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Autor Thema: Urteil : Mieter muss Vermieter über Inso informieren  (Gelesen 2609 mal)

Besorgt

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Urteil : Mieter muss Vermieter über Inso informieren
« am: 07. Juni 2009, 21:36:04 »

Hallo ,

Das finde ich aber etwas hart... das könnte heissen das eine Schuldner Obdachlos wird ?

Meine Frage ist folgenden :

Laut Urteil müsster der Vermieter darüber informiert werden.  Person A (Mieter) hat Person B (Vermieter) damals bei Vertragsabschluss darüber informiert.  Hatte Glück , der Person B war eine Bekannte.  Nun hat Person B das Haus verkauft und da ist jetzt ein neuen Eigentümer....müsste Person A denn neuen Eigentümer genauso darüber informiern? Person A hat immer die Mieter punklich bezahlt und hat das weiterhin vor zutuen... Bestehenden Mietvertrag wurde übernommen von Eigentümer....

Vielen Dank
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paps

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Re: Urteil : Mieter muss Vermieter über Inso informieren
« Antwort #1 am: 07. Juni 2009, 22:48:23 »

Nein.
Bei Verkauf vermieteter Immos tritt  der Käufer in den bestehenden Mietvertrag ein.

Da dieser im gegenseitigen Einvernehmen geschlossen wurde, hat der neue  Vermieter kein Recht die Bonität neu zu prüfen.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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Besorgt

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Re: Urteil : Mieter muss Vermieter über Inso informieren
« Antwort #2 am: 08. Juni 2009, 12:37:50 »

Vielen Dank Paps !!
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lissi805

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Re: Urteil : Mieter muss Vermieter über Inso informieren
« Antwort #3 am: 13. Juni 2009, 16:16:54 »

hallo ,

ich habe heute den Bescheid bekommen , dass die Inso eröffnet ist.
wie schnell muss ich meinen Vermieter informieren , oder macht dies der TH?
Kann der Vermieter mir kündigen ? Es ist eine private Vermietung.

gruß lissi
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paps

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Re: Urteil : Mieter muss Vermieter über Inso informieren
« Antwort #4 am: 13. Juni 2009, 22:51:04 »

Sie müssen Niemanden informieren.

Eine Kündigung wegen der Inso ist ausgeschlossen.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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