Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: Besorgt am 07. Juni 2009, 21:36:04
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Hallo ,
Das finde ich aber etwas hart... das könnte heissen das eine Schuldner Obdachlos wird ?
Meine Frage ist folgenden :
Laut Urteil müsster der Vermieter darüber informiert werden. Person A (Mieter) hat Person B (Vermieter) damals bei Vertragsabschluss darüber informiert. Hatte Glück , der Person B war eine Bekannte. Nun hat Person B das Haus verkauft und da ist jetzt ein neuen Eigentümer....müsste Person A denn neuen Eigentümer genauso darüber informiern? Person A hat immer die Mieter punklich bezahlt und hat das weiterhin vor zutuen... Bestehenden Mietvertrag wurde übernommen von Eigentümer....
Vielen Dank
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Nein.
Bei Verkauf vermieteter Immos tritt der Käufer in den bestehenden Mietvertrag ein.
Da dieser im gegenseitigen Einvernehmen geschlossen wurde, hat der neue Vermieter kein Recht die Bonität neu zu prüfen.
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Vielen Dank Paps !!
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hallo ,
ich habe heute den Bescheid bekommen , dass die Inso eröffnet ist.
wie schnell muss ich meinen Vermieter informieren , oder macht dies der TH?
Kann der Vermieter mir kündigen ? Es ist eine private Vermietung.
gruß lissi
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Sie müssen Niemanden informieren.
Eine Kündigung wegen der Inso ist ausgeschlossen.