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Autor Thema: Vergleich im eröffneten Inso-Verfahren  (Gelesen 2134 mal)

Sam16

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Vergleich im eröffneten Inso-Verfahren
« am: 20. März 2012, 15:36:20 »

Hallo an alle,

wie ich bereits in anderen Beiträgen berichtet haben, möchte ich mich mit den Gläubigern vergleichen.
Folgende Situation:
- Schlusstermin ist in ca. 2 Monaten.
- Gesamtforderung lt. Tabelle 40.000 Euro.
- Gläubiger: 6, davon 1 Hauptgläubiger mit 35.000 Euro an Forderung.
- Einkommen liegt unter Pfändungsgrenze.

Jetzt ist die Frage, ich würde aus Familienkreisen einen Betrag X erhalten, wäre es sinnvoll die Hauptforderung im Einzelvergleich zubereinigen?
Ist ein Einzelvergleich überhaupt zulässig im eröffneten Verfahren?

Dann könnte ich in die WVP mit 5.000 Euro (+Gerichts- und TH Kosten) gehen und diese innerhalb von 1-2 Jahren abbezahlen und wäre dann auch fertig mit der Inso. Wenn ich aber komplett in die WVP gehen, dann ist eine Vergleich wohl kaum zu meistern.

Bitte um Rat?

Gruß
Sam

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horst69

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Re: Vergleich im eröffneten Inso-Verfahren
« Antwort #1 am: 20. März 2012, 16:42:56 »

Hallo !

Im laufenden Verfahren ist ein Vergleich nicht möglich und auch nicht schlau !

Wenn die Gläubiger nach dem Schlußtermin zu hören kriegen, das keine pfändbaren Bezüge erwirtschaftet werden hast du für einen Vergleich bessere Karten.

Ausserdem musst du ZUERST die Verfahrenskosten bezahlen !
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Sam16

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Re: Vergleich im eröffneten Inso-Verfahren
« Antwort #2 am: 20. März 2012, 17:42:08 »

Danke für deine Antwort.

Den Vergleich mach ja auch nicht ich, sondern eine dritte Person. Das ein Vergleich im eröffneten Verfahren nicht möglich ist, ist mir neu?!

Hab hier im Forum bereits Beiträge dazu gelesen... Mir stellt sich nur die Frage ob ein Einzelvergleich möglich ist.

Vielleicht kann mir ja einer von den Mods ein Ratschlag geben.

Gruß Sam
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