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Autor Thema: Umgang mit Inkassofristsetzung  (Gelesen 2378 mal)

Dill

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Umgang mit Inkassofristsetzung
« am: 28. Oktober 2008, 14:37:05 »

Hallo Allerseits,

ich habe vor ein paar Tagen Post von der Bad Homburger Inkasso bekommen. Ich werde aufgefordert eine titulierte Schuld (Darlehen) aus dem Jahre 2000 (ich war lange im Ausland ohne Möglichkeit weiter zu bezahlen) bis zum 10.11 zu bezahlen, was mir nicht möglich ist. Ich strebe einen Vergleich an und habe dies dem Inkassounternehmen mitgeteilt und dabei gleich die üblichen Unterlagen (Kopie des Titels, usw.) angefordert.

Wie, in welcher Form und bis spätestens wann soll ich um Fristverlängerung bitten? Oder soll ich meinen Vergleichsvorschlag am besten vor Ablauf der Frist an das Inkassbüro schicken?

 :gruebel:
Vielen Dank
« Letzte Änderung: 28. Oktober 2008, 16:13:02 von Dill »
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ThoFa

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Re: Umgang mit Inkassofristsetzung
« Antwort #1 am: 28. Oktober 2008, 20:12:39 »

Hallo,

was soll das für eine Rolle spielen, wenn Sie um Fristverlängerung bitten ?

MfG

ThoFa

 
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Dill

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Re: Umgang mit Inkassofristsetzung
« Antwort #2 am: 28. Oktober 2008, 21:03:45 »

Huhu...

Ich denke es spielt schon eine Rolle ob man Verzug gerät oder nicht. Kann mir nicht vorstellen dass es klug wäre die Frist verstreichen zu lassen, schon wegen eventuell anfallender weiterer Zinsen. Ebensowenig kann ich mir vorstellen dass man eine Forderung stellen kann ohne die Ermächtigung des Gläubigers vorzulegen.
Sollten meine Frage blöd sein bitte ich dies zu entschuldigen. Ist das erste Mal das ich in so einer Sitution bin.
 :cry:
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ThoFa

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Re: Umgang mit Inkassofristsetzung
« Antwort #3 am: 28. Oktober 2008, 21:16:15 »

Hallo,

hat mit blöd nichts zu tun, will nur den Sinn verstehen.

Warum senden Sie Ihren Vergleich nicht vor Ablauf der Frist, dann sind doch alle Ihre Sorgen vorbei ?

MfG

ThoFa

 
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Dill

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Re: Umgang mit Inkassofristsetzung
« Antwort #4 am: 28. Oktober 2008, 22:06:44 »

Das war die Antwort die ich hören wollte/erwartete!

Ich sende also den Vergleich und bin erst mal nicht in Verzug,  dadurch erübrigt sich dass ich um Fristverlängerung bitte, richtig? Nehme mal an dann ist die Gegenpartei am Zug...
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MissTraut

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Re: Umgang mit Inkassofristsetzung
« Antwort #5 am: 29. Oktober 2008, 18:28:54 »

Hallo Dill,

also in Verzug bist Du schon, sonst gäbe es wohl keinen Titel gegen Dich. Zumindest scheint dieser ja auch berechtigt zu sein. Ob und wann Du nun Deinen Vergleichsvorschlag unterbreitest, ist letztlich Deine eigene Entscheidung. Ich kann, ebenso wie ThoFa, Deine Frage nach möglicher Fristverlängerung nicht nachvollziehen.

Wenn Du was hast was Du anbieten kannst, dann mach es doch einfach und ja natürlich muss dann die Gegenseite reagieren. Mach es schriftlich mit Einschreiben/Rückschein, dann hast Du auch den Nachweis, dass Dein Schreiben dort angekommen ist.

LG
MissTraut
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(Konfuzius)
 

Dill

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Re: Umgang mit Inkassofristsetzung
« Antwort #6 am: 29. Oktober 2008, 18:52:45 »

Hallo MT und danke für die Antwort...
 :thumbup:

Das mit der Frist kommt daher dass man schrieb: Zahlen Sie bis zum ... sonst schicken wir den GV. Ausserdem, denke ich, melde ich mich nicht geht man bestimmt davon aus das ich nicht coorporationsbereit bin.

Hab den Vorschlag per Post geschickt, allerdings ohne Einschreiben, kann aber noch mal mailen, dann hab ich einen Beleg. Auf jeden Fall warte ich jetzt mal auf Antwort und schick, falls bis 2/3 Tage vor Fristende nix kommt, noch mal ne Erinnerung.

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