Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: cocomaus am 25. Juni 2006, 18:44:44
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Mein Freund hat Insolvenz angemeldet, das läuft noch wurde das erste mal abgelehnt...#
ich habw mir jetz überlegt das ich gerne umziehen würde in eine etwas grössere und auch teurere Wohnung...
Darf er das?
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Hallo,
natürlich darf er umziehen, er ist doch ein freier Mensch.
Ist das Verfahren schon eröffnet ?
MfG
ThoFa
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also es läuft noch... es wurde jetzt von den gläubigern abgelehnt und jetzt mal schaun..
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Hallo,
es wurde also versucht eine außergerichtliche Einigung zu erzielen und diese wurde abgelehnt ? Also ist das eigentliche IOnsolvenzverfahren noch nicht beantragt ?!? Läuft das über eine Schuldenberatung ?
MfG
ThoFa
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ja alles richtig:)
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Ein Umzug ist während der Insolvenz kein Problem, allerdings muss die neue Wohnung angemessen sein. Eine 6 Zi. WG für 2 Personen für 1.500 EUR kalt würde in diesem Falle als nicht angemessen angesehen und wäre somit ein schlechter Start in die gerichtliche Insolvenz, da damit die Gläubiger benachteiligt würden. Im Zweifel würde ich die Eröffnung des gerichtlichen Insolvenzverfahrens abwarten und den dann bestellten Treuhänder befragen.
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Hallo,
der Insolvente kann auch in eine Villa mit Meerblick ziehen. Dies kann ihn weder verboten werden noch werden Gläubiger benachteiligt.
Man sollte das neue Domizil nur aus seinen unpfändbaren Betrag bezahlen können.
MfG
ThoFa
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Eben, wobei sich die Villa mit Meerblick ja somit auch erledigt hat...