Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: Sam16 am 14. Juni 2011, 20:35:09

Titel: Vergleich oder nur leere Versprechungen? DRINGEND!!!!
Beitrag von: Sam16 am 14. Juni 2011, 20:35:09
Guten Abend,

also, ich befinde mich in der Regelinsolvenz. Die Eröffnung war Anfang Mai.Prüfungtermin ist in einem Monat.
Ein Freund würde mir 12.000 Euro geben (Schulden 48.000 Euro) um einen Vergleich mit den Gläubigern anzustreben.

Nun hab ich ein Beratungsgespräch mit einem Anwalt gehabt. Er rät mir schnellstmöglich zu handeln und ein Vergleich anzubieten. Er sagt die Chancen stehen gut. Wenn er es schafft bis zum Schlusstermin mit zwei Gläubigern zu vergleichen (sind insgesamt 42.000 Euro) und diese Ihre Forderung nicht anmelden, dann kann ich den Rest per Ratenzahlung abbezahlen.

Der Freund sollte schnellstmöglich Ihn beauftragen, damit der Vergleich zum Schlusstermin abgeschlossen werden kann.

Was haltet Ihr davon? Kostenpunkt ca.1200 Euro!!
Wie seht Ihr die Chance eines Vergleichs?
Stimmt es, dass die Verfahrenskosten und die Kosten des TH niedriger ausfallen, wenn er es schafft beide Hauptgläubiger zuvergleichen?

Ich traue den Braten nicht richtig!

Danke für eure Antworten im vorraus :hi:

Gruß
Sam
Titel: Re: Vergleich oder nur leere Versprechungen? DRINGEND!!!!
Beitrag von: tomwr am 15. Juni 2011, 12:56:09
Wie ist denn die Einkommenssituation ? Ist da was pfändbar ?
Im Prinzip ist eine garantierte Quote von 25% nicht so schlecht für die Gläubiger, die Schulden insgesamt aber auch nicht so hoch.
Titel: Re: Vergleich oder nur leere Versprechungen? DRINGEND!!!!
Beitrag von: Sam16 am 15. Juni 2011, 13:50:14
Hallo Tomwr,

beziehe zur Zeit Hartz4. Denke aber dass in den nächsten Monaten sich was tun, entweder wieder Selbstständig oder normale Arbeit (Zeitarbeit).

Da ich die Möglichkeit hätte, dass der gute Freund mir da hilft, ist die Frage ob es sich überhaupt lohnt und ob der Anwalt recht hat, dass jetzt die beste Zeit wäre zur vergleichen, halt vor dem Prüfungstermin.

Oder wäre es besser zur warten bis alle ihre Forderungen angemeldet haben und dann vergleichen?

Gruß
Sam
Titel: Re: Vergleich oder nur leere Versprechungen? DRINGEND!!!!
Beitrag von: tomwr am 17. Juni 2011, 13:57:48
Alles in allem denke ich dass es wirklich erfolgversprechend sein könnte, die Anmeldung der Hauptforderungen durch Vergleich mit den Hauptgläubigern zu verhindern um dann mit einem Wegfall des Eröffnungsgrundes zu argumentieren wenn man die Restforderung per Ratenzahlung stemmen kann und die Gläubiger damit einverstanden sind.

Man darf halt auch nicht vergessen, dass man anschließend noch EUR 12.000 Schulden bei einem Freund hat, die auch zurückgezahlt werden wollen.
Titel: Re: Vergleich oder nur leere Versprechungen? DRINGEND!!!!
Beitrag von: Sam16 am 25. Juni 2011, 15:12:45
Hallo tomwr,

vielen Dank für deine Antwort.

Habe mir viele Gedanken gemacht, was ich jetzt machen soll. Habe mich jetzt entschieden zu warten bis alle Forderungen angemeldet sind und dann einen Vergleich zu starten.
Meine Frage:
Angenommen ich einige mich (Vertretung durch Ditte) mit den zwei Hauptgläubigern (ca.38.000 Euro) und alle anderen lehnen ab, was passiert wenn ich die beiden Forderungen dann trotzdem bezahle?

Wie bereits geschildert habe ich 13 Gläubiger, von denen sind 8 Gläubiger mit einer Gesamtforderung von 1200 Euro, d. h. wenn ich die beiden Hauptforderungen weg bekommen (Vergleich) und die kleinen Forderung komplett bezahle, bleiben 4 Gläubiger mit insgesamt 7.000 Euro + TH/Gerichtskosten (nehme RSB in Kauf), diese würde ich innerhalb eines Jahres bezahlen, kann man dass so machen oder hab ich da ein Gedankenfehler?

Wie verhält es sich mit Schulden beim Auslandskunden?

Mit freundlichen Grüssen
Sam
Titel: Re: Vergleich oder nur leere Versprechungen? DRINGEND!!!!
Beitrag von: tomwr am 27. Juni 2011, 20:19:38
Das Problem ist nach der Anmeldung der Forderungen, dass man die Gläubiger nicht ungleich behandeln darf. Im Prinzip ist eine Einigung mit den Gläubigern möglich aber nur zulässig wenn alle die gleiche Quote erhalten. Eventuell kann man die Hauptgläubiger dazu bewegen, eine Änderung der Forderungsanmeldung mit Betrag 0 zu machen wenn sich das erledigt hat. Ist aber mit zusätzlichen Kosten verbunden.

Auch aus dem Unpfändbaren darf man Gläubiger bezahlen aber da sind EUR 8200 schon ein bischen viel. Man kann natürlich auch warten bis man mit allen Gläubigern klar ist und dann das Verfahren mit Zustimmung der Gläubiger beenden kann. Eine Entscheidung über die RSB gibt es dann aber nicht. Gläubiger, die nicht am Verfahren teilgenommen haben und die nicht schriftlich auf ihre Forderung verzichtet haben, können also wieder vollstrecken nach Aufhebung des Verfahrens. Sofern Gläubiger bereits einen Titel haben, sollte man sich zusätzlich bei Einigung den Titel zurückgeben lassen.
Titel: Re: Vergleich oder nur leere Versprechungen? DRINGEND!!!!
Beitrag von: Sam16 am 27. Juni 2011, 22:40:33
Letzte Frage:

Sollte oder kann ich überhaupt im eröffneten Insolvenzverfahren durch Dritte die Forderungen (kleine Gläubiger 50-200 Euro)-(es bleiben dann nur noch 5 Gläubiger) bezahlen? Sollte der IV informiert werden?

Dann hab ich doch größere Chancen später einen Vergleich zumachen :neutral:

Man, ich weiß sind vielleicht dumme Fragen, aber ich will versuchen aus der Insolvenz raus zukommen!
Ich denke auch dass 2-3 Gläubiger (kleine) gar nicht anmelden, werde morgen mit denen mal telefonieren.

Gruß Sam

Titel: Re: Vergleich oder nur leere Versprechungen? DRINGEND!!!!
Beitrag von: dauerpleite am 28. Juni 2011, 13:43:20
Was ist mit den 12.000€, wie willst du die wieder zurückzahlen bei deinem Freund.

Ich kenn da son Sprichwort - "Bei Geld hört die Freundschaft auf"... nicht das der Dir nachher ein Strick drauß macht und du drehst Dich im Kreis.

Mit der Zeitarbeit, ist das auch nicht grade berauschend, ich kenne selber viele dieser Firmen und kann nur abraten da anzufangen zu arbeiten, am Ende ist man immer der Doofe bei diesen Firmen.
Titel: Re: Vergleich oder nur leere Versprechungen? DRINGEND!!!!
Beitrag von: Sam16 am 28. Juni 2011, 16:53:23
Danke für deine Antwort dauerpleite!

Jedoch beantwortet es nicht meine Frage.

Gruß Sam
Titel: Re: Vergleich oder nur leere Versprechungen? DRINGEND!!!!
Beitrag von: paps am 28. Juni 2011, 20:07:46
Wie tomwr bereits geschrieben hat, wird es problematisch, nur die Kleinen zu bedienen und sich dann mit den Großen zu vergleichen.

Wie ist denn der gegenwärtige Stand der Anmeldung?
Letztlich würden ja die Kleinen mit einer Quote gegen 0 dastehen.
Eventuell melden die garnicht an und der Vergleich fällt leichter.

Theoretisch könnte auch ein Dritter die Kleinen bedienen.
Die müßten dann nur die Erledigung melden.
Titel: Re: Vergleich oder nur leere Versprechungen? DRINGEND!!!!
Beitrag von: Sam16 am 01. Juli 2011, 02:11:51
Danke Paps,

Schlusstermin ist der 19.07.2011.

War halt nur so ne Idee, irgendwo hatte ich gelesen, dass je weniger Gläubiger um so weniger bekommt der TH für seine Arbeit.

Naja, ich warte mal ab, wer alles anmeldet und entscheide dann was ich tun werde. :coffee:

Muss man immer den TH informieren, wenn Dritte einen Vergleich mit den Gläubigern probieren?
Und wenn ein Dritter die kleinen Forderungen bezahlt, ist es dann Gläubigerbevorzugung?

Gruß
Sam
Titel: Re: Vergleich oder nur leere Versprechungen? DRINGEND!!!!
Beitrag von: tomwr am 01. Juli 2011, 21:54:13
War halt nur so ne Idee, irgendwo hatte ich gelesen, dass je weniger Gläubiger um so weniger bekommt der TH für seine Arbeit.

Das ist im Prinzip richtig. Aber wir reden hier im Verbraucherinsolvenzverfahren von etwa EUR 30,00 pro Gläubiger sofern die Mindestvergütungsregelung greift.
Den größten Anteil bekommt er meist von der erwirtschafteten Insolvenzmasse (15%).
Auch die Gerichtskosten bemessen sich im Wesentlichen nach der Insolvenzmasse.


Muss man immer den TH informieren, wenn Dritte einen Vergleich mit den Gläubigern probieren?
Und wenn ein Dritter die kleinen Forderungen bezahlt, ist es dann Gläubigerbevorzugung?

Ich würde sagen nein, muss man nicht. Der Gläubiger wird seine Forderung dann schon zurückziehen bzw. ist entsprechendes von dem Dritten mit dem Gläubiger zu vereinbaren.
Da den Dritten auch keine Verpflichtungen den Gläubigern gegenüber treffen, ist es auch keine Gläubigerbegünstigung.
Titel: Re: Vergleich oder nur leere Versprechungen? DRINGEND!!!!
Beitrag von: Sam16 am 02. Juli 2011, 14:55:53
Habe die Aufstellung der Forderungen vom IV bekommen, viele haben nicht angemeldet. Insgesamt 5 Gläuber von ursprünglich 13. Prüfungstermin ist in 10 Tagen.

Frage:
Alle die nicht angemeldet haben, was passiert mit denen?

Eine Forderung hat der IV vergessen in die Tabelle einzutragen, obwohl  die angemeldet haben. Soll ich den IV an die Forderung erinnern (Bank)?

Gruß
Sam
Titel: Re: Vergleich oder nur leere Versprechungen? DRINGEND!!!!
Beitrag von: tomwr am 02. Juli 2011, 15:04:31
Alle die nicht angemeldet haben, was passiert mit denen?

Die werden nach Erteilung der RSB eben leer ausgehen.


Eine Forderung hat der IV vergessen in die Tabelle einzutragen, obwohl  die angemeldet haben. Soll ich den IV an die Forderung erinnern (Bank)?

Nein warum ? Ist nicht die Aufgabe des Schuldners. Da muss sich die Bank ggf. selbst drum kümmern.
Vielleicht ist man so schneller durch mit weniger Schulden.
Titel: Re: Vergleich oder nur leere Versprechungen? DRINGEND!!!!
Beitrag von: Sam16 am 03. Juli 2011, 17:23:26
 :hi: Danke!

Wie lange können die Gläubiger Ihre Forderungen anmelden? Prüfungstermin ist in 10 Tagen.

Habe ne Mahnung bekommen von einem Gläubiger der nicht angemeldet hat. Was soll ich machen den IV informieren, oder soll sich der Gläubiger selber darum kümmern?

Angenommen es bleibt bei den 5 Gläubigern (36.000 Euro)! Ein Gläubiger davon macht 32.000 Euro aus!
Lohnt sich doch ein Vergleich mit dem Hauptgläubiger? Könnte doch jeden Gläubiger 30% Quote anbieten.

Und wenn man mit allen einig ist, bleibt die RSB trotzdem?

Gruß
Sam
Titel: Re: Vergleich oder nur leere Versprechungen? DRINGEND!!!!
Beitrag von: tomwr am 03. Juli 2011, 18:18:51
Eine RSB gibt es nur, wenn das Verfahren komplett durchlaufen wird. Wenn man sich mit den Gläubigern einigt und das Verfahren dadurch vorzeitig beendet wird, gibt es keine RSB. Das heißt alle Gläubiger die nicht am Verfahren teilgenommen haben, können anschließend wieder vollstrecken.

Die Frist zur Anmeldung dürfte längst abgelaufen sein, wenn der Prüfungstermin in 10 Tagen ist. Die Frist für die Anmeldung steht im Eröffnungsbeschluss. Natürlich können Gläubiger auch noch nach der Frist anmelden, müssen aber die Kosten für einen neuen Prüfungstermin selbst tragen.

Titel: Re: Vergleich oder nur leere Versprechungen? DRINGEND!!!!
Beitrag von: Insoman am 03. Juli 2011, 23:23:20
@tomwr
Zitat
Eine RSB gibt es nur, wenn das Verfahren komplett durchlaufen wird. Wenn man sich mit den Gläubigern einigt und das Verfahren dadurch vorzeitig beendet wird, gibt es keine RSB

Wenn alle Gläubiger befriedigt sind und Die Verfahrenskosten gedeckt, erteilt das Amtsgericht auf Antrag die vorzeitige RSB

BGH IX ZB 214/ 04
Titel: Re: Vergleich oder nur leere Versprechungen? DRINGEND!!!!
Beitrag von: Insokalle am 04. Juli 2011, 10:42:07
Das ist aber hier nicht der Fall: Es werden gerade nicht alle Gläubiger befriedigt.
Bei dem Fragesteller kommt in dem derzeitigen Verfahrensstand nur eine Einstellung des Insolvenzverfahrens nach § 212 oder § 213 InsO in Frage. Ob dabei eine RSB erteilt wird, ist aber sehr fraglich. Es gibt Hinweise auf eine Entscheidung des LG Berlin, das anscheinend bei § 213 die RSB erteilt hat. Wenn der Schuldner auf der sicheren Seite sein will, wartet er die Verfahrensaufhebung ab oder fragt sein Insolvenzgericht nach deren Vorgehensweise.
Titel: Re: Vergleich oder nur leere Versprechungen? DRINGEND!!!!
Beitrag von: Sam16 am 04. Juli 2011, 11:17:28
Also sollte ich bist Aufhebung des Verfahrens warten und mich dann vergleichen, damit ich die RSB bekomme?

Bislang haben 5 Gläubiger angemeldet (36.000 Euro). Wobei einer 32.000 euro ausmacht, wäre es nicht sinnvoll mich mit dem zuvergleichen und die Forderung wegzubekommen? Die restlichen 4.000 Euro im Laufe der Insolvenz
abzuzahlen? (beziehe zur Zeit ALG2)

Oder geht mein Vorhaben während des eröffneten Verfahrens nicht, weil ich alle Gläubiger gleichstellen muß?

Bin ratlos, was soll ich tun?
Gruß
sam
Titel: Re: Vergleich oder nur leere Versprechungen? DRINGEND!!!!
Beitrag von: tomwr am 04. Juli 2011, 19:16:37
Wenn alle Gläubiger befriedigt sind und Die Verfahrenskosten gedeckt, erteilt das Amtsgericht auf Antrag die vorzeitige RSB

Ja aber das kann das Insolvenzgericht doch gar nicht feststellen, wenn die Tilgung der angemeldeten Forderungen nicht im Rahmen des Verfahrens erfolgt sondern die Gläubiger ihre Forderungsanmeldung lediglich zurücknehmen. Das genannte Urteil bezieht sich auf eine entbehrliche WVP nach Abhaltung des Schlusstermins und Erfüllung der angemeldeten Forderungen zu 100%.

Nach gängiger Meinung tritt hier sogar das Problem auf, dass bereits in einem sehr frühen Stadium die Einstellung des Verfahrens erfolgen könnte und Gläubiger im Verfahren verschwiegen wurden, die von der Entscheidung der RSB betroffen wären. Laut InsO ist über die Restschuldbefreiung im Schlusstermin zu entscheiden, §289 Abs.1 InsO. Dass eine Verkürzung der WVP bei Erfüllung aller angemeldeten Forderungen erfolgt (z.B. auch vorher nicht absehbar bei einer plötzlichen Erbschaft) ist eine andere Nummer als bei Wegfall des Eröffnungsgrundes (§212) oder Einstellung durch Zustimmung der Gläubiger (§213).

