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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Vergleich oder nur leere Versprechungen? DRINGEND!!!!  (Gelesen 11841 mal)

Sam16

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Vergleich oder nur leere Versprechungen? DRINGEND!!!!
« am: 14. Juni 2011, 20:35:09 »

Guten Abend,

also, ich befinde mich in der Regelinsolvenz. Die Eröffnung war Anfang Mai.Prüfungtermin ist in einem Monat.
Ein Freund würde mir 12.000 Euro geben (Schulden 48.000 Euro) um einen Vergleich mit den Gläubigern anzustreben.

Nun hab ich ein Beratungsgespräch mit einem Anwalt gehabt. Er rät mir schnellstmöglich zu handeln und ein Vergleich anzubieten. Er sagt die Chancen stehen gut. Wenn er es schafft bis zum Schlusstermin mit zwei Gläubigern zu vergleichen (sind insgesamt 42.000 Euro) und diese Ihre Forderung nicht anmelden, dann kann ich den Rest per Ratenzahlung abbezahlen.

Der Freund sollte schnellstmöglich Ihn beauftragen, damit der Vergleich zum Schlusstermin abgeschlossen werden kann.

Was haltet Ihr davon? Kostenpunkt ca.1200 Euro!!
Wie seht Ihr die Chance eines Vergleichs?
Stimmt es, dass die Verfahrenskosten und die Kosten des TH niedriger ausfallen, wenn er es schafft beide Hauptgläubiger zuvergleichen?

Ich traue den Braten nicht richtig!

Danke für eure Antworten im vorraus :hi:

Gruß
Sam
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tomwr

Re: Vergleich oder nur leere Versprechungen? DRINGEND!!!!
« Antwort #1 am: 15. Juni 2011, 12:56:09 »

Wie ist denn die Einkommenssituation ? Ist da was pfändbar ?
Im Prinzip ist eine garantierte Quote von 25% nicht so schlecht für die Gläubiger, die Schulden insgesamt aber auch nicht so hoch.
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Sam16

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Re: Vergleich oder nur leere Versprechungen? DRINGEND!!!!
« Antwort #2 am: 15. Juni 2011, 13:50:14 »

Hallo Tomwr,

beziehe zur Zeit Hartz4. Denke aber dass in den nächsten Monaten sich was tun, entweder wieder Selbstständig oder normale Arbeit (Zeitarbeit).

Da ich die Möglichkeit hätte, dass der gute Freund mir da hilft, ist die Frage ob es sich überhaupt lohnt und ob der Anwalt recht hat, dass jetzt die beste Zeit wäre zur vergleichen, halt vor dem Prüfungstermin.

Oder wäre es besser zur warten bis alle ihre Forderungen angemeldet haben und dann vergleichen?

Gruß
Sam
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tomwr

Re: Vergleich oder nur leere Versprechungen? DRINGEND!!!!
« Antwort #3 am: 17. Juni 2011, 13:57:48 »

Alles in allem denke ich dass es wirklich erfolgversprechend sein könnte, die Anmeldung der Hauptforderungen durch Vergleich mit den Hauptgläubigern zu verhindern um dann mit einem Wegfall des Eröffnungsgrundes zu argumentieren wenn man die Restforderung per Ratenzahlung stemmen kann und die Gläubiger damit einverstanden sind.

Man darf halt auch nicht vergessen, dass man anschließend noch EUR 12.000 Schulden bei einem Freund hat, die auch zurückgezahlt werden wollen.
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Sam16

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Re: Vergleich oder nur leere Versprechungen? DRINGEND!!!!
« Antwort #4 am: 25. Juni 2011, 15:12:45 »

Hallo tomwr,

vielen Dank für deine Antwort.

Habe mir viele Gedanken gemacht, was ich jetzt machen soll. Habe mich jetzt entschieden zu warten bis alle Forderungen angemeldet sind und dann einen Vergleich zu starten.
Meine Frage:
Angenommen ich einige mich (Vertretung durch Ditte) mit den zwei Hauptgläubigern (ca.38.000 Euro) und alle anderen lehnen ab, was passiert wenn ich die beiden Forderungen dann trotzdem bezahle?

Wie bereits geschildert habe ich 13 Gläubiger, von denen sind 8 Gläubiger mit einer Gesamtforderung von 1200 Euro, d. h. wenn ich die beiden Hauptforderungen weg bekommen (Vergleich) und die kleinen Forderung komplett bezahle, bleiben 4 Gläubiger mit insgesamt 7.000 Euro + TH/Gerichtskosten (nehme RSB in Kauf), diese würde ich innerhalb eines Jahres bezahlen, kann man dass so machen oder hab ich da ein Gedankenfehler?

Wie verhält es sich mit Schulden beim Auslandskunden?

Mit freundlichen Grüssen
Sam
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tomwr

Re: Vergleich oder nur leere Versprechungen? DRINGEND!!!!
« Antwort #5 am: 27. Juni 2011, 20:19:38 »

Das Problem ist nach der Anmeldung der Forderungen, dass man die Gläubiger nicht ungleich behandeln darf. Im Prinzip ist eine Einigung mit den Gläubigern möglich aber nur zulässig wenn alle die gleiche Quote erhalten. Eventuell kann man die Hauptgläubiger dazu bewegen, eine Änderung der Forderungsanmeldung mit Betrag 0 zu machen wenn sich das erledigt hat. Ist aber mit zusätzlichen Kosten verbunden.

Auch aus dem Unpfändbaren darf man Gläubiger bezahlen aber da sind EUR 8200 schon ein bischen viel. Man kann natürlich auch warten bis man mit allen Gläubigern klar ist und dann das Verfahren mit Zustimmung der Gläubiger beenden kann. Eine Entscheidung über die RSB gibt es dann aber nicht. Gläubiger, die nicht am Verfahren teilgenommen haben und die nicht schriftlich auf ihre Forderung verzichtet haben, können also wieder vollstrecken nach Aufhebung des Verfahrens. Sofern Gläubiger bereits einen Titel haben, sollte man sich zusätzlich bei Einigung den Titel zurückgeben lassen.
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Sam16

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Re: Vergleich oder nur leere Versprechungen? DRINGEND!!!!
« Antwort #6 am: 27. Juni 2011, 22:40:33 »

Letzte Frage:

Sollte oder kann ich überhaupt im eröffneten Insolvenzverfahren durch Dritte die Forderungen (kleine Gläubiger 50-200 Euro)-(es bleiben dann nur noch 5 Gläubiger) bezahlen? Sollte der IV informiert werden?

Dann hab ich doch größere Chancen später einen Vergleich zumachen :neutral:

Man, ich weiß sind vielleicht dumme Fragen, aber ich will versuchen aus der Insolvenz raus zukommen!
Ich denke auch dass 2-3 Gläubiger (kleine) gar nicht anmelden, werde morgen mit denen mal telefonieren.

Gruß Sam

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dauerpleite

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Re: Vergleich oder nur leere Versprechungen? DRINGEND!!!!
« Antwort #7 am: 28. Juni 2011, 13:43:20 »

Was ist mit den 12.000€, wie willst du die wieder zurückzahlen bei deinem Freund.

Ich kenn da son Sprichwort - "Bei Geld hört die Freundschaft auf"... nicht das der Dir nachher ein Strick drauß macht und du drehst Dich im Kreis.

Mit der Zeitarbeit, ist das auch nicht grade berauschend, ich kenne selber viele dieser Firmen und kann nur abraten da anzufangen zu arbeiten, am Ende ist man immer der Doofe bei diesen Firmen.
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Sam16

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Re: Vergleich oder nur leere Versprechungen? DRINGEND!!!!
« Antwort #8 am: 28. Juni 2011, 16:53:23 »

Danke für deine Antwort dauerpleite!

Jedoch beantwortet es nicht meine Frage.

Gruß Sam
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paps

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Re: Vergleich oder nur leere Versprechungen? DRINGEND!!!!
« Antwort #9 am: 28. Juni 2011, 20:07:46 »

Wie tomwr bereits geschrieben hat, wird es problematisch, nur die Kleinen zu bedienen und sich dann mit den Großen zu vergleichen.

Wie ist denn der gegenwärtige Stand der Anmeldung?
Letztlich würden ja die Kleinen mit einer Quote gegen 0 dastehen.
Eventuell melden die garnicht an und der Vergleich fällt leichter.

Theoretisch könnte auch ein Dritter die Kleinen bedienen.
Die müßten dann nur die Erledigung melden.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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Sam16

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Re: Vergleich oder nur leere Versprechungen? DRINGEND!!!!
« Antwort #10 am: 01. Juli 2011, 02:11:51 »

Danke Paps,

Schlusstermin ist der 19.07.2011.

War halt nur so ne Idee, irgendwo hatte ich gelesen, dass je weniger Gläubiger um so weniger bekommt der TH für seine Arbeit.

Naja, ich warte mal ab, wer alles anmeldet und entscheide dann was ich tun werde. :coffee:

Muss man immer den TH informieren, wenn Dritte einen Vergleich mit den Gläubigern probieren?
Und wenn ein Dritter die kleinen Forderungen bezahlt, ist es dann Gläubigerbevorzugung?

Gruß
Sam
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tomwr

Re: Vergleich oder nur leere Versprechungen? DRINGEND!!!!
« Antwort #11 am: 01. Juli 2011, 21:54:13 »

War halt nur so ne Idee, irgendwo hatte ich gelesen, dass je weniger Gläubiger um so weniger bekommt der TH für seine Arbeit.

Das ist im Prinzip richtig. Aber wir reden hier im Verbraucherinsolvenzverfahren von etwa EUR 30,00 pro Gläubiger sofern die Mindestvergütungsregelung greift.
Den größten Anteil bekommt er meist von der erwirtschafteten Insolvenzmasse (15%).
Auch die Gerichtskosten bemessen sich im Wesentlichen nach der Insolvenzmasse.


Muss man immer den TH informieren, wenn Dritte einen Vergleich mit den Gläubigern probieren?
Und wenn ein Dritter die kleinen Forderungen bezahlt, ist es dann Gläubigerbevorzugung?

Ich würde sagen nein, muss man nicht. Der Gläubiger wird seine Forderung dann schon zurückziehen bzw. ist entsprechendes von dem Dritten mit dem Gläubiger zu vereinbaren.
Da den Dritten auch keine Verpflichtungen den Gläubigern gegenüber treffen, ist es auch keine Gläubigerbegünstigung.
« Letzte Änderung: 01. Juli 2011, 22:03:52 von tomwr »
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Sam16

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Re: Vergleich oder nur leere Versprechungen? DRINGEND!!!!
« Antwort #12 am: 02. Juli 2011, 14:55:53 »

Habe die Aufstellung der Forderungen vom IV bekommen, viele haben nicht angemeldet. Insgesamt 5 Gläuber von ursprünglich 13. Prüfungstermin ist in 10 Tagen.

Frage:
Alle die nicht angemeldet haben, was passiert mit denen?

Eine Forderung hat der IV vergessen in die Tabelle einzutragen, obwohl  die angemeldet haben. Soll ich den IV an die Forderung erinnern (Bank)?

Gruß
Sam
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tomwr

Re: Vergleich oder nur leere Versprechungen? DRINGEND!!!!
« Antwort #13 am: 02. Juli 2011, 15:04:31 »

Alle die nicht angemeldet haben, was passiert mit denen?

Die werden nach Erteilung der RSB eben leer ausgehen.


Eine Forderung hat der IV vergessen in die Tabelle einzutragen, obwohl  die angemeldet haben. Soll ich den IV an die Forderung erinnern (Bank)?

Nein warum ? Ist nicht die Aufgabe des Schuldners. Da muss sich die Bank ggf. selbst drum kümmern.
Vielleicht ist man so schneller durch mit weniger Schulden.
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Sam16

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Re: Vergleich oder nur leere Versprechungen? DRINGEND!!!!
« Antwort #14 am: 03. Juli 2011, 17:23:26 »

 :hi: Danke!

Wie lange können die Gläubiger Ihre Forderungen anmelden? Prüfungstermin ist in 10 Tagen.

Habe ne Mahnung bekommen von einem Gläubiger der nicht angemeldet hat. Was soll ich machen den IV informieren, oder soll sich der Gläubiger selber darum kümmern?

Angenommen es bleibt bei den 5 Gläubigern (36.000 Euro)! Ein Gläubiger davon macht 32.000 Euro aus!
Lohnt sich doch ein Vergleich mit dem Hauptgläubiger? Könnte doch jeden Gläubiger 30% Quote anbieten.

Und wenn man mit allen einig ist, bleibt die RSB trotzdem?

Gruß
Sam
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tomwr

Re: Vergleich oder nur leere Versprechungen? DRINGEND!!!!
« Antwort #15 am: 03. Juli 2011, 18:18:51 »

Eine RSB gibt es nur, wenn das Verfahren komplett durchlaufen wird. Wenn man sich mit den Gläubigern einigt und das Verfahren dadurch vorzeitig beendet wird, gibt es keine RSB. Das heißt alle Gläubiger die nicht am Verfahren teilgenommen haben, können anschließend wieder vollstrecken.

Die Frist zur Anmeldung dürfte längst abgelaufen sein, wenn der Prüfungstermin in 10 Tagen ist. Die Frist für die Anmeldung steht im Eröffnungsbeschluss. Natürlich können Gläubiger auch noch nach der Frist anmelden, müssen aber die Kosten für einen neuen Prüfungstermin selbst tragen.

