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Autor Thema: umsatzsteuer pfändung , vollstreckungsbeamter kommt....  (Gelesen 4657 mal)

t1969

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hallo,
habe einen termin mit einem vollstreckungsbeamen vom FA.
er kommt zu mr nach hause, pfändet er irgendwas?
und was kann erpfänden?
da es sich um umsatzsteuer meiner firma handelt kann er doch nur mein eigentum pfänden oder?
wie sieht es aus mit den sachen meiner frau ? meines kindes( 12 ) ?
hab nicht viel, lcd fernseher, blue ray player nimmt er sowas?
2. fernseher ist im kinederzimmer (kleiner) bluery auch... könnte man wegpacken... :-)
nimmt er oder spricht er ?
es geht um 3400 €, 1000 € hat das FA sofort bekommen, wenn er kommt werde ich ihm nochmal was geben.
vielen dank für eine info...
gruß
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waldi

Re: umsatzsteuer pfändung , vollstreckungsbeamter kommt....
« Antwort #1 am: 19. Juni 2013, 09:03:53 »

Was diese Vollstreckungsbeamten gerne machen:
Sie lassen sich die Anschriften Deiner Kunden geben, um diese dann als Drittschuldner in die Pflicht zu nehmen.
Dies wäre dann ein sicherer Schritt in Richtung Kollaps des Unternehmens.
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Tretgeber

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Re: umsatzsteuer pfändung , vollstreckungsbeamter kommt....
« Antwort #2 am: 19. Juni 2013, 09:20:16 »

Sie lassen sich die Anschriften Deiner Kunden geben, um diese dann als Drittschuldner in die Pflicht zu nehmen.

Bitte was?
Das kommt doch einer Gewerbeuntersagung nahe.

Ich teile den Kunden mit das Ihr Unternehmer finanzprobleme hat.
Was macht der Kunde,  nichts mehr, mit dem Unternehmen.
Was macht der Unternehmer, nichts mehr, ohne seine Kunden.

Bravo, Finanzamt, Bravo!!

Da fragt man sich doch wie weit denken unsere Beamten. Wohl doch nur bis zur nächsten Pause.
Sorry das ich das mal so deutlich sagen muss.
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Tretgeber
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Das Leben zieht an Dir vorbei, wenn Du es nicht anpackst.
 

Feuerwald

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Re: umsatzsteuer pfändung , vollstreckungsbeamter kommt....
« Antwort #3 am: 19. Juni 2013, 11:20:02 »

Jeden Tag, hundertfach ...

Seit vielen Jahren Unternehmer/in ... immer alles brav bezahlt ... Betriebsprüfung oder sonst was schlägt zu ... Steuerberater hoffungslos überfordert ... ein paar Tausend Euro Nachzahlung fällig.

- Zuwarten/Stundung wird abgelehnt
- Ratenzahlung (selbst mit Stellung von Sicherheiten) wird abgelehnt
- "Liqui-Prüfung" wird vom FA angeboten, um Stundung bewilligen zu können
- "Liqui-Prüfung" wird vom FA durchgeführt, der nette Fragebogen dazu ausgefüllt (bspw. 17,50 Euro für Friseur, 1,50 für WC-Papier, 2,50 für Feierabendbier usw. usw.)
- Interner Bericht der "Liqui-Prüfung" dient lediglich dazu, Forderungspfändungen bei Kunden, Banken usw. durchzuführen (KO-Schlag)
- Dann wird ein Gewerbeuntersagungsverfahren angedroht/eingeleitet
- oder auch ein Insolvenzantrag gestellt
- Die Sachbearbeiter/innen der FAs selbst empfehlen bereits quer durch die Bank dem Steuerschuldner doch einfach einen Insolvenzantrag zu stellen

Lösung?

Rechtsmittel bis zur Erschöpfung einlegen

oder

Insolvenzantrag mit Restschuldbefreiung (§ 35 Abs. 2 InsO i.V.m. § 295 Abs. 2 InsO)
Neue Steuernummer beantragen
Und das Leben geht weiter

Die Finanzkassen verzichten ganz bewusst auf Steuerforderungen, tagtäglich und im Millionenhöhe, trotz der Zahlungswilligkeit der Schuldner.

