Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: Didi201020 am 18. Februar 2015, 19:15:20
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Guten Abend,
Für die Unterhaltsverpflichtung gegenüber Minderjährigen gibt es die Düsseldorfer Tabelle, weiss jemand ob man da vom netto vor Pfändung oder vom Netto nach Pfändung ausgehen muss bei der Feststellung des Kindesunterhaltes?
LG
didi
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Netto ohne Pfändung
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Danke :wink:
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.......aber bei Pfändung verringert sich der Unterhalt, da du ja weniger Geld zum Leben hast
War bei mir auch so
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Von selber geht das aber kaum. Man muss dafür zunächst die Rahmenbedingungen schaffen.