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Insoman

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Re: Vergleich oder nur leere Versprechungen? DRINGEND!!!!
« Antwort #16 am: 03. Juli 2011, 23:23:20 »

@tomwr
Zitat
Eine RSB gibt es nur, wenn das Verfahren komplett durchlaufen wird. Wenn man sich mit den Gläubigern einigt und das Verfahren dadurch vorzeitig beendet wird, gibt es keine RSB

Wenn alle Gläubiger befriedigt sind und Die Verfahrenskosten gedeckt, erteilt das Amtsgericht auf Antrag die vorzeitige RSB

BGH IX ZB 214/ 04
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...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
 

Insokalle

Re: Vergleich oder nur leere Versprechungen? DRINGEND!!!!
« Antwort #17 am: 04. Juli 2011, 10:42:07 »

Das ist aber hier nicht der Fall: Es werden gerade nicht alle Gläubiger befriedigt.
Bei dem Fragesteller kommt in dem derzeitigen Verfahrensstand nur eine Einstellung des Insolvenzverfahrens nach § 212 oder § 213 InsO in Frage. Ob dabei eine RSB erteilt wird, ist aber sehr fraglich. Es gibt Hinweise auf eine Entscheidung des LG Berlin, das anscheinend bei § 213 die RSB erteilt hat. Wenn der Schuldner auf der sicheren Seite sein will, wartet er die Verfahrensaufhebung ab oder fragt sein Insolvenzgericht nach deren Vorgehensweise.
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Sam16

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Re: Vergleich oder nur leere Versprechungen? DRINGEND!!!!
« Antwort #18 am: 04. Juli 2011, 11:17:28 »

Also sollte ich bist Aufhebung des Verfahrens warten und mich dann vergleichen, damit ich die RSB bekomme?

Bislang haben 5 Gläubiger angemeldet (36.000 Euro). Wobei einer 32.000 euro ausmacht, wäre es nicht sinnvoll mich mit dem zuvergleichen und die Forderung wegzubekommen? Die restlichen 4.000 Euro im Laufe der Insolvenz
abzuzahlen? (beziehe zur Zeit ALG2)

Oder geht mein Vorhaben während des eröffneten Verfahrens nicht, weil ich alle Gläubiger gleichstellen muß?

Bin ratlos, was soll ich tun?
Gruß
sam
« Letzte Änderung: 04. Juli 2011, 11:29:52 von Sam16 »
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tomwr

Re: Vergleich oder nur leere Versprechungen? DRINGEND!!!!
« Antwort #19 am: 04. Juli 2011, 19:16:37 »

Wenn alle Gläubiger befriedigt sind und Die Verfahrenskosten gedeckt, erteilt das Amtsgericht auf Antrag die vorzeitige RSB

Ja aber das kann das Insolvenzgericht doch gar nicht feststellen, wenn die Tilgung der angemeldeten Forderungen nicht im Rahmen des Verfahrens erfolgt sondern die Gläubiger ihre Forderungsanmeldung lediglich zurücknehmen. Das genannte Urteil bezieht sich auf eine entbehrliche WVP nach Abhaltung des Schlusstermins und Erfüllung der angemeldeten Forderungen zu 100%.

Nach gängiger Meinung tritt hier sogar das Problem auf, dass bereits in einem sehr frühen Stadium die Einstellung des Verfahrens erfolgen könnte und Gläubiger im Verfahren verschwiegen wurden, die von der Entscheidung der RSB betroffen wären. Laut InsO ist über die Restschuldbefreiung im Schlusstermin zu entscheiden, §289 Abs.1 InsO. Dass eine Verkürzung der WVP bei Erfüllung aller angemeldeten Forderungen erfolgt (z.B. auch vorher nicht absehbar bei einer plötzlichen Erbschaft) ist eine andere Nummer als bei Wegfall des Eröffnungsgrundes (§212) oder Einstellung durch Zustimmung der Gläubiger (§213).

Zitat
siehe auch Uhlenbruck, § 213 Rz. 14 und Kübler/Prütting/Pape, § 213 Rz. 10: Kein RSB-Verfahren bei Einstellung nach § 213.

Erklärt sich auch damit, dass Einstellung nach § 213 ja schon in einem sehr frühen Verfahrensstadium erfolgen könnte (s. Abs. 2), in dem unbekannte bzw. vom Schuldner verschwiegene Gläubiger noch gar nicht anmelden konnten/mussten. Gläubiger, die i.R.v. § 213 nicht zugestimmt haben, über vorzeitige Erteilung der RSB zu binden, erschiene - nichts zuletzt angesichts der Missbrauchsmöglichkeit - unbillig.
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