4)Girokonto   -600,00 Schulden/Soll kommen ggf Jan 2013 dazu,die dann auch abbezahlt werden müssen         -             ---------
 
Somit Schulden 1020,86-  :(
Hier wird es vielleicht auch auf Ratenzahlung herauslaufen.Mit Glück auf Vergleich.
Wir sollten die 600.- Schulden im Auge behalten solange wir die Nicht-Schuldig Beweise nicht in der Hand haben.
So würden Ihm mit Auto + Zigaretten ca 200€ bleiben... :neutral:
Da ist die Ratenzahlung zum Scheitern schon verurteilt.
Was ist wenn /falls er die Lehrstelle schmeißt?
Das mit Raten ist keine gute Idee!!!
Gruß Heike
                
« Letzte Änderung: 15. November 2012, 18:20:51 von heike126 »
Gespeichert
 

Die_Anderen_waren_es

  • Gast

Zu 1) haben Sie geschrieben, die Ratenzahlung läuft.
jetzt geht es ersteinmal um die beiden restlichen akuten Posten...das sind 260 Euro.

Na bieten sie den Gläubigern das Auto an. Soetwas sollten Sie in den Verhandlungen nicht erwähnen...dann ist der Mahn und Vollstreckungsbescheid schneller da als sie denken.

Mal davon abgesehen, muss das Auto sein? Muss heutzutage jeder, der es sich eigentlich nicht leisten kann, ein Auto haben?  Kommt es zu einer Vollstreckung, ist das Auto weg.....es ist bei der Pfändung erst einmal unrelevant, ob er das Auto benötigt oder nicht....das kann er dann im nachhinein versuchen zu klären.

Sehen sie es mal so: Ihnen schuldet jemand Geld und hat sie schon ein paar mal hängen gelassen....er versucht jetzt über dritte zu verhandeln...fährt aber zeitgleich noch mit nem auto durch die Gegend!! Also ich würde mich da als Gläubiger ziemlich verarscht fühlen.

Sie müssen schnellsten die beiden noch ungeklärten Forderungen aus der Welt schaffen. Sollte hier einer mahnen und Vollstrecken sieht es ganz übel aus, wenn die Bank davon erfährt und auch noch Geld will. Auch ein P-Konto nützt dann erst einmal nichts, weil die Bank das Konto z.B. kündigen könnte, oder wenn das Minus nen Dispo ist, diesen Kündigt und die eingehenden "Löhne" mit dieser Forderung verrechnen darf.

Ihr Neffe hat diese Schulden gemacht und deshalb sollte er hier nicht in Watte gepackt werden sondern ruhig mal spüren was die Konsequenzen sein können....Sie sind ja noch im Hintergrund um das Schlimmste zu verhindern!


Ihm bleiben mit Sicherheit keine 200 Euro. Das Auto verursacht schon Kosten die eigentlich mit seinem Einkommen nicht zu stemmen sind. Das Auto kostet Versicherung, Benzin, Steuern, Reparaturen, mal nen Knöllchen und und und! und wenn er raucht, 1 packung am Tag, sind da schonmal 150 Euro weg. Also irgendetwas geht hier  nicht auf.

« Letzte Änderung: 15. November 2012, 18:37:33 von Die_Anderen_waren_es »
Gespeichert
 

heike126

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 8

Zum Auto:
Es hatte 100.- Euro gekostet und er hat es seinem Cousin abgekauft.Stand nun fast 1Jahr auf dem Hof+ als "Schrottwagen" herum. Schwager XX vom Vater hat KFZwerkstatt und hatte einen Schrott-Punto und so aus 2 Autos ein fahrbares Etwas gemacht.Kostenlos!
Das Auto ist noch nicht Zugelassen. Es ist noch "in Arbeit".Aber Neffe wartet seit 1Jahr drauf das XX den Wagen macht(e).
Wir ALLE möchten es Ihn geben weil er einen guten Weg eingeschlagen hat.
Kommt aus sehr schlechten!!! Verhältnissen (siehe Girokonto).
Sollten die Raten so bezahlt werden müssen,muß er sich Überlegen was er macht.
Ob er mit 200.- Auto fahren will oder Rauchen will :)
Oderr schnell alles Bezahlen und dann Auto fahren.
Es ist eh Winter und die Unfallgefahr ist da viel größer zumal Fahranfänger.
Er weiß noch nichts das die RA die Vergleiche abgelehnt haben,da die Briefe gestern +heute kamen.

Die RA wissen nichts vom Auto...es wurde ja dieses Wochenende erst Instand gesetzt.
Ob es Tüvfertig ist weiß ich garnicht.GGf dauerts eh noch wegen kostenlose Winterreifen oä.
Also das mit dem Auto ist noch nicht wirklich Aktuell.
Er will ja die Schulden bezahlen! Es geht nicht darum sich zu drücken oder nicht zu Bezahlen und das Auto zu geben.

Die Ratenzahlung 5.- Euro ist telefonisch abgemacht. Bezahlt hat er noch nicht.Erste Rate 1.12.2012.
Wir waren erstmal froh ,das hier der Rate von 5.- zugestimmt wurde weil wir ja noch andere Gläubiger bezahlen wollten und das per Vergleich oder KLEINraten.(5.- Euro).
Wenn Er die geforderten Raten so bezahlen muß wie RA jetzt wollen,kann er sich Überlegen ob er es macht. Ich kann nicht neben Ihm stehen und Ihn auffordern die Rate jetzt zu bezahlen.Und jeden ersten im Monat wieder neben Ihn stehen.Ratenzahlung ist seine Sache.

