Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: oops am 17. November 2007, 11:40:55

Titel: umzug - kaution
Beitrag von: oops am 17. November 2007, 11:40:55
Hallo

ich bin seit Februar 2007 in privater Insolvenz.
Im August bin ich um Kosten zu sparen umgezogen.
Nun meine Frage zur Kaution:
altes Mietverhältnis : 1900 EUR - 750 EUR ( vom Vermieter einbehalten - Abnutzung!) = 1150EUR
neues Mietverhältnis: 1300 EUR

muss ich den Insolvenzverwalter die 1150EUR aus dem alten Mietverhältnis überlassen???
Gruß Karin :rougi:
Titel: Re: umzug - kaution
Beitrag von: Feuerwald am 17. November 2007, 13:19:45
Im laufenden Insolvenzverfahren wird eine freiwerdende Mietkaution als "Vermögen" i.d.R. zur Insolvnzmasse gezogen.  Ob das nun alttagstauglich ist, mal dahingestellt, ist leider so.  Daher dem IV / TH anzeigen.

In der sog. Wohlverhaltensphase verbleibt eine freiwerdende Mietkaution i.d.R. dort, wo sSie hingehört, beim Mieter.

Gruss
Feuerwald
Titel: Re: umzug - kaution
Beitrag von: oops am 17. November 2007, 14:17:41
Hallo
leider habe ich immer noch nicht verstanden wann die Wohlverhaltensphase beginnt

Ich habe im Februar 2007 Insolvenzantrag gestellt
                 im April 2007 war die Verhandlung
und nun ???
Titel: Re: umzug - kaution
Beitrag von: Feuerwald am 17. November 2007, 15:35:40


Eine "Gerichts"Verhandlung gibt es nicht.

nach Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens folgt

ein Prüfungstermin
ein Schlusstermin und Beschluss über die Ankündigung der Restschuldbefreiung
ein Aufhebungsbeschluss über das Insolvenzverfahren
danach Überleitung in die sog. Wohlverhaltensphase
ein Beschluss über die Erteilung der Restschuldbefreiung 6 Jahre nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens