"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Einstellen neuer Themen:
bitte wählt eine aussagekräftige Überschrift! Titel wie "Bitte helft mir!", "Ich habe Schulden!", "WICHTIG!", "Was meint Ihr?" o. ä. werden erfahrungsgemäß seltener beachtet / aufgerufen und sind nicht erwünscht. Ebenfalls nicht erwünscht sind Überschriften, die ausschließlich neugierig machen sollen und gegenteiligen Inhalt aufweisen. Dies schließt auch den Einsatz von durchgehender Großschreibung in Überschriften ein.

Autor Thema: Vergleich oder nur leere Versprechungen? DRINGEND!!!!  (Gelesen 11835 mal)

Sam16

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: -1
  • Offline Offline
  • Beiträge: 43
Re: Vergleich oder nur leere Versprechungen? DRINGEND!!!!
« Antwort #20 am: 04. Juli 2011, 21:03:04 »

Hallo Tomwr,

wenn ich dich richtig verstanden habe, dann wäre es besser bis zum Aufhebung des Verfahrens zu warten und dann den Vergleich durchziehen. Dann kann ich ja einen Antrag auf vorzeigige RSB stellen, oder nicht?

Wie lange dauert es von Prüfungstermin bis zur Aufhebung des Vefahrens?

Gruß
Sam
Gespeichert
 

tomwr

Re: Vergleich oder nur leere Versprechungen? DRINGEND!!!!
« Antwort #21 am: 05. Juli 2011, 20:11:01 »

Wie lange dauert es von Prüfungstermin bis zur Aufhebung des Vefahrens?

Das kann man nicht sagen, kann schon mal 1 bis 2 Jahre dauern.
Das Problem ist, dass man nach Aufhebung des Verfahrens die WVP nur bei Erfüllung aller Verbindlichkeiten (angemeldete Forderungen) beenden kann. Eine Änderung der Anmeldung ist dann nicht mehr möglich.

Taktisch wäre es vielleicht am Besten vor dem Schlusstermin (sobald wie möglich) mit den Hauptgläubigern zu vergleichen (besser gesagt durch Dritte vergleichen zu lassen) und deren Forderung als Änderungsmeldung zurückzunehmen lassen und mit einer überschaubaren Forderungssumme in das Verfahren zu gehen und eventuell in der Schlussverteilung alle restlichen Gläubiger zu befriedigen oder nahezu. Auch Verfahrenskosten sind hier zu berücksichtigen.
Gespeichert
 

Insokalle

Re: Vergleich oder nur leere Versprechungen? DRINGEND!!!!
« Antwort #22 am: 06. Juli 2011, 10:40:16 »

Den Beitrag verstehe ich nicht. In welches Verfahren nehmen?

Wer sagt, dass in der Wohlverhaltensphase ein Quoten-Vergleich unmöglich sein soll? Möglich ist das schon. Nur dürfte sich hier die gleiche Problematik mit der Erteilung der RSB stellen. Meines Wissens wird dies sehr kontrovers diskutiert.

Warum überhaupt bedenkliche oder zweifelhafte Klimmzüge machen? Es ist doch eine Regelinsolvenz. Da bietet sich die Alternative Insolvenzplan an. Damit könnte man alle Insolvenzgläubiger erschlagen und bekommt RSB.


« Letzte Änderung: 06. Juli 2011, 10:44:30 von Insokalle »
Gespeichert
 

tomwr

Re: Vergleich oder nur leere Versprechungen? DRINGEND!!!!
« Antwort #23 am: 06. Juli 2011, 18:51:54 »

Wer sagt, dass in der Wohlverhaltensphase ein Quoten-Vergleich unmöglich sein soll?

Wie soll denn bitte schön in der WVP ein Quotenvergleich möglich sein ? Und warum sollte da ein TH mitspielen ? In der WVP ist die Sache doch ganz einfach, die Insolvenzgläubiger werden NUR nach den Regeln der Insolvenz befriedigt. Zusätzlich greift noch §294 Abs.2 InsO, wonach selbst ein Dritter einem Insolvenzgläubiver keinen Sondervorteil verschaffen darf. Betreffende Mittel sind an den TH zu richten, der diese Quotenmäßig aufteilt. Auch ist eine Rücknahme der angemeldeten Forderungen durch den Gläubiger in der WVP nicht vorgesehen.

Zitat
§ 294 Gleichbehandlung der Gläubiger
(1) Zwangsvollstreckungen für einzelne Insolvenzgläubiger in das Vermögen des Schuldners sind während der Laufzeit der Abtretungserklärung nicht zulässig.
(2) Jedes Abkommen des Schuldners oder anderer Personen mit einzelnen Insolvenzgläubigern, durch das diesen ein Sondervorteil verschafft wird, ist nichtig.
(3) Gegen die Forderung auf die Bezüge, die von der Abtretungserklärung erfaßt werden, kann der Verpflichtete eine Forderung gegen den Schuldner nur aufrechnen, soweit er bei einer Fortdauer des Insolvenzverfahrens nach § 114 Abs. 2 zur Aufrechnung berechtigt wäre.
Gespeichert
 

Sam16

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: -1
  • Offline Offline
  • Beiträge: 43
Re: Vergleich oder nur leere Versprechungen? DRINGEND!!!!
« Antwort #24 am: 06. Juli 2011, 19:22:03 »


Zitat
Warum überhaupt bedenkliche oder zweifelhafte Klimmzüge machen? Es ist doch eine Regelinsolvenz. Da bietet sich die Alternative Insolvenzplan an. Damit könnte man alle Insolvenzgläubiger erschlagen und bekommt RSB.

Kann mir dass jemand genauer erklären mit dem Insolvenzplan. Was sind die Vorrausetzungen dafür? Wie führe ich so einen durch? Wenn ja, kann man dass überhaupt noch vor dem Prüfungtermin oder danach machen?

Gibt es überhaupt eine Möglichkeit nach Einigung (Vergleich) eine vorzeitigr RSB zu bekommen?

Vielen Dank bis jetzt wurde meine Fragen immer beantwortet, werde auch meine Erfahrungsberichte demnächst posten um evtl. anderen etwas zu helfen!  :hi:

Gruß
Sam
Gespeichert
 

Insokalle

Re: Vergleich oder nur leere Versprechungen? DRINGEND!!!!
« Antwort #25 am: 06. Juli 2011, 20:11:20 »

Tom sollte mit einigen Rechtspflegern sprechen. Weitere Informationen im einschlägigen Forum oder im Kommentar. Eine gleichmäßige Einigung mit allen Gläubigern verstößt logischerweise nicht gegen § 294 InsO. Genausowenig wie vermutlich eine Zahlung von einem Dritten. Und der TH hat sowieso keinen Einfluss mehr (WVP).

Zum Insolvenzplan: Mit einem Plan kann von der Regelabwicklung abgewichen werden, wenn der Plan für die Gläubiger vorteilhafter ist. Z.B. bei einer höheren Quote. Die würde entstehen, wenn sonst kein Geld in die Masse kommt aber ein Dritter Geldmittel zur Verfügung stellen würde. Ein Plan ist nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens nicht mehr möglich. Es ist ein recht komplexes Vertragswerk, das von einem Spezialisten ausgearbeitet werden sollte. Er kann von dem Schuldner aber auch von dem Insolvenzverwalter eingereicht werden. Erste Anlaufstelle kann also der Verwalter sein. Den könnten Sie fragen, ob ein Plan sinnvoll wäre, Erfolgsaussichten hat und ob er Ihnen einen solchen Plan erstellt.

« Letzte Änderung: 06. Juli 2011, 21:09:06 von Insokalle »
Gespeichert
 

Sam16

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: -1
  • Offline Offline
  • Beiträge: 43
Re: Vergleich oder nur leere Versprechungen? DRINGEND!!!!
« Antwort #26 am: 06. Juli 2011, 21:58:02 »

@ insokalle
was ist der vorteil von einem insolvenzplan? Wie geschrieben hätte ich 10.000 Euro zur Verfügung. Habe ja mein Gewerbe abgemeldet! Muss ich wieder Selbstständig sein, um ein Insolvenzplan einzureichen?

Wäre die Regelinsolvenz kürzer wenn der Insolvenzplan durchgeht?


Sorry für die vielen Fragen (werden bestimmt noch einige folgen), hatte anscheinend schlechte Beratung beim Schuldnerberater! :cry:

gruß
sam

Gespeichert
 

Insokalle

Re: Vergleich oder nur leere Versprechungen? DRINGEND!!!!
« Antwort #27 am: 07. Juli 2011, 09:57:28 »

Sie müssen nicht zwingend selbständig tätig sein. Viele Gerichte akzeptieren auch Pläne von nicht (mehr) selbständigen.

Bei Plänen mit einer Einmalzahlung sollte die Dauer kürzer sein.
Gespeichert
 

tomwr

Re: Vergleich oder nur leere Versprechungen? DRINGEND!!!!
« Antwort #28 am: 07. Juli 2011, 15:39:31 »

Tom sollte mit einigen Rechtspflegern sprechen. Weitere Informationen im einschlägigen Forum oder im Kommentar. Eine gleichmäßige Einigung mit allen Gläubigern verstößt logischerweise nicht gegen § 294 InsO. Genausowenig wie vermutlich eine Zahlung von einem Dritten.

Danke für den Hinweis, habe ich gemacht. Also nicht mit Rechtspflegern gesprochen sondern nochmal im Hamburger Kommentar nachgelesen zu §299 InsO. Da ist in Randnummer 4 tatsächlich erwähnt, dass ein außergerichtlicher Vergleich möglich ist und eine Beendigung des Verfahrens begehrt werden kann, wenn alle Gläubiger auf ihre Restforderungen verzichten und freilich die Kosten des Verfahrens gedeckt sind. Problematisch bei solchen Vergleichen sind halt letztlich immer die Zustimmung aller Gläubiger besonders wenn es viele sind. Aber rechtlich machbar ist es wohl.
Gespeichert
 

Maurice Garin

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 1
  • Offline Offline
  • Beiträge: 415
Re: Vergleich oder nur leere Versprechungen? DRINGEND!!!!
« Antwort #29 am: 07. Juli 2011, 22:28:06 »

Problematisch bei solchen Vergleichen sind halt letztlich immer die Zustimmung aller Gläubiger besonders wenn es viele sind.

Ach was...

 :wow:
Gespeichert
 

tomwr

Re: Vergleich oder nur leere Versprechungen? DRINGEND!!!!
« Antwort #30 am: 11. Juli 2011, 17:40:41 »

Und weil Du den Ratgeber so toll fandest, hast Du ihn gleich kopiert und als Albert Gostner neu rausgebracht oder wie ?  :gruebel:


edit by paps:
Der vorhergehende Beitrag von Albert wurde gelöscht.
Es geht sowieso nur um sein e-Book. :nono:
« Letzte Änderung: 11. Juli 2011, 18:56:44 von paps »
Gespeichert
 

Sam16

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: -1
  • Offline Offline
  • Beiträge: 43
Re: Vergleich oder nur leere Versprechungen? DRINGEND!!!!
« Antwort #31 am: 12. Juli 2011, 17:17:42 »

danke tomwr und Insokalle,
hab jetzt bisschen den durchblick.  :cool:

Ich werde den Insolvenzplan probieren. Probiere einem Termin beim Anwalt zubekommen, damit er mir einem erstellt.

Hab in zwei Tagen Prüfungstermin mit 5 Gläubigern, bis jetzt hat noch keiner nachgemeldet!

Wie ist dass beste taktische Vorgehen? Warten bis kurz vor Schlusstermin und dann den Insoplan einreichen?

Was denkt Ihr, mit wieviel IV+Gerichtskosten ich bis jetzt rechnen muss (5 Gläubiger/37.000 Euro)?

Oder wäre doch ein Vergleich mit dem Hauptgläubiger (32.000 Euro) doch besser und dann den Rest ruhig in der IsoVerfahren abbezahlen? (Es bleiben dann nur 5.000 Euro)

Habe eine letzte Mahnung von einem Gläubiger bekommen, obwohl ich diesen den IV mitgeteilt habe, soll ich die Mahnung an den IV weiterreichen?

Bin hin und her gerissen - aufjeden Fall werde ich alles versuchen um mit einem blauen Auge davonzukommen.

Gruß
Sam  :cry:
Gespeichert
 

tomwr

Re: Vergleich oder nur leere Versprechungen? DRINGEND!!!!
« Antwort #32 am: 12. Juli 2011, 18:43:16 »

Die Vergütung des IV bemisst sich nach der generierten Insolvenzmasse. Die Mindestvergütung ist EUR 1.000 plus 19% Umsatzsteuer (bis 10 Gläubiger). Die vergleichbare Insolvenzmasse wäre EUR 2.500,-. Erwirtschaftet er mehr Insovlenzmasse bekommt er eine höhere Vergütung, sonst die Mindestvergütung.

Gerichtskosten bestimmen sich rein nach der Insolvenzmasse.
Mindestbetrag ist EUR 75,00 (bis 300 EUR Insolvenzmasse).
Bis EUR 2.500 Insolvenmasse sind die Gerichtskosten EUR 243.

Habe jetzt nicht großartig geprüft, ob bestimmte Kosten nicht anfallen wenn das Verfahren vorzeitig beendet wird. Wäre aber möglich. Allerdings nur Gerichtskosten.
Gespeichert
 

Insokalle

Re: Vergleich oder nur leere Versprechungen? DRINGEND!!!!
« Antwort #33 am: 12. Juli 2011, 19:32:26 »

"Oder wäre doch ein Vergleich mit dem Hauptgläubiger (32.000 Euro) doch besser und dann den Rest ruhig in der IsoVerfahren abbezahlen? (Es bleiben dann nur 5.000 Euro)"

Falls das überhaupt möglich ist, halte ich davon nichts. Vor allem in Hinblick auf negative Konsequenzen.

Der Insolvenzplan sollte zeitig eingereicht werden. Da gibt es keine Taktik. Sie wissen doch gar nicht, wann der Schlusstermin sein wird. Je eher Sie wissen, ob es möglich ist, umso besser.

Erstellt der Verwalter den Plan, wird sich seine Vergütung vermutlich erhöhen.
Gespeichert
 

Sam16

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: -1
  • Offline Offline
  • Beiträge: 43
Re: Vergleich oder nur leere Versprechungen? DRINGEND!!!!
« Antwort #34 am: 12. Juli 2011, 21:15:50 »

Ahja ok.

Also rede ich mit meinem IV über den Insolvenzplan und sage Ihm, dass ein Dritter mir helfen will und ob er den Plan erstellt oder ich mir einen Anwalt nehme!

Nochmals zur Verständnis:
Angenommen alle angemeldeten Gläubiger akzeptieren den Plan, dann beantrage ich doch die vorzetige RSB und somit können alle Gläubiger die nicht angemeldet haben nichts mehr machen, oder?

Was ist wenn nur 4 zusagen und einer nicht?

Und wäre es nicht im Interesse des IV wenn der Insolvenzpaln durchgeht? dann bekommt er doch mehr vergütet?

Gruß
Sam
« Letzte Änderung: 12. Juli 2011, 21:19:27 von Sam16 »
Gespeichert
 

Insokalle

Re: Vergleich oder nur leere Versprechungen? DRINGEND!!!!
« Antwort #35 am: 13. Juli 2011, 11:51:00 »

Das hängt vom Verwalter ab. Ein Plan macht auch viel Arbeit. Andererseits spart er hinterher Zeit, wenn er keine Jahresberichte usw. schreiben braucht.

Die RSB braucht nicht gesondert beantragt werden. Sie steht im Plan. S. auch § 227 InsO.

Die Wirkungen des Plans sollten auch für nicht angemeldete Insolvenzgläubiger gelten. Steht auch in § 254 InsO.

Über den Plan wird in einem Termin abgestimmt. Der Plan ist angenommen, wenn die Mehrheit der Gläubiger zustimmt und die Summe der Forderungen der zustimmenden Gläubiger mehr als die Hälfte der Summe der Forderungen der insgesamt abstimmenden Gläubiger beträgt. Also ist eine doppelte Mehrheit erforderlich, nach Beträgen und nach Köpfen (§ 244 InsO).
Das sog. Obstruktionsverbot (§ 245 InsO) kann das Quertreiben von Gläubigern verhindern.

« Letzte Änderung: 13. Juli 2011, 17:52:41 von Insokalle »
Gespeichert
 

Sam16

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: -1
  • Offline Offline
  • Beiträge: 43
Re: Vergleich oder nur leere Versprechungen? DRINGEND!!!!
« Antwort #36 am: 13. Juli 2011, 16:27:59 »

Dass ist meine Rettung.

vielen vielen dank insokalle.

Nur noch ne kurze Frage:
Angenommen alle angemeldeten akzeptieren den Plan und vor dem Schlußtermin meldet plötzlich noch ein Gläubiger nach. Gilt dann der Plan als gescheitert? Und was ist mit dem Geld, ist es trotzdem weg (gehört nicht mir, sondern Dritten?


gruß
sam
« Letzte Änderung: 13. Juli 2011, 17:33:51 von Sam16 »
Gespeichert
 

Insokalle

Re: Vergleich oder nur leere Versprechungen? DRINGEND!!!!
« Antwort #37 am: 13. Juli 2011, 18:02:40 »

Bei Einreichung eines Planes und erfolgreicher Vorprüfung durch das Gericht (§ 231 InsO) gibt es keinen Schlusstermin. Es gibt nur den Erörterungs- und den Abstimmungstermin. Deswegen muss sinnvollerweise für die Fälle nachträglicher Anmeldungen und bestrittener Forderungen eine Regelung in den Plan. In den meisten Fällen orientiert sie sich an den Vorschriften der InsO (§§ 187 ff InsO), damit an der Stelle auch nichts passieren kann.

Der Betrag, den der Dritte einzahlen soll, wird entweder vorher eingezahlt unter der Bedingung, dass der Plan zustande kommt. Ansonsten Rückzahlung.
Oder der Betrag wird nach Rechtskraft des Plans eingezahlt. Dann muss der Einzahlende vorher bestätigen, dass er einzahlt.

Gespeichert
 

Sam16

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: -1
  • Offline Offline
  • Beiträge: 43
Re: Vergleich oder nur leere Versprechungen? DRINGEND!!!!
« Antwort #38 am: 15. Juli 2011, 19:07:26 »

Hey Leute,

heute muss ich schlechte Nachrichten übermitteln. :cry:

Habe mit meinem IV telefoniert:
- der InsoPlan ist möglich, jedoch macht er keinen.
- Erfolgsaussichten sind schlecht, da die Quote nicht hochgenug ist.
- Lt. IV bleiben abzüglich der Gerichts/IV Kosten eine Quote von 5% für die Gläubiger.
- nicht angemeldete Gläubiger müssen auch noch berücksichtigt werden, falls die anmelden.
- InsoPlan-Verfahren kann 1,5 Jahre länger dauern und am Ende vielleicht abgelehnt.
- wenn ich 20.000 Euro hätte wäre es was anderes.
- in 3 Monaten ist Schlusstermin.

Bin wieder auf dem Boden der Tatsachen gelandet. :neutral:
Naja, dann gibt es halt garnichts für alle.  :coffee:

Gruß
Sam
Gespeichert
 

Insokalle

Re: Vergleich oder nur leere Versprechungen? DRINGEND!!!!
« Antwort #39 am: 15. Juli 2011, 19:24:43 »

Das ist zT Quatsch. Ein Plan mit Einmalzahlung kann innerhalb von 6 Monaten durch sein, aber von 1,5 Jahren habe ich noch nicht gehört. Das soll mir mal jmd. erklären.
Viele Gläubiger sind froh, wenn sie überhaupt 5% bekommen.

Dann gehen Sie eben anders vor:
Schreiben Sie die Gläubiger selbst an. Skizzieren Sie das Planvorhaben. ZB: Einmalzahlung aus Familienkreis, Quote ca. 5%. Quote ohne Plan 0%? Dann warten Sie die Resonanz ab. Ist sie positiv, suchen Sie einen, der den Plan erstellt. Allerdings müssen Sie den natürlich bezahlen.

Leider sieht es so aus, als rennt die Zeit davon.
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz