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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Wie "reich" pleite gehen  (Gelesen 3638 mal)

rbrech

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Wie "reich" pleite gehen
« am: 28. Mai 2010, 16:36:46 »

Hallo zusammen,

bin selbstständig und habe Schulden (auch beim Finanzamt). Zeitgleich habe ich aber selbst noch Geld von einem solventen Gläubiger zu erhalten. Forderung stellt der Gläubiger zwar streitig, ich bin aber laut Aussage meines Anwaltes im Recht. Das Geld, wenn ich es erhalte, würde nicht reichen um die Insolvenz zu verhindern, wäre aber ausreichend für einen Neustart (dann auf einen anderen Namen). Wie kann ich nun das Geld aus meiner offenen Forderung "retten" für einen Neuanfang und mit meinen Schulden insolvent gehen? Weiß jemand einen Rat?

Gruss
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Fallera

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Re: Wie "reich" pleite gehen
« Antwort #1 am: 31. Mai 2010, 10:24:08 »

Das ist sehr schwierig bis unmöglich! Wie hoch sind denn die Schulden und wie hoch die Forderung?

§ 290 Inso Abs. 4: Versagung der Restschuldbefreiung
der Schuldner im letzten Jahr vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag vorsätzlich oder grob fahrlässig die Befriedigung der Insolvenzgläubiger dadurch beeinträchtigt hat, daß er unangemessene Verbindlichkeiten begründet oder Vermögen verschwendet oder ohne Aussicht auf eine Besserung seiner wirtschaftlichen Lage die Eröffnung des Insolvenzverfahrens verzögert hat,

Ich wüsste nicht, wie das funktionieren soll ohne die Insolvenz zu gefärden!
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rbrech

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Re: Wie "reich" pleite gehen
« Antwort #2 am: 31. Mai 2010, 11:53:00 »

Die Schulden betragen 400 000 Euro, davon 200 000 Euro fürs Finanzamt. Gegen die Forderung des Finanzamts gehe ich aber noch vor, da die unberechtigt oder zumindest zu hoch ist (ist Ergebnis einer Steuerprüfung). 200 000 Euro habe ich noch vom Gläubiger zu erwarten.
Ich wollte das nun so regeln, dass eine Vertrauensperson eine Forderung gegen mich stellt (per Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid abgesichert). Wenn ich dann die 200 000 Euro erhalte, werde ich die Forderung der Vertrauensperson im Zuge "einer Einigung" mit 75 % bedienen. Aktuell darf ich ja die Reihenfolge der Bezahlung meiner Gläubiger noch selbst bestimmen oder nicht? Auch ein IV könnte doch später nicht sagen, dass diese Einigung nicht gut war und das Insolvenzverfahren gefährden? Was meint Ihr?
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Fallera

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Re: Wie "reich" pleite gehen
« Antwort #3 am: 31. Mai 2010, 12:08:18 »

Woher sollte die Forderung Deiner Vertrauensperson denn kommen? Das müsstest Du ja belegen!

Ich halte das für sehr Fragwürdig!!  :gruebel:

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rbrech

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Re: Wie "reich" pleite gehen
« Antwort #4 am: 31. Mai 2010, 13:15:21 »

Die Forderung ist einigermaßen glaubhaft ausgedacht (Privatdarlehn). Warum aber sollte der IV nach Rechtskraft einer titulierten Forderung und anschließendem Vergleich nachfragen, worum es bei der Forderung ging? Ist doch unwahrscheinlich. Wenn ja ist es natürlich brenzlig, müßte mir dann eine ordentliche Geschichte ausdenken.
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Fallera

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Re: Wie "reich" pleite gehen
« Antwort #5 am: 31. Mai 2010, 13:30:49 »

Weil privatdarlehen in den meißten Fällen naja sagen wirs mal "muffeln" und TH oder Gerichte immer Misstrauisch sind, ob deren echtheit!
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rbrech

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Re: Wie "reich" pleite gehen
« Antwort #6 am: 31. Mai 2010, 13:57:35 »

Gut, aber die Vertrauensperson ist kein Familienangehöriger, das macht es schon mal glaubhafter. Aber wie schon geschrieben, die Forderung wird ja rechtskräftig tituliert, es spielt dann doch keine Rolle mehr, ob die Forderung berechtigt ist oder nicht. Als Schuldner muß ich sie ja dann zahlen. Wenn ich die dann noch runtergehandelt habe, was mir ja bei anderen Gläubigern nicht gelungen ist, sieht es ja korrekt aus im Sinne der Schuldentilgung. Der IV wird doch nicht rechtskräftige Titel auf Glaubwürdigkeit prüfen, oder? Das wäre doch auch eigentlich vergebene Liebesmüh. Kann der IV denn noch Zahlungen an Gläubiger im Nachhinein zurückfordern (vom Gläubiger)?
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Fallera

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Re: Wie "reich" pleite gehen
« Antwort #7 am: 31. Mai 2010, 14:02:29 »

Ich kann und möchte hier keinen wirklichen tip abgeben! das was du vorhast ist betrug und somit strafbar.  :nono:

der iv wird evtl. lastschriften zurückbuchen lassen aber keine Übwerweisungen!

Ich wäre sehr sehr vorsichtig! :gruebel:
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rbrech

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Re: Wie "reich" pleite gehen
« Antwort #8 am: 31. Mai 2010, 14:09:57 »

Danke für die Antworten! Die genannte Vorgehensweise wäre eine Möglichkeit von vielen, natürlich gibts noch viele andere und ich will natürlich eine ordentliche Lösung mit den Gläubigern hinbekommen. Nur wenn das eben scheitert, wäre das ev. eine (dann unsaubere) Lösung.
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Insokalle

Re: Wie "reich" pleite gehen
« Antwort #9 am: 31. Mai 2010, 18:50:32 »

Kann der IV denn noch Zahlungen an Gläubiger im Nachhinein zurückfordern (vom Gläubiger)?


ja, er kann.

und ich stimme fallera auch zu
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makro

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Re: Wie "reich" pleite gehen
« Antwort #10 am: 31. Mai 2010, 21:32:01 »

vor allem wenn es die Rückzahlung eines Privatdarlehens sein soll, dann wird er nach dem Zahlungseingang dieses Darlehens fragen! Gerade Zahlungen an nur einen Gläubiger und dann noch mit einer höheren Summe sind sehr sehr auffällig!
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