Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: turbonix am 25. April 2008, 09:49:37
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Hallo an alle,
meine IV will nicht die
Unterhaltspflicht gegenüber meiner Ehefrau anerkennen.Die Rechtspflegerin sieht es auch so.Leider war ich so dumm nicht sofort
gegen den Beschluss anzugehen.Meine Frau bekommt 500.-€ Rente.Kann davon nicht leben.Wir leben nicht getrennt.
Der Beschluss ist vom 28.06.2007.Kann ich den Antrag wieder neu stellen?
MfG
Turbonix
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Hallo,
Sie können natürlich einen Antrag stellen, fraglich halt nur, ob er durchkommt. Wenn nicht müssten Sie zum Landgericht und das wird zunächst mal teuer.
Aber Versuch macht klug...
MfG
ThoFa
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Hallo
und danke für die Antwort.Habe ich das so zu verstehen,Klage nur beim Landgericht.Landgericht hat doch Anwaltspflicht.
Von 990.-€ die man mir im Monat lässt,nicht möglich.Hat man sich auf diese Weise Halt-mir-die-Leute-vom-Hals Taktik
geschaffen?Prozesskostenhilfe bekomme ich wahrscheinlich auch nicht.
MfG
Turbonix