Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: RacingPaul am 09. Oktober 2011, 19:12:24

Titel: Vergleich mit dem Finanzamt möglich?
Beitrag von: RacingPaul am 09. Oktober 2011, 19:12:24
Hallo zusammen, habe aus dem Jahr 2004 ca. 20.000 Euro Einkommensteuerschulden

Pfändungen, komplett mögliches Programm gegen mich gefahen von meinen Gläubigern über Jahre hinweg brachte denen auch nicht nur 1 Cent.

Von 3. Seite würde man mir nun einen Betrag X zur Verfügung stellen um mit dem Finanzamt einen Vergleich betr. den 20.000 Euro Steuerschulden aus dem Jahr 2004 bewerkstelligen zu können.

Meine Frage:
a.) wie hoch sind die Erfolgsaussichten um mit dem Finanzamt einen Vergleich schließen zu können?
b.) mit welchem Betrag sollte man vorstellig werden?
c.) empfiehlt es sich selbst oder besser eine unbeteiligte Person das Gespräch zu suchen?

Es wäre ganz ganz toll wenn man mir ein paar Tipps geben könnte. Schon jetzt meinen herzlichsten Dank.
Titel: Re: Vergleich mit dem Finanzamt möglich?
Beitrag von: horst69 am 10. Oktober 2011, 14:49:13
Ich weiß ja nicht wie es generell mit den Jungs vom FA aussieht, aber meine Vergleichsbemühungen hätte ich mir schenken können !

Man war nicht bereit mir auch nur einen Schritt entgegenzukommen, leider.

Letztendlich sind sie nun Insolvenzgläubiger und bekommen auch keinen Cent !

Habe ich denen auch gesagt, aber ich hatte den Eindruck, als bestannt gar kein Interesse an einer Einigung.
Titel: Re: Vergleich mit dem Finanzamt möglich?
Beitrag von: RacingPaul am 10. Oktober 2011, 15:33:33
vielen Dank für die Information

um welchen Betrag handelte es ich bei Dir
wie lange hat das Finanzamt versucht zu pfänden

und wieviel % hast Du ihnen angeboten
und hast Du die Angebotssumme
in Raten
oder als
Einmalbetrag
bezahlen wollen?
Titel: Re: Vergleich mit dem Finanzamt möglich?
Beitrag von: horst69 am 10. Oktober 2011, 16:39:23
Bei mir waren es 12000 €.
Sie haben nicht lange versucht zu pfänden, da ich zügig in die Inso gegangen bin !

Ich habe denen 50% als Einmalzahlung geboten, sprich 6000€.
Titel: Re: Vergleich mit dem Finanzamt möglich?
Beitrag von: RacingPaul am 10. Oktober 2011, 18:22:31
schluck

danke für die Info
und alles Gute
Titel: Re: Vergleich mit dem Finanzamt möglich?
Beitrag von: paps am 10. Oktober 2011, 19:40:17
Ich würde es noch nicht ganz abtun.
Die Grundsatzfrage ist doch, wie sich die Schuld zusammensetzt und woher diese rührt(reale ESt. oder Schätzung).

Zwar sind die Erfolgsaussichten ehr gering, aber ein versuch schadet nie.
Titel: Re: Vergleich mit dem Finanzamt möglich?
Beitrag von: RacingPaul am 10. Oktober 2011, 21:02:33
wie`s halt so ist

mit der Firma durch Forderungsausfall in die Tiefe......

Einkommenssteuer absolut real,
nicht geschätzt
sondern wäre real abzuführen gewesen

jetzt machen die Jungs schon seit Jahren nichs mehr
haben die Forderung, mir fällt jetzt der korrekte Begriff nicht ein, "auf Eis gelegt"

bin jetzt mit den ganzen Prozessen durch
und konnte einen Vergleich erzielen
und das Geld hätte ich halt gerne benutzt um.......

an das Geld kommt niemand ran, alles schon vor Jahren - gerichtlich festgestellt - rechtskräftig abgetreten.....
Titel: Re: Vergleich mit dem Finanzamt möglich?
Beitrag von: horst69 am 10. Oktober 2011, 21:06:20
@ paps

Klar, versuchen kann nicht schaden!

Bei mir war es ESt. !

Ich drück die Daumen :thumbup:
Titel: Re: Vergleich mit dem Finanzamt möglich?
Beitrag von: dervommeer am 14. Oktober 2011, 15:48:32
Hi,
die Steuerschulden werden die nicht erlassen werden, aus Billigkeitsgründen kann auf Antrag der Säumniszuschlag zu gewissen Teilen erlassen werden. Allerdings nur für den Teil der bezahlten Steuern.
FA ist halt keine Firma, die auf die Kohle angewiesen wäre. Ein Unternehmen wäre auch mit weniger zufrieden, bevor die überhaupt nichts bekommen. Ist aber halt beim FA nicht so.
Titel: Re: Vergleich mit dem Finanzamt möglich?
Beitrag von: Firewall am 14. Oktober 2011, 23:37:50
Mit "Auf Eis gelegt" meinst Du sicher den Fachausdruck "Niederschlagung" des Finanzamtes. Hier sollte man mal die näheren Umstände betrachten - nach 5 Jahren kann z.B. auch eine Verwirkung eingetreten sein und dann ist nichts mehr einzufordern, da wie der Ausdruck es so schön benennt es "verwirkt" ist.

Die Finanzämter sind alle völlig unterschiedlich. Einige sind offen für Ratenzahlungen, die meisten haben hier die Bürokratie-/Betonköpfe.

Das Wissen hift aber nichts, wenn man gerade in der Situation ist, mit ihnen irgendwie umzugehen zu müssen.

Steuerschulden aus 2004 - da besteht mit Sicherheit ein Großteil der Summe aus Säumnisgebühren und Verspätungszuschlägen. Auf die wiederum kann (wenn die Verwirkung nicht zum Zuge kommt) bei einem adäquaten Lösungsvorschlag (Ratenzahlung oder Einmalzahlung) ein Antrag auf Erlass gestellt werden, dem dann in der Regel auch stattgegeben wird.

Titel: Re: Vergleich mit dem Finanzamt möglich?
Beitrag von: RacingPaul am 15. Oktober 2011, 10:57:04
vielen Dank für die Info

also den Fachausdruck Niederschlagung kannte ich bis heute so nicht
habe jetzt mal etwas gegoogelt um mich etwas schlauer zu machen

ab wann wird den die Verjährung der Niederschalgung an gerechnet

der Steuerbescheid kam in 2007
Versuch (komplett erfolglos) in den Jahren 2005 und 2006

dann habe ich niemals wieder was gehört vom Finanzamt
bei mir was zu holen ist - leider - völlig aussichtslos
durch die Kinder und Ehefrau, denen ich unterhaltspflichtig bin
wäre eine Pfändungsversuch bei meinem geringen Einkommen völlig aussichtslos

jetzt müsste ich halt mal prüfen können ab wann exakt die Verjährungsfrist beginnt zu laufen
und wie lange die Verjährungzeit max. dauern kann bis sie greift

vielen Dank
Titel: Re: Vergleich mit dem Finanzamt möglich?
Beitrag von: Firewall am 15. Oktober 2011, 19:06:00
"Niederschlagungen" werden bei den Finanzämtern intern durchgeführt, wenn bisherige Vollstreckungsversuche ergebnislos waren und zunächst bleiben werden (z.B. bei Abgabe einer EV).

Normalerweise beträgt die Verjährungsfrist 5 Jahre. Sie wird allerdings immer dann unterbrochen und beginnt neu, wenn Bescheide/Zahlungsaufforderungen ergehen. Hinzu kommt, dass die Finanzämter sich mit "Händen und Füßen" gegen Verjährungen zu wehren versuchen und man ohne rechtlichen Beistand meistens hilflos ausgeliefert ist.

Wie Du da am besten vorgehen kannst, läßt sich an dieser Stelle schwer beurteilen.

Einkommensverhältnisse darlegen, Betrag X von dritter Stelle als Vergleich anbieten in Verbindung mit Erlassantrag der Säumnis-/Verspätungsgebühren und das am besten von einer dritten, möglichst fachkundigen Person (z.b. einer Schuldnerberatungsstelle). Das dürfte die größten Erfolgsaussichten haben.