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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Verbraucherinso gestartet. Nächste Woche Termin beim Treuhänder. Wie verhalten  (Gelesen 3107 mal)

mggm2000

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Hallo,

meine Verbraucherinsolvenz ist eröffnet worden. Vor ca. 3 Wochen. Hab dann direkt am Eröffnungstag beim Treuhänder angerufen.
Die nette Sekretärin machte mit mir einen Termin aus. Dieser ist nun nächste Woche.
Ich fragte Sie ob ich irgendetwas mitbringen sollte usw. Sie meinte nur nein. Bräuchten nichts.
Außer es wäre noch ein neuer Schuldner hinzugekommen. Was ich verneinte.

Ist das normal wenn man den ersten Termin beim Treuhänder hat, dass man nichts mitnehmen brauch? Hatte mal gelesen die verlangen Lebensläufe usw.

Muss ich mich sonst wie vorbereiten? Was erwartet mich?
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Insoman

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Zu den üblicherweise geforderten Unterlagen gehören etwa Arbeitsvertrag und Mietvertrag.
Sie könnte diese Dinge durchaus mitnehmen.
Über Ihre Vermögensverhältnisse könnte sich der TH ja auch aus dem Antrag ein Bild machen, trotzdem wünschen sich manche TH eine Auskunft auf gesonderten Fragebögen...
Wenn Sie einen TH erwischt haben sollten, bei dem es "locker" zugeht, muss das kein Nachteil sein.
Lebensläufe gehen den TH eigentlich nichts an, der Ausbildungsstand allerdings könnte von Interesse sein.
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...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
 

mggm2000

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Ok dann gehe ich mal davon aus das ich nicht sein wichtigstes Thema bin
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mggm2000

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Würdet ihr mir trotzdem Empfehlen (um einen guten Eindruck zu machen) ein paar Unterlagen mitzunehmen?
Sprich Kontoauszüge, Lebenslauf, usw usw
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tomwr


Zu den üblicherweise geforderten Unterlagen gehören etwa Arbeitsvertrag und Mietvertrag.
Sie könnte diese Dinge durchaus mitnehmen.

Also das sehe ich jetzt nicht so. Weder der Mietvertrag der privaten Wohnung noch der Arbeitsvertrag gehen den TH konkret etwas an. Lediglich mit wem der entsprechende Vertrag abgeschlossen wurde. Beides unterliegt ja nicht dem Insolvenzbeschlag.

Zitat
§109 InsO (Auszug)
... Ist Gegenstand des Mietverhältnisses die Wohnung des Schuldners, so tritt an die Stelle der Kündigung das Recht des Insolvenzverwalters zu erklären, dass Ansprüche, die nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist fällig werden, nicht im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden können.

Und gegenüber dem Arbeitgeber legt er seine Abtretungserklärung offen, dazu muss der Schuldner aber nicht den Vertrag offenbaren.

Wenn die Sekretärin sagt, man braucht nichts mitnehmen dann würde ich auch nichts mitnehmen.
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Prinz Eisenherz

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Genau.

Ich würde nichts mitnehmen.
Wenn er was will, soll er das Sagen.
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mggm2000

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Hallo,

Termin war Gestern Nachmittag.

Ich kann nur ein sagen TOP!!!
Der Treuhänder wollte von mir NICHTS
Weder Kontoauszüge noch Lebenslauf usw.
Wir haben uns sehr entspannt unterhalten.
Er meinte nur ich sehe hier das ist eine ganz normale Sache und geht immer durch.
Der Treuhänder war schon älter und mache dies seit über 20 Jahren.
Er meldet sich bei mir 2015 zum ersten Mal wieder.

Auch meine Bedenken bezüglich Handyvertrag Telekom usw. interessierte ihn nicht.
Er würde die gar nicht anschreiben.
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