"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Zitieren von Beiträgen:
Aus Gründen der Übersichtlichkeit sollte nicht der komplette Beitrag eines Users zitiert werden, sondern lediglich der Teil, auf den man sich bezieht. Die Kombination "@ [Username]" kann beim Zitieren ebenfalls hilfreich sein.

Autor Thema: Unterhaltspflichtig,Ja oder NEIN  (Gelesen 1836 mal)

FanieFie

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1
Unterhaltspflichtig,Ja oder NEIN
« am: 03. Januar 2010, 11:06:54 »

Halo zusammen,
ich habe eine Frage,Ich habe aus erster Ehe Privatinsolvenz das ich vor 4 Jahren beantragt habe.In meiner ersten Ehe war ich geringfügig auf 400 euro Beschäftigt,was ich die ganze Zeit in meiner 2ten Ehe (seit 1 Jahr verheiratet)auch war.Nun habe ich von meinem Chef eine Vollzeitstelle angeboten bekommen.
Nun meine Frage.Mein Mann verdient 400 Euro.
Bin ich ihm Unterhaltspflichtig?
Sprich wie ist da dann meine Einkommensgrenze also der Pfändungsfreibetrag.

Ich danke für die Antworten ihr würdet mir sehr helfen
Gespeichert
 

Inkassomitarbeiterin

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 5
  • Offline Offline
  • Beiträge: 646
Re: Unterhaltspflichtig,Ja oder NEIN
« Antwort #1 am: 03. Januar 2010, 15:14:25 »

Ersteinmal Glückwunsch zur Arbeit. Ersteinmal sind Sie verheiratet und somit unterhaltspflichtig. Allerdings kann der TH einen Antrag bei Gericht stellen, dass der Partner ganz oder teilweise rausgenommen wird. Darüber entscheidet ein Gericht.
Gespeichert
 

ThoFa

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 11
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2560
Re: Unterhaltspflichtig,Ja oder NEIN
« Antwort #2 am: 03. Januar 2010, 15:53:01 »

Hallo,

bei 400,00 € sollten Sie Ihrem Mann noch unterhaltspflichtig sein, sofern also keine Kinder vorhanden sind, damit wären minimal 1.359,99 € unpfändbar.

MfG

ThoFa
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz