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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Vergleich geschlossen - evtl. nicht erfüllbar  (Gelesen 5113 mal)

Abraxas

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Vergleich geschlossen - evtl. nicht erfüllbar
« am: 27. Oktober 2013, 20:06:12 »

Hallo alle,

mit meinen Gläubigern konnte ich vor 2,5 Jahren einen Vergleich (Privatzinsolvenz) schließen, in welchem ich 99 % der Forderung zurückzahle. Ich zahle dabei freiwillig den monatlich pfändbaren Betrag. Die Rückzahlung wurde auf 69 Monate bzw. 72 Monate festgesetzt.

Es besteht leider die Möglichkeit, dass mein Partner durch Umzug in eine andere Stadt erstmal keinen Job findet und somit als Verdiener ausfällt und dann wäre die Zahlung wie bisher nicht möglich.
Dies wäre zwar erst in zwei Jahren der Fall, aber mich würde interessieren, wie es dann aussieht und ob jemand Erfahrungswerte hat.
Können die Gläubiger die ursprüngliche Forderung zzgl. Zinsen geltend machen, wenn ich meinen Zahlungen nicht mehr nachkommen kann? Oder welche Forderungshöhe gilt dann? Werden ggf. bereits geleistete Zahlungen angerechnet?
Ich zahle 15.000 Euro p.a., die Forderung lag bei 87.000 Euro. Ich wohne in Frankreich, falls das eine hilfreiche Info ist. 

Viele Grüße
Abraxas





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tomwr

Re: Vergleich geschlossen - evtl. nicht erfüllbar
« Antwort #1 am: 28. Oktober 2013, 20:45:38 »

Was ist denn bitte schön ein "Vergleich (Privatzinsolvenz)" ?
Ein gerichtlicher Schuldenbereinigungsplan im Rahmen eines gestellten Insolvenzantrags oder was ?
Gilt für das Verfahren französisches oder deutsches Recht ?
Also wurde das Verfahren in Deutschland oder in Frankreich eröffnet ?

99% klingt jetzt aber nicht nach einem prickelnden Vergleich.  :wink:
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Abraxas

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Re: Vergleich geschlossen - evtl. nicht erfüllbar
« Antwort #2 am: 28. Oktober 2013, 21:15:39 »

Habe mich unklar ausgedrückt.
Ein Anwalt für Insolvenzrecht hat meine Gläubiger im Rahmen des außergerichtlichen Einigungsverfahrens angeschrieben und Vorschläge zur Rückzahlung gemacht; dabei ist der Plan mit 99 % Rückzahlung angenommen wurde.
Ein Insolvenzverfahren konnte so vermieden werden; dies war meine Intension.
Es gilt deutsches Recht.
Ja, richtig, prickelnd ist der Vergleich nicht, aber ich habe die Schulden selber zu verantworten und ich werde sie soweit es mir möglich ist, zurückzahlen.
Auch wenn ich der Ansicht bin, dass die Banken hinsichtlich ihrer Zinserhöhungen (Kreditkarte!) sehr gierig sind. Letztendlich hat mich niemand dazu genötigt,  Schulden zu machen; es war allein meine Entscheidung. 
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Feuerwald

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Re: Vergleich geschlossen - evtl. nicht erfüllbar
« Antwort #3 am: 28. Oktober 2013, 21:22:45 »

ist es denn ein Plan mit festen monatlichen Raten oder ein sog. flexibler Plan, in dem das jeweilige gem. § 850c ZPO pfändbarer Einkommen an die Gläubiger ausgekehrt wird? Man müsste schon genau wissen, was de Plan vorsieht.
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- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

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Abraxas

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Re: Vergleich geschlossen - evtl. nicht erfüllbar
« Antwort #4 am: 28. Oktober 2013, 21:28:42 »

Es ist ein Plan mit festen monatlichen Raten, für 69 Monate bzw. 72 Monate.
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Inkassomitarbeiterin

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Re: Vergleich geschlossen - evtl. nicht erfüllbar
« Antwort #5 am: 30. Oktober 2013, 10:06:23 »

auf welcher Grundlage wurde der Plan geschlossen. Sind es flexible Raten nach Inso (richten sich nach dem Einkommen) oder sind es feste Raten?? Schau mal in den Plan ggf stell ihn doch mit genauem Wortlaut auszugsweise hier ein.

Desweiteren ist dein Partner der Ehepartner oder nur der Lebensgefährte?

Sind es feste Raten und diese können nicht gezahlt werden ist der Vgl. hinfällig und die Zinsen werden wieder eingerechnet.
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Abraxas

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Re: Vergleich geschlossen - evtl. nicht erfüllbar
« Antwort #6 am: 30. Oktober 2013, 20:48:51 »

Also, es ist noch keine Inso, sondern der Vergleich ist im außergerichtlichen Einigungsversuch zustande gekommen.
Der Anwalt hat die Gläubiger angeschrieben und informiert, dass eine Zahlung wie bisher nicht möglich ist und hat eine Rate angeboten. Mit der waren einige Gläubiger nicht zufrieden, weshalb die Rate dann erhöht worden ist - u.a. auch, weil ich die Nerven verloren habe und ein Gläubiger mit der Lohnpfändung begonnen hatte, ein anderer bereits einen Vollstreckungsbescheid gegen mich erwirkt hatte. Ich wollte ja zahlen, aber die Rate war halt nicht mehr aufzubringen.
Der Plan ist eine Aufstellung der Gläubiger, wer welche Zahlungen bekommt, wann Zahlungsbeginn ist, welches Aktenzeichen bei der Zahlung anzugeben ist.
Wortlaut gibt es also nicht.

Ja, mein Partner ist mein Ehepartner.

Hab grad ein bißchen Panik. Ich habe - falls ich den Vergleich nicht mehr bedienen könnte - ja dann schon vier Jahre gezahlt, in Summe 60.000 Euro.
Das wäre dann alles egal und die Gläubiger könnten dann auf die ursprüngliche Summe von 87.000 Euro erneut Kosten und Zinsen aufschlagen?
Dann hat mich ja der Anwalt ganz schlecht beraten, es wäre dann ja wirklich besser gewesen, wenn ich in die Inso gegangen wäre.
Uff. Dann bleibt ja nur noch, ab 1.07.2014 in die Inso zu gehen.
Ich bin echt total fertig.

Viele Grüße
Abraxas
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Inkassomitarbeiterin

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Re: Vergleich geschlossen - evtl. nicht erfüllbar
« Antwort #7 am: 31. Oktober 2013, 09:30:27 »

Es gibt außergerichtliche Vergleiche und Vergleiche aussergerichtlich im Namen der Inso. Das ist ein Unterschried dahingehend dass bei der 2. Variante das Einkommen zugrunde gelegt wird. Sprich wirst du arbeitslos oder bekommst ein Kind verringert sich das pfändbare Einkommen und der Vgl. ist noch immer gültig.

Bei dir klingt es nach der 1. Variante und es ist schlicht ein einfacher Vgl. mit den Gläubigern. Und da ist es so dass dieser hinfällig ist wenn nicht mehr gezahlt wird. Aber du könntest nachverhandeln bzw. das den ehemaligen RA oder natürlich einen neuen RA machen lassen.

Wie lange wird denn dein Mann ggf arbeitslos sein?? Wenn es nur kurze eit ist dann könntest ihr ja vielleicht trotzdem die Raten zahlen. Vielleicht könntest ihr ja bisdahin noch ein bisschen sparen. Zumal ja nicht du arbeitslos wirst und dein Mann und dadurch ändert sich ja rein theoretisch nicht dein pfändbares Einkommen und es würde in einem theoretischen Insoverfahren das gleiche wie jetzt gepfändet werden.
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Abraxas

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Re: Vergleich geschlossen - evtl. nicht erfüllbar
« Antwort #8 am: 05. November 2013, 12:46:39 »

Hmja :-), wenn ich wüßte, wie lang mein Mann arbeitslos werden würde, das wär toll. Aber das ist ja grad das Problem.
Gespart wird bereits, hoffen wir, dass wir das Geld wirklich zusammenbekommen bzw., der Fall, dass mein Mann arbeitslos würde, nicht eintritt.

Hab Dank für die Infos.

Abraxas, der Pleitegeier
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Schuldenreiter

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Re: Vergleich geschlossen - evtl. nicht erfüllbar
« Antwort #9 am: 11. November 2013, 17:53:57 »

Hab grad ein bißchen Panik. Ich habe - falls ich den Vergleich nicht mehr bedienen könnte - ja dann schon vier Jahre gezahlt, in Summe 60.000 Euro.
Das wäre dann alles egal und die Gläubiger könnten dann auf die ursprüngliche Summe von 87.000 Euro erneut Kosten und Zinsen aufschlagen?
Dann hat mich ja der Anwalt ganz schlecht beraten, es wäre dann ja wirklich besser gewesen, wenn ich in die Inso gegangen wäre.
Uff. Dann bleibt ja nur noch, ab 1.07.2014 in die Inso zu gehen.
Ich bin echt total fertig.

Kennen sie die ungefähre Summe die sie momentan noch schulden?

Dass mit der Inso ab 1.7.14 können sie im Fall der Fälle immer noch machen. Ich gehe davon aus, dass sie die 35% Grenze innerhalb der 3 Jahre erfüllen können und dann wäre die Sache spätestens erledigt.
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Abraxas

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Re: Vergleich geschlossen - evtl. nicht erfüllbar
« Antwort #10 am: 11. November 2013, 20:19:51 »

Die ungefähre Schuldensumme liegt derzeit bei ca. 50.000 Euro.
Warum fragen Sie?

Ja, die 35% Grenze könnte ich wohl erfüllen. Allerdings scheint es noch einige Unklarheiten wegen der Restschuldbefreiung zu geben, da die Gläubiger ein
Einspruchsrecht haben, oder? Eindeutigkeit wird wohl erst die Praxis bringen.

Viele Grüße
Abraxas
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tomwr

Re: Vergleich geschlossen - evtl. nicht erfüllbar
« Antwort #11 am: 11. November 2013, 22:33:26 »

Ja, die 35% Grenze könnte ich wohl erfüllen. Allerdings scheint es noch einige Unklarheiten wegen der Restschuldbefreiung zu geben, da die Gläubiger ein
Einspruchsrecht haben, oder?

Was für ein Einspruchsrecht ?
Gläubiger können einen Versagungsantrag stellen, wenn man seine Obliegenheiten nicht erfüllt oder seinen Mitwirkungspflichten im Insolvenzverfahren nicht nachkommt.
Und Schulden aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung unterliegen nicht der RSB.
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Abraxas

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Re: Vergleich geschlossen - evtl. nicht erfüllbar
« Antwort #12 am: 12. November 2013, 19:26:24 »

Hab grad nochmal gelesen. Das Einspruchsrecht habe ich mir falsch gemerkt.
Das gibt es ja bereits heute auch.

Straftaten, außer sträflichem Leichtsinn, habe ich nicht begangen.
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tomwr

Re: Vergleich geschlossen - evtl. nicht erfüllbar
« Antwort #13 am: 12. November 2013, 23:05:04 »

Hab grad nochmal gelesen. Das Einspruchsrecht habe ich mir falsch gemerkt.
Das gibt es ja bereits heute auch.

Sofern man sich an die Obliegenheiten und die Mitwirkungspflichten hält, können die Gläubiger auch nicht dazwischen funken. Es liegt daher eher am Schuldner, ob er die RSB erhält oder nicht. Die Spielregeln sind weitestgehend klar definiert.
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