"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Zitieren von Beiträgen:
Aus Gründen der Übersichtlichkeit sollte nicht der komplette Beitrag eines Users zitiert werden, sondern lediglich der Teil, auf den man sich bezieht. Die Kombination "@ [Username]" kann beim Zitieren ebenfalls hilfreich sein.

Autor Thema: Vergleich  (Gelesen 3308 mal)

Morrowind13

  • öfter hier
  • ****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 107
Vergleich
« am: 15. Juni 2010, 19:28:13 »

Nun das zum Vergleich
Der außergerichtliche Vergleich

Grundsätzlich ist es von Vorteil, es zu versuchen sich mit den Gläubigern erfolgreich zu einigen. Die Schulden lassen sich häufig auf einen kleinen Teil der ursprünglichen Schuldsumme reduzieren und ein Insolvenzverfahren ist nicht notwendig. Diesen Gedanken hat auch der Gesetzgeber aufgegriffen und bestimmt, dass der Schuldner z.B. vor Einleitung eines Privatinsolvenzverfahrens einen Versuch unternehmen muss, sich mit den Gläubigern über die Regulierung seiner Schulden zu einigen.

:hi:Morrowind dazu.
Das  :coffee: habe ich wie jeder Schuldner :coffee: der sich in die Hände einer Schuldnerberatung begeben hat auch gemacht.
Seitens der Schuldnerberatung ist den 3 Gläubigern von mir  :coffee:bei einer Schuldensumme von fast 37.000 € wobei der noch zu Pfändbare PKW noch nicht in Anrechnung gebracht wurde und noch einen Wert von fünf bis sechtausend € hat.
Streng nach Einkommen und noch Barunterhaltpflichtigen Kindern  :coffee:hat man dann 211,00  € angeboten.
Da ich noch dauerhaft getrennt lebend von meiner Frau bin und die mir angekündigt hat  :coffee:sich in zwei Jahren von mir Scheiden zu lassen :coffee:kann es sein  :coffee: dass die Gläubiger dann wegen des Versorgungsausgleichs gar nichts mehr bekommen.
Hochgerechnet wären dann das gesehen auf sechs Jahre noch fast 14.000 € gewesen.
Da ein Gläubiger nun noch 1000 € von mir zu bekommen hat wären  :coffee:das für beide Hauptgläubiger noch je 7000 € gewesen.
Nehme ich meinen PKW so hat dieser Gläubiger von mir bis Einstellung meiner Zahlungen schon 12.000 € erhalten.
Nehme ich beide Summen zusammen wären dies auch 19.000 €
Beim anderen Gläubiger wären es dann gesamt rund 10.000 € bis Beendigung der sechs Jahre im  Sinne eines Vergleichs.

Voraussetzungen für den Erfolg eines Vergleichs

Voraussetzung ist zunächst, dass der Schuldner zumindest einen gewissen Rückzahlungsbetrag anbieten kann. Von Vorteil ist es dabei, mit der Vergleichsführung einen auf Schuldnerberatung und Insolvenz spezialisierten Rechtsanwalt zu beauftragen, da dem Laien gegenüber Inkassounternehmen, Banken oder Anwälten die nötige Erfahrung fehlt. Die von einem solchen Spezialisten unterbreiteten Vergleichsvorschläge sind oft erfolgreich, weil dieser die Gläubiger u.a. vor die Alternative stellt, den Vergleich entweder anzunehmen oder eventuell noch weniger oder gar kein Geld mehr zu erhalten, weil der Schuldner sonst das Insolvenzverfahren einleitet. Auch der Briefkopf verleiht der Sache Nachdruck.
Der Schuldner kann den Gläubigern entweder Ratenzahlungen oder eine Einmalzahlung zum Abbau seiner Schulden anbieten.

Bei mir war es jedenfalls nicht erfolgreich obwohl ich :coffee: den Gläubigern (BANKEN) schon im Vorfeld Monate vor der Zahlungsunfähigkeit  der Kredite Schriftlich meine Lage auch welche Probleme ich habe und was mit Beginn des Jahre 2010 alles auf mich zukommen würde mitgeteilt habe.
Das Schreiben Umfasste auch eine zukünftige Scheidungsabsicht meiner Frau mit herbeiführung eines Versorgungsausgleichs.
Ich habe mit nichts hinter dem Berg gehalten.
Ich stelle aber fest :coffee:Eigennutz geht gerade bei den Banken vor Menschlichen.

Die Ratenzahlung
Die Schulden können in Form von Ratenzahlungen zurückgeführt werden. Dabei stimmen wir die Höhe der Raten mit Ihnen, angepasst an Ihre finanzielle Situation und die Höhe der Schulden, ab. Bei den Verhandlungen streben wir Zins - und Kostenstopp und Befreiung von den Schulden nach spätestens sechs Jahren an.

Diesbezüglich ist auch kein Angebot von einem der Gläubiger überhaupt im Ansatz an mir ergangen.

Die Einmalzahlung
Sofern ein Zahlbetrag in gewisser Höhe zur Verfügung steht, wird dieser als Einmalbetrag auf Ihre Schulden angeboten. Wenn alle Gläubiger zugestimmt haben und die Bezahlung erfolgte, wird Ihnen der Rest Ihrer Schulden erlassen.

Leider habe ich niemanden der mir Geld leihen könnte.
So etwas kam für mich auch nicht in Betracht  :coffee:dann hätte ich zu den Banken ja auch Private Gläubiger gehabt.
Es gehört bei mir auch ein Gewisses Schamgefühl hinzu auch wenn es sich oder gerade wegen Verwandschaft jemanden anzubetteln.

Vorteile des Vergleichs gegenüber dem Insolvenzverfahren:

Ein erfolgreicher Vergleich hat gegenüber einem Insolvenzverfahren durchaus Vorteile, insbesondere:

* Regulierung von Schulden, die nicht unter die gesetzliche Restschuldbefreiung fallen ( Geldstrafen, Bußgelder)
* Die schnellere, ggf. sogar sofortige Löschung der Einträge bei der Schufa und bei Wirtschaftsauskunftsdateien wie z.B. Creditreform
* Schnellerer Wegfall bzw. Ruhen von Kontopfändungen oder anderen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
* Die aufwändige Antragstellung auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens unterbleibt
* Die Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren entfallen
* Schnellere Befreiung von den Schulden
 
Trotz dieser Angebliche Vorteile macht das kaum eine Bank
Gespeichert
 

SeifertW

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 5
Re: Vergleich
« Antwort #1 am: 02. Juli 2010, 08:16:29 »

Guten Morgen,

ich möchte hier kurz schildern wie es zu meinem Vergleich kam.

Sofort nachdem meine Selbstständigkeit scheiterte nahm ich einen Job an, die Bank kam zwar und ich musste einen sofort Pfändbaren Schuldschein (notariel) unterschreiben lies aber dann fast 2,5 Jahre nichts mehr von sich hören (oder ich habe es verdrängt).

Ich kündigte meinen Job und war dann 6 Monate arbeitslos. Dann ging ich zur Schuldnerberatungsstelle und sagte welche Probleme ich habe und dass ich einen Vergleich anstrebe. Mir wurde kein Termin gegeben außer ich würde die Sache selbst in die Hand nehmen und alles selbst machen und nur zur Durchsicht meiner Anschreiben und der Antworten bei der SBS auftauchen. Das hatte ich auch so vor.

Ich schrieb der Spasskasse wie's aussieht, in einem recht kurzen Brief.
Wurde zum Gespräch geladen.
Erhielt dann ein erstes Angebot für einen Vergleich, mit dem ging ich zur SBS.
Ich hätte das wahrscheinlich schon unterschrieben, aber die SBS sagte dass es hier Verbesserungen geben muss.
Ich schrieb also meine Verbesserungsvorschläge.
Mit meinem Angebot von 30% kam ich dann durch.

Ich hatte eine Wohlverhaltensphase von 6 Jahren.
Wenn ich 40% mehr verdienen würde als in meinem letzten Job müsste ich nochmal 4000€ zahlen. zuerst waren es nur 20% mehr, aber da ich damals nicht die Welt verdiente erhöhte ich diese zahl im 2. Anlauf.
Außerdem musste ich mein Einkommen und Erbschaften in den 6 Jahren nachweisen.

Es geht doch!!

Allerdings muss ich sagen das ich keine Konsumschulden hatte sondern einem groß angelegten und wohl geplanten Betrug zum Opfer fiel.
Ich kann nur jedem Raten bei Unternehmenspleiten fachkundingen Rat einzuholen, ich bin der Meinung dass ich sehr sehr viel Geld mehr gezahlt habe als ich eigentlich hätte zahlen müssen.
Sowohl was die Zahlung an einige Gläubiger, vorallem aber an die Banken und an das Finanzamt anging.

Ich wünsche jedem der in einer solchen Situation drin steckt dass er da heil wieder raus kommt, nicht aufgibt und nie vergisst dass man immer einen Schritt nach dem anderen gehen MUSS. Nur so tritt eine Besserung ein!

M
Gespeichert
 

SeifertW

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 5
Re: Vergleich
« Antwort #2 am: 02. Juli 2010, 08:21:34 »

Ich finde es interessant dass Sie sagen dass die Einträge in Schufa etc gelöscht werden.
Wie kommen Sie denn zu dieser Behauptung?
Gespeichert
 

Sarti07

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 22
Re: Vergleich
« Antwort #3 am: 03. Juli 2010, 02:35:07 »

Mit dem löschen von Schufa Einträgen funktioniert wenn der Ex Gläubiger es beantragt und die Summe erst seit ein paar Monaten in der Schufa steht. Kann bestimmte Forderungen nicht betreffen da bleibt das Negativ Merkmal "Gezahlte Forderung"  3 Jahre.

Mfg.
Gespeichert
 

Morrowind13

  • öfter hier
  • ****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 107
Re: Vergleich
« Antwort #4 am: 03. Juli 2010, 09:00:39 »

:hi: Dieser letzter Absatz meines  Berichts habe ich irgendwo aus dem  Internet entnommen.
Ich vergass zu Berichten das ich dies gemacht habe.
Ich war mir damals schon nicht so sicher ob dies stimmt?
Aber zu Risiken & Nebenwirkungen fragt man besser die Justiz. :coffee:
Gespeichert
 

lucca_m

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 4
  • Offline Offline
  • Beiträge: 798
Re: Vergleich
« Antwort #5 am: 08. Juli 2010, 15:42:20 »

Oder man lässt es, so einen Mist von irgendwelchen Schuldenregulierungs Vereinen per Copy & PAste hier reinzusetzen.

Ist völliger Quatsch!
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz