Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: pawmag am 14. Februar 2010, 11:37:44

Titel: Urlaub in der Insolvenz
Beitrag von: pawmag am 14. Februar 2010, 11:37:44
Hallo,
ich bräuchte mal Hilfe, meine Firma hat am 9.Februar Insolvenz angemelden.
Ich habe noch 22 Urlaubstage von 2009 und 110 Überstunden.
Ich möchte am Montag meine Überstunden nehmen einschließlich für den Montag.
Ich werde den Urlaubsantrag den Insolvenzverwalter und meinen Geschäftsführer faxen,
jetzt meine Frage muß ich in der Firma warten bis er mir den Urlaub genehmigt  :dntknw: oder reicht es
wenn ich meine Handynummer raufschreibe wo ich ereichbar bin.

Ich habe nämlich schon am Montag ein Vorstellungsgespräch bei einer anderen Firma.

Danke in voraus :hi:

MfG
Titel: Re: Urlaub in der Insolvenz
Beitrag von: ThoFa am 14. Februar 2010, 11:59:56
Hallo,

wenn überhaupt wird es erst einen vorläufigen Insolvenzverwalter mit ZUstimmungsvorbehalt geben, der hat mit Ihrem Urlaub nichts zu tun.

Es läuft so, wie es immer in Ihrer Firma läuft, Ihr Chef/Sachbearbeiter oder wer auch immer muss den Urlaub genehmigen.

MfG

ThoFa
Titel: Re: Urlaub in der Insolvenz
Beitrag von: Insokalle am 14. Februar 2010, 12:30:30
Durften Sie Resturlaub ins neue Jahr übernehmen? Ist dies betriebsüblich? Schriftlich vereinbart und bestätigt?
Urlaub ist vom Arbeitgeber zu genehmigen egal ob insolvent oder nicht. Mit einer Selbstbeurlaubung riskieren Sie mögl. eine fristlose Kündigung. Das freut meist den Arbeitgeber, den zukünftigen IV und das Arbeitsamt (Sperrfrist).

Besorgen Sie sich vorab doch schon mal das Hinweisblatt Insolvenzgeld vom Arbeitsamt.

Titel: Re: Urlaub in der Insolvenz
Beitrag von: pawmag am 14. Februar 2010, 14:03:45
Super Danke,
zum Glück gibs hier Fachleute die sich auskennen.