Girokonto: Ein Titel ist doch gegen die Mutter meines Neffen raus ,da Sie als er Minderjährig war das Konto auf seinen Namen eröffnete. Die Bank weiß das es nicht hätte sein dürfen. und weiß wer den Soll gemacht hat!Verdacht auf Unterschriftfälschung usw.
Wir fordern gerade die Unterlagen an um zu Beweisen das Neffe keinen Geldverkehr auf diesem Konto hatte sondern die Mutter.Das Konto ist schon lange gekündigt seitens der Bank.
Die Bank>Inkasso>RA forderten vom Neffe die Ausgleichung des Kontos schön weiter. Als ich mit der Sachbearbeiterin telefonierte ,sagte Sie mir das Sie vom Neffe nur das Geld wollen weil er einer Ratenzahlung zusagte und damit die Schuld zugab!!!!!

Natürlich muß und soll er zahlen. Auch wenns letztendlich weh tun sollte.
Sollten die Raten so bleiben muß er sehen...
Ich möchte Ihm ja nur Helfen die angelaufene Kosten vielleicht bissel zu Schmälern durch Vergleiche.
Bitte die RAs nochmals schriftlich darum
und wenn Raten bleiben ggf diese bitten zu Verkleinern.

Gruß Heike


Gespeichert
 

Die_Anderen_waren_es

  • Gast

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg dabei. Wenn Sie können, verhandeln sie nicht zu viel. Machen Sie doch Ihrem Neffen den Vorschlag, die 260 Euro zu bezahlen. Im Gegenzug soll er ihnen eine Wechsel unterschreiben....so als kleines "Druckmittel"...damit er merkt, dass ihm geholfen wird, er aber dafür auch konsequent an seiner positiven Entwicklung arbeiten muss. Die Sache mit der Bank wird mit Sicherheit nicht einfach....die geben meistens eher unfreiwillig eigene Fehler zu...und je nachdem, was ihr Neffe damals mit der Bank ausgehandelt hat und eventuell auch unterschrieben hat, kanns kompliziert werden. Hilfreich wäre hier u.U. ein Anwalt, aber der kostet halt auch erst einmal Geld...nicht so gut.

Ich würde maximal noch 1 mal mit den beiden Gläubigern telefonieren, eine Gesamtsumme anfordern und wenn sie merken, das die blocken, denken sie daran, die Kosten nicht noch höher zu treiben und bezahlen die Forderung...auch wenns ärgerlich ist.

Wichtig ist wirklich, dass sie vor der Begleichung eine schriftliche Bestätigung von den Gläubigern bekommen, dass die Zinsen festgesetzt sind und wirklich ALLE Kosten schriftlich aufgeführt sind.

ich habe es selbst schon erlebt, dass man sich telefonisch auf eine reduzierte Forderung geeinigt hat, diese bezahlt wurde und man dachte, es sei jetzt erledigt.....Dem war nicht so. Es kam dann noch ne Rechnung von dem Gläubiger Anwalt mit der "Bitte" diese zu bezahlen!
Gespeichert
 

heike126

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 8

Den ersten Absatz verstehe ich nicht so ganz...
Soll er die 260.- auf einmal bezahlen?

Er kann das eher nicht bei 310.- Lohn.So bleiben nur Raten.
Meinen Sie  wenn ich Ihm 260.-leihe zum Aufeinmalbezahlen,das er mir einen Wechsel unterschreibt?
Dann leihe ich Ihm auch noch die 160 und er ist die Gläubiger+Zinsen usw los und zahlt nur bei mir ab.

Was ist ein Wechsel? wie ein Schuldschein?>Kreditvertrag?
Tschuldigung,ich habe mit solchen Dingen noch nichts zu tun gehabt.
Jedes Schriftstück über Geldverleih nutzt nur bedingt was. Wird nicht zurückbezahlt,
 muß ich zum RA .Jeder Schritt kostet Geld. Zum Schluß kommt womöglich kein Geld vom Schuldner.
Wo nichts ist...

Neffe hatte nichts mit dem Girokonto zu tun.Mutter hat seinen Namen mißbraucht und Schulden aufs Konto gemacht. Als er 18 war schickte die Bank die Mahnungen an Ihn. Nach 1 1/2 Jahren setzte er sich mit der Bank bzw Inkassobüro in Verbindung um Ratenzahlung auszumachen womit er Schuldig gesprochen wurde!
Die Bank weiß das es  die Mutter war. Vielleicht versuchten Sie schon früher bei Ihr an Geld zu kommen ,habens aufgegeben und sich lieber an Neffe gewand der jetzt >18 war.
Wir haben eben die Unterlagen angefordert und ich hoffe nirgends Neffes echte Unterschrift zu finden.Allerdings ist seine Kinderunterschrift sowas von leicht zu fälschen!*** Wenn im Januar(solange sollen wir Ruhig bleiben laut Inkasso) die Bank bzw Inkasso wieder auf meinen Neffen zurückkommt ,
wissen wir das die bei der Mutter nichts holen können.Harz4 seit 25Jahren....
***Ich glaube meinem Neffen,das Sie Unterschrift gefälscht hat und die Schulden gemacht hat. Auf meinen Namen hatte Sie IHR Telefon angemeldet und mir 3000,-Euro Schulden vermacht.Ich hatte damals vollbekloppten RA und ich mußte es bezahlen obwohl Schuldige mit im Gerichtsraum saß! Interessierte niemand!

Ja, wie abgemacht:An beide R noch eine Vergleichanfrage.
Das Ergebniss wird bezahlt...
Und danke für den Tip mit der Bestätigung!
Gruß Heike

Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz