Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: loma am 03. September 2011, 14:01:17

Titel: Umsatzbeteiligung
Beitrag von: loma am 03. September 2011, 14:01:17
Hallo :)
Ich bin neue hier auf diesem Forum. Ich bin seit einem Jahr in der Regelinsolvenz.
Mein Arbeitgeber zahlt seinen Mitarbeitern neuerdings eine Umsatzbeteiligung zusätzlich zum Lohn aus. Muss ich dich Umsatzbeteiligung mit abführen?
Liebe Grüße,loma
Titel: Re: Umsatzbeteiligung
Beitrag von: wiwo am 03. September 2011, 14:46:50
Hallo,

bitte mal hier reinschauen:

Adminedit: ist-hier-nicht-erwünscht.de

Titel: Re: Umsatzbeteiligung
Beitrag von: loma am 03. September 2011, 15:41:51
Danke für den Link. Ich habe allerdings nichts daraus erlesen können was meine Frage betrifft.
LG
Titel: Re: Umsatzbeteiligung
Beitrag von: horst69 am 03. September 2011, 15:43:47
§850a Absatz 2 !!

Das Geld ist NICHT pfändbar  :biggrin:
Titel: Re: Umsatzbeteiligung
Beitrag von: loma am 03. September 2011, 15:45:58
Du hast mir mit deiner Antwort ein schönes Wochenende beschert. Vielen Dank. :wink:
Titel: Re: Umsatzbeteiligung
Beitrag von: Feuerwald am 03. September 2011, 16:58:45


§850a Absatz 2 !!
Das Geld ist NICHT pfändbar  :biggrin:

eine Umsatzbeteiligung die regelmäßig zum Lohn gezahlt wird bzw. sogar Lohnbestandteil ist, fällt wohl kaum unter § 850a Abs.2 ZPO

Titel: Re: Umsatzbeteiligung
Beitrag von: loma am 03. September 2011, 21:30:29
Jetzt bin ich aber verwirrt. :dntknw:
Titel: Re: Umsatzbeteiligung
Beitrag von: Insokalle am 04. September 2011, 11:16:53
Wieso?
Abgesehen davon, dass es in § 850a ZPO keine Absätze, sondern Nummern gibt, ist eine Umsatzbeteiligung kein Treuegeld und keine Zuwendung aus Anlass eines besonderen Betriebsereignisses. Sie ist ganz normal pfändbar innerhalb der Pfändungsgrenzen.