Diesem Verfahren schließen sich u.a. an: Berufsgenossenschaften, Knappschaft, Krankenkassen.

Wir haben hier fast wöchentlich Insolvenzanträge von Finanz-/Sozialkassen für Forderungen von teils weit unter 1.000 Euro auf dem Tisch liegen.

Gespeichert
- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

waldi

Re: umsatzsteuer pfändung , vollstreckungsbeamter kommt....
« Antwort #4 am: 19. Juni 2013, 12:50:41 »

Es geht bei t1969 um Umsatzsteuer, die er – im Normalfalle – längst vom Kunden bekommen, aber in den falschen Topf gesteckt hat.
In diesem Falle entwickelt das FA sehr engstirnige Handlungsweisen.

Allerdings hat der Vollstreckungsbeamte kein Durchsuchungsrecht. Die Kundenanschriften können also, geschicktes Agieren vorausgesetzt, dem Beamten tunlichst verborgen bleiben.

Und wenn, wie angekündigt, eine Barzahlungsrate quasi bereit liegt, werden weitere Vollstreckungsmaßnahmen auf später verlegt.
Gegen entsprechend zusätzliche Vollstreckungsgebühr natürlich.
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t1969

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Re: umsatzsteuer pfändung , vollstreckungsbeamter kommt....
« Antwort #5 am: 20. Juni 2013, 20:43:29 »

meine sorge ist halt nur das er irgendwelche sachen einpackt z.b. fehrseher der tochter, spielekonsole u.s.w. so was die kiner heute so haben ( wii, nintendo 3ds)
auch wenn ich ja alleine der schuldner bin kann er doch eigentlich nur mein besitz pfänden oder ?
also nicht die sachen der kinder oder der frau ????
man, man was ein sch...
ich komme schon klar, brauche nur noch ein bisschen zeit.
vielen dank an alle...
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waldi

Re: umsatzsteuer pfändung , vollstreckungsbeamter kommt....
« Antwort #6 am: 20. Juni 2013, 20:48:18 »

Da Frau & Kinder mit dem Unternehmen nichts zu tun haben, sind deren Sachen für den Vollstrecker tabu.
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t1969

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Re: umsatzsteuer pfändung , vollstreckungsbeamter kommt....
« Antwort #7 am: 24. Juni 2013, 20:32:27 »

so, der beamte vom FA war da.
keine ratenzahlung, keine stundung,mit anderen worten wir machen dich fertig.....
auch nehmen wir keine teilzahlungen !!!

wortwörtlich sagte er " wenn wir sie zum harz4 empfänger gemacht haben , dann haben wir gut gearbeitet "
nicht schlecht habe ich gedacht....

was ist mit dem auto ? fragte er...
leasingauto sagte ich...
können wir auch pfänden meinte er darauf????
was soll er damit ? gehört doch der leasingbank oder?
also so wie ihr schon sagtet, alles einschüchterungsversuche die er angewendet hat, eidestattliche versicherung, inso soll ich am besten machen u.s.w.

ob ich bargeld hätte ?  ja habe ich gesagt, gut hat er genommen und wenn ich noch was habe soll ich es überweisen , hallo ?????
ist das nicht ne art ratenzahlung???
vielen dank euch...
gruß t.
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waldi

Re: umsatzsteuer pfändung , vollstreckungsbeamter kommt....
« Antwort #8 am: 24. Juni 2013, 21:00:20 »

Wie ich bereits angedeutet hatte:
Umsatzsteuer ist Geld, welches das Unternehmen quasi treuhänderisch verwaltet.

Wenn dann noch, wie ich in anderem Thread gelesen habe, Sozialleistungen auf der roten Liste stehen, ist der Ermessensspielraum des Vollstreckungsbeamten sehr eingeschränkt.

Bliebe also wirklich nur die Insolvenz.

Oder halt die anderen Raten einstellen, und stattdessen das Finanzamt bezahlen.
« Letzte Änderung: 24. Juni 2013, 21:02:16 von waldi »
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