Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: oops am 17. November 2007, 11:40:55
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Hallo
ich bin seit Februar 2007 in privater Insolvenz.
Im August bin ich um Kosten zu sparen umgezogen.
Nun meine Frage zur Kaution:
altes Mietverhältnis : 1900 EUR - 750 EUR ( vom Vermieter einbehalten - Abnutzung!) = 1150EUR
neues Mietverhältnis: 1300 EUR
muss ich den Insolvenzverwalter die 1150EUR aus dem alten Mietverhältnis überlassen???
Gruß Karin :rougi:
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Im laufenden Insolvenzverfahren wird eine freiwerdende Mietkaution als "Vermögen" i.d.R. zur Insolvnzmasse gezogen. Ob das nun alttagstauglich ist, mal dahingestellt, ist leider so. Daher dem IV / TH anzeigen.
In der sog. Wohlverhaltensphase verbleibt eine freiwerdende Mietkaution i.d.R. dort, wo sSie hingehört, beim Mieter.
Gruss
Feuerwald
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Hallo
leider habe ich immer noch nicht verstanden wann die Wohlverhaltensphase beginnt
Ich habe im Februar 2007 Insolvenzantrag gestellt
im April 2007 war die Verhandlung
und nun ???
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Eine "Gerichts"Verhandlung gibt es nicht.
nach Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens folgt
ein Prüfungstermin
ein Schlusstermin und Beschluss über die Ankündigung der Restschuldbefreiung
ein Aufhebungsbeschluss über das Insolvenzverfahren
danach Überleitung in die sog. Wohlverhaltensphase
ein Beschluss über die Erteilung der Restschuldbefreiung 6 Jahre nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens