Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: apostel am 08. Mai 2012, 17:20:44
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hallo und guten tag
ich befinde mich schon seit 3 jahren in der insolvenz
meine frage ist
ich werde in kürze bei einer
anderen firma anfangen
mir steht noch mein jahresurlaub zu (wird ausgezahlt)
und meine überstunden
wieviel wird davon einbehalten
gruss apostel
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Die Auszahlung nicht angetretenen Jahresurlaubs ist im Rahmen der Pfändungsfreigrenzen pfändbar. Die Überstunden werden zur Hälfte bei der Berechnung des pfändbaren Einkommens angerechnet.
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erstmal vielen dank für die antwort
inwieweit wird er angerechnet?
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Die Zahlung von Urlaubsausgleich erfolgt brutto.
Das sich ergebende Netto wird bei der Pfändung ganz normal herangezogen.
Umgehen könnte man das, wenn man mit dem neuen AG klärt, ob er eventuell den noch nicht genommenen Urlaub übernimmt.
Funktioniert meist beim Wechsel des AG bis zum Juli.