Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: speak2be am 19. Juli 2007, 19:12:38

Titel: Und mir wächst es genauso über den Kopf
Beitrag von: speak2be am 19. Juli 2007, 19:12:38
Hallo an Alle,

hoffe, dass mir hier geholfen werden kann.  Ebenso hoffe ich, dass es keine Zeichenbegrenzung hier gibt, habe massive Probleme, also ruhig zurücklehnen und lesen.  Dafür schon mal vorab dankeschön. 

Bin seit Dezember selbstständig, habe auch ein paar Angestellte, aber es geht total den Bach runter.  Ich habe private Schulden in Höhe von ca.  15. 000 Euro.  Das Doofe ist aber, ich weiß wirklich nicht mehr, wo überall.  In der Schufa stehen nur zwei Gläubiger und inzwischen zwei eidesstattliche Versicherungen.  Die beiden Gläubiger würden nur ca.  2. 500 Euro ausmachen. 

In meiner Selbstständigkeit lief es zunächst gut an.  Das Problem war dann allerdings (ich habe eine Vertriebsagentur und lebe nur von Provisionen), dass mir von sechs Umsatz machenden Angestellten vier auf einen Schlag weggebrochen sind und die letzten beiden Verbliebenen Schnarchnasen sind.   So war der Umsatz fast komplett weg, Kosten liefen aber weiter.  Inzwischen haben sich die offenen Posten auf 10. 000 Euro bei Krankenkassen und Finanzamt aufgehäuft und die werden alle ungeduldig.  Eine Beratung bei einer öffentlichen Schuldnerberatung bekomme ich leider nicht, da ich selbstständig bin. 

Am liebsten würde ich sofort mein Gewerbe abmelden. 

1.  Kann ich dann sofort in die Schuldnerberatung gehen?
2.  Ist bei 25. 000 schon eine Insolvenz unumgänglich? Da ich in der freien Wirtschaft durchaus 2000 Euro netto verdienen könnte, kann ich das nicht auch noch so abtragen?
3.  Wer hilft mir hierbei?
4.  Da ein Teil der Schulden aus Selbstständigkeit sind, käme nur eine Regelinsolvenz in Frage.  Muss Unterhalt für ein Kind zahlen, bis wie weit können die pfänden?
5.  Wie bekomme ich einen genauen Überblick, wo ich welche Schulden habe, außer bei Schufa und InfoScore (nur zwei Gläubiger)
6.  Was ist wenn während der Insolvenz sich noch andere Gläubiger bei mir melden???? Wie gesagt, schätze meine Schulden gesamt auf ca.  25. 000 Euro, davon kann ich aber nur rund 17. 000 Euro belegen, wo ich diese habe. 
7.  Macht es überhaupt noch Sinn, das Gewerbe weiterzuführen oder sofort Gewerbe abmelden.  Ist das überhaupt möglich, kann ich die beiden verbliebenen Mitarbeiter dann fristlos kündigen?

Puh, Fragen über Fragen, das waren erstmal die wichtigsten.  Ich wäre für Euch für möglichst konkrete Infos suuuuuuuuuuper dankbar. 

Gruß aus dem hohen Norden

speak2be
Titel: Re: Und mir wächst es genauso über den Kopf
Beitrag von: paps am 19. Juli 2007, 20:48:46
1.  Kann ich dann sofort in die Schuldnerberatung gehen?
2.  Ist bei 25. 000 schon eine Insolvenz unumgänglich? Da ich in der freien Wirtschaft durchaus 2000 Euro netto verdienen könnte, kann ich das nicht auch noch so abtragen?
3.  Wer hilft mir hierbei?
4.  Da ein Teil der Schulden aus Selbstständigkeit sind, käme nur eine Regelinsolvenz in Frage.  Muss Unterhalt für ein Kind zahlen, bis wie weit können die pfänden?
5.  Wie bekomme ich einen genauen Überblick, wo ich welche Schulden habe, außer bei Schufa und InfoScore (nur zwei Gläubiger)
6.  Was ist wenn während der Insolvenz sich noch andere Gläubiger bei mir melden???? Wie gesagt, schätze meine Schulden gesamt auf ca.  25. 000 Euro, davon kann ich aber nur rund 17. 000 Euro belegen, wo ich diese habe. 
7.  Macht es überhaupt noch Sinn, das Gewerbe weiterzuführen oder sofort Gewerbe abmelden.  Ist das überhaupt möglich, kann ich die beiden verbliebenen Mitarbeiter dann fristlos kündigen?


Gruß aus dem hohen Norden

speak2be

Sie können und sollten das Gewerbe abmelden, wenn es sich auf Dauer nicht trägt.
Ansonsten wäre es auch fortsetzbar, sofern Regelungen zum Schuldenabbau getroffen werden können.

zu 1.) jein , mehr als 19 Gläubiger oder Schulden aus Arbeitsverhältnissen, dann bliebe es trotzdem bei der regelung für ehemalige Selbständige

zu 2.) nein; Stundungen, Ratenverkürzungen usw. wären durchaus sinnvoll; ggf. nach EV bessere Voraussetzungen

zu 3.) einiges Grundsätzliches könnte man hier klären, ev. weiss Feuerwald oder Thofa einen Ansprechpartner in hohen Norden.

zu4.) Bei Unterhaltspfändungen könnte es dann bis auf HartzIV Niveau gehen; im Insoverfahren wären mögliche Rückstände nicht mehr pfändbar

zu5.) zuerst Gedächtnisprotokoll, dann ev. Schuldner-Register beim örtlichen Amtsgericht

zu6.) sollten auch der Restschuldbefreiung unterliegen; dazu sollte jedoch im Antrag auf Eröffnung des Verfahrens explizit hingewiesen werden

zu7.) Kündigungsfristen sollten doch im Arbeitsvertrag geregelt sein. Ev. Aufhebungsverträge ; AN können ev. Insolvenzgeld beantragen