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Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: waldi am 22. Januar 2011, 19:57:32

Titel: Unterschlagung?
Beitrag von: waldi am 22. Januar 2011, 19:57:32
Guten Tag zusammen!

Der Fall: Ein Ehepaar trennt sich 2009, das gemeinsame Kind lebt jeweils im Wechsel eine Woche bei der Mutter, eine Woche beim Vater. Das Kindergeld erhält der Vater überwiesen. Die Aufteilung hat lt. Familienkasse intern zu geschehen.
Bis auf wenige Ausnahmen gibt der Vater der Mutter die Hälfte aber nicht ab. Nun hat der Vater Insolvenz angemeldet, und sagt der Mutter gegenüber: "Tut mir leid, das Geld, was Dir zusteht, fließt jetzt in die Insolvenz".

Ist das möglich ???  Das ist doch Unterschlagung oder sehe ich das falsch?
Titel: Re: Unterschlagung?
Beitrag von: tomwr am 23. Januar 2011, 17:47:36
Also um Unterschlagung handelt es sich bei Dingen (bewegliche fremde Sache), bei Vermögen spricht man von Untreue.

Zitat
§ 266
Untreue

(1) Wer die ihm durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, mißbraucht oder die ihm kraft Gesetzes, behördlichen Auftrags, Rechtsgeschäfts oder eines Treueverhältnisses obliegende Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen, verletzt und dadurch dem, dessen Vermögensinteressen er zu betreuen hat, Nachteil zufügt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) § 243 Abs. 2 sowie die §§ 247, 248a und 263 Abs. 3 gelten entsprechend.

Gesetzlich gibt es keine Verpflichtung, behördlich sowieso nicht und Rechtsgeschäft ist m.E. hier auch nicht gegeben. Was heißt "die Aufteilung hat lt. Familienkasse intern zu geschehen" ? Das ist ein Verabredung, dazu gibt es vermutlich keinen Vertrag. Im Übrigen scheidet die Untreue nach h.M. bereits aus soweit dem Beschuldigten ein Teil des (verwalteten) Vermögens zusteht, es handelt sich dann nicht mehr um fremdes Vermögen im Sinne des §266.

Weitere Einschränkungen:

Ersterer und letzterer Punkt sind m.E. schon nicht zutreffend, außerdem wurde das Vermögen ja nicht heimlich veruntreut sondern der Ehepartner müsste gemerkt haben, dass der Betrag nicht geteilt wurde wie vereinbart. Hier handelt es sich dann um stillschweigendes Dulden. Im Übrigen kann es ja sein, dass der andere Ehepartner höhere Aufwendungen mit der Betreuung des Kindes hatte, die eine andere Aufteilung rechtfertigen.

Meiner Meinung nach ist hier der Tatbestand der Untreue nicht gegeben, allein schon deshalb weil hier keine besondere Treuepflicht anzunehmen ist wie sie bestimmten Berufsgruppen oder Mitarbeitern von Unternehmen zugewiesen wird. Im Übrigen ist hier auch §247 StGB anzuwenden:

Zitat
§ 247
Haus- und Familiendiebstahl

Ist durch einen Diebstahl oder eine Unterschlagung ein Angehöriger, der Vormund oder der Betreuer verletzt oder lebt der Verletzte mit dem Täter in häuslicher Gemeinschaft, so wird die Tat nur auf Antrag verfolgt.

Die Staatsanwaltschaft wird da ohne entsprechenden Antrag des Geschädigten (Ehepartner) nicht selbst ermitteln, selbst dann nicht wenn der IV das zur Anzeige bringen sollte. Was aber auch sehr unwahrscheinlich ist da das nicht zu seinen Aufgaben gehört, mal abgesehen davon dass er von der Vereinbarung vermutlich auch nichts weiß auch nicht vom Nichteinhalten dieser Vereinbarung.

Hier kann man ohne Probleme eine Insolvenz anmelden.
Macht denn die Mutter die Ansprüche überhaupt geltend ?
Offenbar aber nicht ernsthaft nach so langer Zeit.