Zitat
siehe auch Uhlenbruck, § 213 Rz. 14 und Kübler/Prütting/Pape, § 213 Rz. 10: Kein RSB-Verfahren bei Einstellung nach § 213.

Erklärt sich auch damit, dass Einstellung nach § 213 ja schon in einem sehr frühen Verfahrensstadium erfolgen könnte (s. Abs. 2), in dem unbekannte bzw. vom Schuldner verschwiegene Gläubiger noch gar nicht anmelden konnten/mussten. Gläubiger, die i.R.v. § 213 nicht zugestimmt haben, über vorzeitige Erteilung der RSB zu binden, erschiene - nichts zuletzt angesichts der Missbrauchsmöglichkeit - unbillig.
Titel: Re: Vergleich oder nur leere Versprechungen? DRINGEND!!!!
Beitrag von: Sam16 am 04. Juli 2011, 21:03:04
Hallo Tomwr,

wenn ich dich richtig verstanden habe, dann wäre es besser bis zum Aufhebung des Verfahrens zu warten und dann den Vergleich durchziehen. Dann kann ich ja einen Antrag auf vorzeigige RSB stellen, oder nicht?

Wie lange dauert es von Prüfungstermin bis zur Aufhebung des Vefahrens?

Gruß
Sam
Titel: Re: Vergleich oder nur leere Versprechungen? DRINGEND!!!!
Beitrag von: tomwr am 05. Juli 2011, 20:11:01
Wie lange dauert es von Prüfungstermin bis zur Aufhebung des Vefahrens?

Das kann man nicht sagen, kann schon mal 1 bis 2 Jahre dauern.
Das Problem ist, dass man nach Aufhebung des Verfahrens die WVP nur bei Erfüllung aller Verbindlichkeiten (angemeldete Forderungen) beenden kann. Eine Änderung der Anmeldung ist dann nicht mehr möglich.

Taktisch wäre es vielleicht am Besten vor dem Schlusstermin (sobald wie möglich) mit den Hauptgläubigern zu vergleichen (besser gesagt durch Dritte vergleichen zu lassen) und deren Forderung als Änderungsmeldung zurückzunehmen lassen und mit einer überschaubaren Forderungssumme in das Verfahren zu gehen und eventuell in der Schlussverteilung alle restlichen Gläubiger zu befriedigen oder nahezu. Auch Verfahrenskosten sind hier zu berücksichtigen.
Titel: Re: Vergleich oder nur leere Versprechungen? DRINGEND!!!!
Beitrag von: Insokalle am 06. Juli 2011, 10:40:16
Den Beitrag verstehe ich nicht. In welches Verfahren nehmen?

Wer sagt, dass in der Wohlverhaltensphase ein Quoten-Vergleich unmöglich sein soll? Möglich ist das schon. Nur dürfte sich hier die gleiche Problematik mit der Erteilung der RSB stellen. Meines Wissens wird dies sehr kontrovers diskutiert.

Warum überhaupt bedenkliche oder zweifelhafte Klimmzüge machen? Es ist doch eine Regelinsolvenz. Da bietet sich die Alternative Insolvenzplan an. Damit könnte man alle Insolvenzgläubiger erschlagen und bekommt RSB.


Titel: Re: Vergleich oder nur leere Versprechungen? DRINGEND!!!!
Beitrag von: tomwr am 06. Juli 2011, 18:51:54
Wer sagt, dass in der Wohlverhaltensphase ein Quoten-Vergleich unmöglich sein soll?

Wie soll denn bitte schön in der WVP ein Quotenvergleich möglich sein ? Und warum sollte da ein TH mitspielen ? In der WVP ist die Sache doch ganz einfach, die Insolvenzgläubiger werden NUR nach den Regeln der Insolvenz befriedigt. Zusätzlich greift noch §294 Abs.2 InsO, wonach selbst ein Dritter einem Insolvenzgläubiver keinen Sondervorteil verschaffen darf. Betreffende Mittel sind an den TH zu richten, der diese Quotenmäßig aufteilt. Auch ist eine Rücknahme der angemeldeten Forderungen durch den Gläubiger in der WVP nicht vorgesehen.

Zitat
§ 294 Gleichbehandlung der Gläubiger
(1) Zwangsvollstreckungen für einzelne Insolvenzgläubiger in das Vermögen des Schuldners sind während der Laufzeit der Abtretungserklärung nicht zulässig.
(2) Jedes Abkommen des Schuldners oder anderer Personen mit einzelnen Insolvenzgläubigern, durch das diesen ein Sondervorteil verschafft wird, ist nichtig.
(3) Gegen die Forderung auf die Bezüge, die von der Abtretungserklärung erfaßt werden, kann der Verpflichtete eine Forderung gegen den Schuldner nur aufrechnen, soweit er bei einer Fortdauer des Insolvenzverfahrens nach § 114 Abs. 2 zur Aufrechnung berechtigt wäre.
Titel: Re: Vergleich oder nur leere Versprechungen? DRINGEND!!!!
Beitrag von: Sam16 am 06. Juli 2011, 19:22:03

Zitat
Warum überhaupt bedenkliche oder zweifelhafte Klimmzüge machen? Es ist doch eine Regelinsolvenz. Da bietet sich die Alternative Insolvenzplan an. Damit könnte man alle Insolvenzgläubiger erschlagen und bekommt RSB.

Kann mir dass jemand genauer erklären mit dem Insolvenzplan. Was sind die Vorrausetzungen dafür? Wie führe ich so einen durch? Wenn ja, kann man dass überhaupt noch vor dem Prüfungtermin oder danach machen?

Gibt es überhaupt eine Möglichkeit nach Einigung (Vergleich) eine vorzeitigr RSB zu bekommen?

Vielen Dank bis jetzt wurde meine Fragen immer beantwortet, werde auch meine Erfahrungsberichte demnächst posten um evtl. anderen etwas zu helfen!  :hi:

Gruß
Sam
Titel: Re: Vergleich oder nur leere Versprechungen? DRINGEND!!!!
Beitrag von: Insokalle am 06. Juli 2011, 20:11:20
Tom sollte mit einigen Rechtspflegern sprechen. Weitere Informationen im einschlägigen Forum oder im Kommentar. Eine gleichmäßige Einigung mit allen Gläubigern verstößt logischerweise nicht gegen § 294 InsO. Genausowenig wie vermutlich eine Zahlung von einem Dritten. Und der TH hat sowieso keinen Einfluss mehr (WVP).

Zum Insolvenzplan: Mit einem Plan kann von der Regelabwicklung abgewichen werden, wenn der Plan für die Gläubiger vorteilhafter ist. Z.B. bei einer höheren Quote. Die würde entstehen, wenn sonst kein Geld in die Masse kommt aber ein Dritter Geldmittel zur Verfügung stellen würde. Ein Plan ist nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens nicht mehr möglich. Es ist ein recht komplexes Vertragswerk, das von einem Spezialisten ausgearbeitet werden sollte. Er kann von dem Schuldner aber auch von dem Insolvenzverwalter eingereicht werden. Erste Anlaufstelle kann also der Verwalter sein. Den könnten Sie fragen, ob ein Plan sinnvoll wäre, Erfolgsaussichten hat und ob er Ihnen einen solchen Plan erstellt.

Titel: Re: Vergleich oder nur leere Versprechungen? DRINGEND!!!!
Beitrag von: Sam16 am 06. Juli 2011, 21:58:02
@ insokalle
was ist der vorteil von einem insolvenzplan? Wie geschrieben hätte ich 10.000 Euro zur Verfügung. Habe ja mein Gewerbe abgemeldet! Muss ich wieder Selbstständig sein, um ein Insolvenzplan einzureichen?

Wäre die Regelinsolvenz kürzer wenn der Insolvenzplan durchgeht?


Sorry für die vielen Fragen (werden bestimmt noch einige folgen), hatte anscheinend schlechte Beratung beim Schuldnerberater! :cry:

gruß
sam

Titel: Re: Vergleich oder nur leere Versprechungen? DRINGEND!!!!
Beitrag von: Insokalle am 07. Juli 2011, 09:57:28
Sie müssen nicht zwingend selbständig tätig sein. Viele Gerichte akzeptieren auch Pläne von nicht (mehr) selbständigen.

Bei Plänen mit einer Einmalzahlung sollte die Dauer kürzer sein.
Titel: Re: Vergleich oder nur leere Versprechungen? DRINGEND!!!!
Beitrag von: tomwr am 07. Juli 2011, 15:39:31
Tom sollte mit einigen Rechtspflegern sprechen. Weitere Informationen im einschlägigen Forum oder im Kommentar. Eine gleichmäßige Einigung mit allen Gläubigern verstößt logischerweise nicht gegen § 294 InsO. Genausowenig wie vermutlich eine Zahlung von einem Dritten.

Danke für den Hinweis, habe ich gemacht. Also nicht mit Rechtspflegern gesprochen sondern nochmal im Hamburger Kommentar nachgelesen zu §299 InsO. Da ist in Randnummer 4 tatsächlich erwähnt, dass ein außergerichtlicher Vergleich möglich ist und eine Beendigung des Verfahrens begehrt werden kann, wenn alle Gläubiger auf ihre Restforderungen verzichten und freilich die Kosten des Verfahrens gedeckt sind. Problematisch bei solchen Vergleichen sind halt letztlich immer die Zustimmung aller Gläubiger besonders wenn es viele sind. Aber rechtlich machbar ist es wohl.
Titel: Re: Vergleich oder nur leere Versprechungen? DRINGEND!!!!
Beitrag von: Maurice Garin am 07. Juli 2011, 22:28:06
Problematisch bei solchen Vergleichen sind halt letztlich immer die Zustimmung aller Gläubiger besonders wenn es viele sind.

Ach was...

 :wow:
Titel: Re: Vergleich oder nur leere Versprechungen? DRINGEND!!!!
Beitrag von: tomwr am 11. Juli 2011, 17:40:41
Und weil Du den Ratgeber so toll fandest, hast Du ihn gleich kopiert und als Albert Gostner neu rausgebracht oder wie ?  :gruebel:


edit by paps:
Der vorhergehende Beitrag von Albert wurde gelöscht.
Es geht sowieso nur um sein e-Book. :nono:
Titel: Re: Vergleich oder nur leere Versprechungen? DRINGEND!!!!
Beitrag von: Sam16 am 12. Juli 2011, 17:17:42
danke tomwr und Insokalle,
hab jetzt bisschen den durchblick.  :cool:

Ich werde den Insolvenzplan probieren. Probiere einem Termin beim Anwalt zubekommen, damit er mir einem erstellt.

Hab in zwei Tagen Prüfungstermin mit 5 Gläubigern, bis jetzt hat noch keiner nachgemeldet!

Wie ist dass beste taktische Vorgehen? Warten bis kurz vor Schlusstermin und dann den Insoplan einreichen?

Was denkt Ihr, mit wieviel IV+Gerichtskosten ich bis jetzt rechnen muss (5 Gläubiger/37.000 Euro)?

Oder wäre doch ein Vergleich mit dem Hauptgläubiger (32.000 Euro) doch besser und dann den Rest ruhig in der IsoVerfahren abbezahlen? (Es bleiben dann nur 5.000 Euro)

Habe eine letzte Mahnung von einem Gläubiger bekommen, obwohl ich diesen den IV mitgeteilt habe, soll ich die Mahnung an den IV weiterreichen?

Bin hin und her gerissen - aufjeden Fall werde ich alles versuchen um mit einem blauen Auge davonzukommen.

Gruß
Sam  :cry:
Titel: Re: Vergleich oder nur leere Versprechungen? DRINGEND!!!!
Beitrag von: tomwr am 12. Juli 2011, 18:43:16
Die Vergütung des IV bemisst sich nach der generierten Insolvenzmasse. Die Mindestvergütung ist EUR 1.000 plus 19% Umsatzsteuer (bis 10 Gläubiger). Die vergleichbare Insolvenzmasse wäre EUR 2.500,-. Erwirtschaftet er mehr Insovlenzmasse bekommt er eine höhere Vergütung, sonst die Mindestvergütung.

Gerichtskosten bestimmen sich rein nach der Insolvenzmasse.
Mindestbetrag ist EUR 75,00 (bis 300 EUR Insolvenzmasse).
Bis EUR 2.500 Insolvenmasse sind die Gerichtskosten EUR 243.

Habe jetzt nicht großartig geprüft, ob bestimmte Kosten nicht anfallen wenn das Verfahren vorzeitig beendet wird. Wäre aber möglich. Allerdings nur Gerichtskosten.
Titel: Re: Vergleich oder nur leere Versprechungen? DRINGEND!!!!
Beitrag von: Insokalle am 12. Juli 2011, 19:32:26
"Oder wäre doch ein Vergleich mit dem Hauptgläubiger (32.000 Euro) doch besser und dann den Rest ruhig in der IsoVerfahren abbezahlen? (Es bleiben dann nur 5.000 Euro)"

Falls das überhaupt möglich ist, halte ich davon nichts. Vor allem in Hinblick auf negative Konsequenzen.

Der Insolvenzplan sollte zeitig eingereicht werden. Da gibt es keine Taktik. Sie wissen doch gar nicht, wann der Schlusstermin sein wird. Je eher Sie wissen, ob es möglich ist, umso besser.

Erstellt der Verwalter den Plan, wird sich seine Vergütung vermutlich erhöhen.
Titel: Re: Vergleich oder nur leere Versprechungen? DRINGEND!!!!
Beitrag von: Sam16 am 12. Juli 2011, 21:15:50
Ahja ok.

Also rede ich mit meinem IV über den Insolvenzplan und sage Ihm, dass ein Dritter mir helfen will und ob er den Plan erstellt oder ich mir einen Anwalt nehme!

Nochmals zur Verständnis:
Angenommen alle angemeldeten Gläubiger akzeptieren den Plan, dann beantrage ich doch die vorzetige RSB und somit können alle Gläubiger die nicht angemeldet haben nichts mehr machen, oder?

Was ist wenn nur 4 zusagen und einer nicht?

Und wäre es nicht im Interesse des IV wenn der Insolvenzpaln durchgeht? dann bekommt er doch mehr vergütet?

Gruß
Sam
Titel: Re: Vergleich oder nur leere Versprechungen? DRINGEND!!!!
Beitrag von: Insokalle am 13. Juli 2011, 11:51:00
Das hängt vom Verwalter ab. Ein Plan macht auch viel Arbeit. Andererseits spart er hinterher Zeit, wenn er keine Jahresberichte usw. schreiben braucht.

Die RSB braucht nicht gesondert beantragt werden. Sie steht im Plan. S. auch § 227 InsO.

Die Wirkungen des Plans sollten auch für nicht angemeldete Insolvenzgläubiger gelten. Steht auch in § 254 InsO.

Über den Plan wird in einem Termin abgestimmt. Der Plan ist angenommen, wenn die Mehrheit der Gläubiger zustimmt und die Summe der Forderungen der zustimmenden Gläubiger mehr als die Hälfte der Summe der Forderungen der insgesamt abstimmenden Gläubiger beträgt. Also ist eine doppelte Mehrheit erforderlich, nach Beträgen und nach Köpfen (§ 244 InsO).
Das sog. Obstruktionsverbot (§ 245 InsO) kann das Quertreiben von Gläubigern verhindern.

Titel: Re: Vergleich oder nur leere Versprechungen? DRINGEND!!!!
Beitrag von: Sam16 am 13. Juli 2011, 16:27:59
Dass ist meine Rettung.

vielen vielen dank insokalle.

Nur noch ne kurze Frage:
Angenommen alle angemeldeten akzeptieren den Plan und vor dem Schlußtermin meldet plötzlich noch ein Gläubiger nach. Gilt dann der Plan als gescheitert? Und was ist mit dem Geld, ist es trotzdem weg (gehört nicht mir, sondern Dritten?


gruß
sam
Titel: Re: Vergleich oder nur leere Versprechungen? DRINGEND!!!!
Beitrag von: Insokalle am 13. Juli 2011, 18:02:40
Bei Einreichung eines Planes und erfolgreicher Vorprüfung durch das Gericht (§ 231 InsO) gibt es keinen Schlusstermin. Es gibt nur den Erörterungs- und den Abstimmungstermin. Deswegen muss sinnvollerweise für die Fälle nachträglicher Anmeldungen und bestrittener Forderungen eine Regelung in den Plan. In den meisten Fällen orientiert sie sich an den Vorschriften der InsO (§§ 187 ff InsO), damit an der Stelle auch nichts passieren kann.

Der Betrag, den der Dritte einzahlen soll, wird entweder vorher eingezahlt unter der Bedingung, dass der Plan zustande kommt. Ansonsten Rückzahlung.
Oder der Betrag wird nach Rechtskraft des Plans eingezahlt. Dann muss der Einzahlende vorher bestätigen, dass er einzahlt.

Titel: Re: Vergleich oder nur leere Versprechungen? DRINGEND!!!!
Beitrag von: Sam16 am 15. Juli 2011, 19:07:26
Hey Leute,

heute muss ich schlechte Nachrichten übermitteln. :cry:

Habe mit meinem IV telefoniert:
- der InsoPlan ist möglich, jedoch macht er keinen.
- Erfolgsaussichten sind schlecht, da die Quote nicht hochgenug ist.
- Lt. IV bleiben abzüglich der Gerichts/IV Kosten eine Quote von 5% für die Gläubiger.
- nicht angemeldete Gläubiger müssen auch noch berücksichtigt werden, falls die anmelden.
- InsoPlan-Verfahren kann 1,5 Jahre länger dauern und am Ende vielleicht abgelehnt.
- wenn ich 20.000 Euro hätte wäre es was anderes.
- in 3 Monaten ist Schlusstermin.

Bin wieder auf dem Boden der Tatsachen gelandet. :neutral:
Naja, dann gibt es halt garnichts für alle.  :coffee:

Gruß
Sam
Titel: Re: Vergleich oder nur leere Versprechungen? DRINGEND!!!!
Beitrag von: Insokalle am 15. Juli 2011, 19:24:43
Das ist zT Quatsch. Ein Plan mit Einmalzahlung kann innerhalb von 6 Monaten durch sein, aber von 1,5 Jahren habe ich noch nicht gehört. Das soll mir mal jmd. erklären.
Viele Gläubiger sind froh, wenn sie überhaupt 5% bekommen.

Dann gehen Sie eben anders vor:
Schreiben Sie die Gläubiger selbst an. Skizzieren Sie das Planvorhaben. ZB: Einmalzahlung aus Familienkreis, Quote ca. 5%. Quote ohne Plan 0%? Dann warten Sie die Resonanz ab. Ist sie positiv, suchen Sie einen, der den Plan erstellt. Allerdings müssen Sie den natürlich bezahlen.

Leider sieht es so aus, als rennt die Zeit davon.
Titel: Re: Vergleich oder nur leere Versprechungen? DRINGEND!!!!
Beitrag von: Sam16 am 16. Juli 2011, 01:06:35
ja ich hab dass auch nicht verstanden.

37.000 Euro Forderungen
 2.500 Euro Lt. IV bereits Gerichtskosten (ob dass stimmt, würde mich interessieren)

10.000 Euro zur Verfügung.

Wie kommt er auf eine Quote von 5-6%?????
Verstehe es nicht, dass man es nicht mal in Erwägung zieht, da sonst die Gläubiger nichts bekommen.

Werde mir einen Anwalt nehmen und mit dem einen InsoPlan erstellen und einreichen! Bisschen Zeit bleibt ja noch :whistle:

Wie ist eure Meinung dazu?

Gruß
Sam
Titel: Re: Vergleich oder nur leere Versprechungen? DRINGEND!!!!
Beitrag von: Insokalle am 16. Juli 2011, 12:39:44
Kann ich so nicht nachvollziehen.
Gesamtkosten des Insolvenzverfahrens vielleicht 2.500.
Dazu noch Kosten für den Berater.

Ob es letztendlich klappt, wird Ihnen Stand heute keiner voraussagen können.

Noch als Ergänzung:
Wenn Sie einen Berater gefunden haben, nehmen Sie zur Besprechung eine aktuelle Insolvenztabelle und den Bericht nach § 156 InsO mit. Das kann nicht schaden. Beides bekommen Sie vom Verwalter oder vom Gericht (ich würde mir dort Ablichtungen geben lassen).

Titel: Re: Vergleich oder nur leere Versprechungen? DRINGEND!!!!
Beitrag von: Sam16 am 21. Juli 2011, 13:04:23
Hallo ich bins wieder! :hi:

So war heute bei 2 Anwälten. Der eine hatte gar keine Ahnung, seiner Meinung nach kann man nichts mehr machen, außer die gesamte Schuld zu tilgen.

Der zweite war seriöser und meiner Meinung nach sehr Kompetent. Er hat mir geraten bis zum Schlusstermin zu warten und dann die Forderungen über Dritte zu vergleichen. Er sieht gute Erfolgchance. Das eizigste Problem wäre das Finanzamt.

Für einen Insolvenzplan bleibt habe ich nicht mehr die Zeit, da in ca. 2-3 Monaten der Schlusstermin ist.



Gruss
Sam
Titel: Re: Vergleich oder nur leere Versprechungen? DRINGEND!!!!
Beitrag von: Sam16 am 24. Juli 2011, 20:54:08
Guten Abend,

hab wiedermal ne Frage:

kann ich Forderungen, die angemeldet sind aus meinem unfändbaren Einkommen begleichen, oder ist es Gläubiger Bevorzugung?

Hintergrund:
In 2-3 Monaten ist Schlusstermin und dann will ich mich über meinen Anwalt Vergleichen. Bis jetzt wie berichtet sind es 5 Gläubiger, die angemeldet haben. 2 Gläubiger bekommen insgesamt 480 Euro.
Wenn ich die weg habe, dann ist es leichter einen Vergleich mit nur 3 Gläubigern durchzuführen.

Außerdem hat der Anwalt mir geraten, mal beim Finanzamt nachzufragen, ob die mit einem Vergleich einverstanden sind (sollte vor dem Schlusstermin sein).
Stand heute Forderungen Finanzamt: 5400 Euro
abzüglich Gutschrift 2011: ca. 2000 Euro (problem, das Jahr 2011 wird es im 2012 vom Finanzamt bearbeitet)
Forderungen gesamt 3000-3400 Euro.

Wie genau soll ich beim Finanzamt vorgehen? (Brief schreiben oder persönlich vorbei gehen mit)

Gruß
Sam
Titel: Re: Vergleich oder nur leere Versprechungen? DRINGEND!!!!
Beitrag von: tomwr am 25. Juli 2011, 21:54:33
Nein aus dem unpfändbaren darfst Du Gläubiger auch bezahlen. Es ist keine Gläubigerbenachteiligung, weil das Ünpfändbare nicht zur Insolvenzmasse gehört, die Gläubigergemeinschaft darauf auch keinen Anspruch hat. Wo keine Gläubiger benachteiligt werden, können im Umkehrschluss auch keine Gläubiger bevorzugt werden.
Gibts ein BGH Urteil, dass Du mit der Google Suche sicher auch schnell finden wirst.
Such mal mit "BGH unpfändbares Einkommen Gläubiger".  :wink:

Das Finanzamt hat einen begrenzten Spielraum. In der Regel können die nur Säumniszuschläge ganz oder hälftig erlassen unter bestimmten Voraussetzungen, nicht die eigentlich Steuern. Oftmals machen Säumniszuschläge aber einen beträchtlichen Teil der Forderung aus. Ich würde mal eine Aufstellung beim Finanzamt anfordern, wie sich die geforderte Summe konkret zusammensetzt.
Titel: Re: Vergleich oder nur leere Versprechungen? DRINGEND!!!!
Beitrag von: Sam16 am 02. August 2011, 00:43:24
Guten Abend und wieder ich, :rougi:

da der InsoPlan von der Zeit her nicht mehr geht und mein Anwalt in Urlaub ist und erst nach Aufhebung des Verfahrens aktiv wird, wollte ich eure Meinung zu meinem Vorhaben hören?

kurz nochmal zur Situation:
- Mitte Juli 2011 Prüfungstermin gehabt
- 5 Gläubiger haben angemeldet
  - Liferant 32.000 Euro
  - Stand heute FA 5400 Euro (2012 bekomme ich eine Gutschrift: ca. 2000 Euro)
  - Berufsgenossenschaft: 1900 Euro
  - Anwalt 180 Euro
  - Arztkosten 300 Euro
- in 3 Monaten ist Schlußtermin lt. IV
- 10.000 Euro durch Dritte zur Verfügung (6000 Euro sagen wir mal Schenkung + 4000Euro Kredit vom Bekannten)

Kann oder sollte ich versuchen die Anwalt und Arztkosten vor dem Schlußtermin komplett zu bezahlen?
Dem Hauptgläubiger eine Vergleich per Einmalzahlung anbieten, sagen wir mal 5000-6000?

Der Hintergedanke: Es bleiben insgesamt ca. 5.000 Euro an Forderungen + IV/Gerichtkosten, mit den restlichen 4000 Euro, die mir geblieben sind, kann ich ja die IV/Gerichtskosten und vttl. die Berufsgenossenschaft bezahlen und dann innerhalb von 1-2 Jahren die Forderungen vom FA begleichen und die vorzeitige RSB beantragen.

Oder lieber bis Aufhebung des Verfahrens warten und meinen Anwalt alles machen lassen (dann muss ich ihn auch noch bezahlen).

Gruß
Euer immer fragender Sam
Titel: Re: Vergleich oder nur leere Versprechungen? DRINGEND!!!!
Beitrag von: Insokalle am 02. August 2011, 10:57:25
Vom ersten Vorschlag halte ich nichts.
Den zweiten finde ich besser. In der RSB muss dann aber eine gleichmäßige Quote gezahlt werden, da kein Gläubiger bevorzugt werden darf. Und ich würde mit dem Gericht vorher klären, ob es in solchen Fällen die vorzeitige RSB erteilt oder nicht, s.o.
Titel: Re: Vergleich oder nur leere Versprechungen? DRINGEND!!!!
Beitrag von: Sam16 am 04. August 2011, 00:04:35
Danke Insokalle,

denke ich werde es so machen. Nach Aufhebung, mit meinem Anwalt die Sache angehen. Bei 5 Gläubiger könnte es klappen.

Was soll ich mit den zwei Kleingläubiger machen? Besser diese vorher über Dritte bezahlen? Oder sagen wir mal, jedem einem Vergleich anbieten (50%)? :whistle:

Dann bleiben nur noch Drei Gläubiger nach Aufhebung!

Gruß
Sam
Titel: Re: Vergleich oder nur leere Versprechungen? DRINGEND!!!!
Beitrag von: Sam16 am 25. August 2011, 01:54:04
Ich will nicht nerven,

würde mich freuen wenn jemand mir da einen Ratschlag gibt, in ca. 2 Monaten ist Schlusstermin.
Ich habe mehrmals gelesen, dass besonders die Kleingläubiger sich beim Vergleich quer stellen.
Beide den beide Gläubiger wäre ein Gesamtbetrag von 500 Euro fällig (bezahlbar).
danke im voraus!

Sam