Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: sternschnuppe 35 am 22. Januar 2013, 14:30:14
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Hallo ihr, Ich bin neu hier.
Meine Frage ,Ich wohne in Niedersachsen und möchte vielleicht nach NRW ziehen geht das ?
Ich weis das ich es meinen TH melden muss wenn ich umziehe aber nicht ob dieses geht Hoffentlich könnt ihr mir helfen!!!
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Das geht. TH und zuständiges Gericht bleiben aber bestehen
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Hallo Neustart 2011,
Und weist du vielleicht wie das aussieht wenn man eine wg mit einem Freund gründen will wie sieht das dann aus?
Ich möchte mit einem Freund zusammen ziehen und eine Wohngemeinschaft gründen wir sind aber kein paar! wurde es probleme geben? LG Sternschnuppe35
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Was Sie privat machen interessiert weder den TH noch das Gericht.
Sie müssen nur den Obliegenheiten des Insolvenzverfahrens nachkommen.
Durch die gemeinsame Wohnung wird weder der Partner zu einer unterhaltsberechtigten Person noch sein Vermögen oder seine Einkünfte in irgendeiner Weise angerechnet.