Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: loma am 03. September 2011, 14:01:17
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Hallo :)
Ich bin neue hier auf diesem Forum. Ich bin seit einem Jahr in der Regelinsolvenz.
Mein Arbeitgeber zahlt seinen Mitarbeitern neuerdings eine Umsatzbeteiligung zusätzlich zum Lohn aus. Muss ich dich Umsatzbeteiligung mit abführen?
Liebe Grüße,loma
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Hallo,
bitte mal hier reinschauen:
Adminedit: ist-hier-nicht-erwünscht.de
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Danke für den Link. Ich habe allerdings nichts daraus erlesen können was meine Frage betrifft.
LG
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§850a Absatz 2 !!
Das Geld ist NICHT pfändbar :biggrin:
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Du hast mir mit deiner Antwort ein schönes Wochenende beschert. Vielen Dank. :wink:
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§850a Absatz 2 !!
Das Geld ist NICHT pfändbar :biggrin:
eine Umsatzbeteiligung die regelmäßig zum Lohn gezahlt wird bzw. sogar Lohnbestandteil ist, fällt wohl kaum unter § 850a Abs.2 ZPO
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Jetzt bin ich aber verwirrt. :dntknw:
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Wieso?
Abgesehen davon, dass es in § 850a ZPO keine Absätze, sondern Nummern gibt, ist eine Umsatzbeteiligung kein Treuegeld und keine Zuwendung aus Anlass eines besonderen Betriebsereignisses. Sie ist ganz normal pfändbar innerhalb der Pfändungsgrenzen.