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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Vergleichsangebot wie hoch?  (Gelesen 5577 mal)

mayam

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Vergleichsangebot wie hoch?
« am: 11. November 2008, 14:18:44 »

Hallo,

nachdem die Inso meines mannes nun planmäßig läuft, sind meine Schulden dran (noch Überbleibsel aus unserer Selbststäündigkeit).
Wir streben einen Vergleich an, Geld leihen uns (hoffentlich) seine Eltren!!! Eine Privatinso kommt aus verschiednen gRÜNDEN leider nicht in Frage.
Schulden belaufen sich aus ca 18 000 Euro. Davon 2 Beträge aus ALG (ca 5000E bei dem man sicher keinen Vergleich rausholen kann oder?), 1Betrag 3500€, 2Beträge je 1500€ und viele Kleinere (so um die 300€)

Nun meine Frage wie hoch sollte ich mein Vergleichsangebot ansetzen?

(Habe kein eigenes Einkommen und mein Mann verdient (bei 4Unterhaltspfl), ca 1993€ (zahlt monatlich 2,88 an den Träuhänder)

Ich wäre total froh, wenn mir jemand einen Hinweis geben könnte, hatte so an 30% gedacht um dann auf 50% hochzugehen, aber das ist nur so eine wage Idee ohne Begründung!

Vielen, vielen Dank schon jetzt

Mayam
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lucca_m

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Re: Vergleichsangebot wie hoch?
« Antwort #1 am: 11. November 2008, 18:12:13 »

Welche Gründe sprechen aus Ihrer Sicht gegen eine Insolvenz?

Folgende Rechnung:
50% Vergleich geht durch. Vergleichsumme (hoffentlich) 10.000 EUR geliehen.
Rückzahlungszeitraum analog Insolvenzverfahren/Restschuldbefreiung: 6 Jahre
Zinsen bei Familiendarlehen 3% p.a. also ca. 1.800 EUR
Gesamtdarlehen: 11.800 EUR
monatliche Tilgung bei 72 Monaten 163,89 EUR
Sie sind frei von den Schulden.

Regelinsolvenzverfahren:
Stundung der Verfahresnkosten
monatlich pfändbarer Betrag: 0,00 EUR (kein Einkommen)
Verpflichtung zur Arbeitsuche mit Nachweisen
nach ca 12 Monaten Abschluss des Insolvenzverfahrens, Beginn der Restschuldbefreiungsphase
Sie können wieder Vermögen bilden.
Nach insgesamt 6 Jahren Erteilung der Restschuldbefreiung falls keine Versagungsgründe vorliegen.
Kosten: theoretisch keine.

Entscheiden Sie sich: Tor 1 oder 2?

Wobei man das alles hätte bei der Einleitung des Insolvenzverfahrens Ihres Mannes erläutern und bearbeiten können. Sie schreiben, schließlich seien die Schulden aus einer gemeinsamen Selbständigkeit heraus entstanden. Welche ReEchtsform?
Evtl. wären Sie um eine eigenes Verfahren herumgekommen.

In einer insolvenznahen Situation kann man sich nicht profund genung informieren.

"Stellt Euch vor, es gibt so viele Lösungsmöglichkeiten und keiner nutzt sie"
(weil sie nicht bekannt sind)
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mayam

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Re: Vergleichsangebot wie hoch?
« Antwort #2 am: 11. November 2008, 18:51:16 »

Hallo lucca,

danke für deine Antwort!
Inso geht u.a. deshalb nicht, weil wir bzw ich mehrfach in Verträgen falsche Angaben gemacht hatte, d.h. dadurch nicht nur ne RB versagt würde, sondern wahrscheinlich auch noch eine Betrugsanzeige folgen würde! Und ich außerdem gerade mein Abitur nachhole um dann zu studieren (hab noch keine abgeschlossene Berufsausb), wäre dann aber ersts in 5-6 Jahren fertig und ob sicher der TH darauf einlässt, wäre ne 50/50 Chance. Wir hatten Gespräche mit einer SB.
Das Unternhemen war offiziell ein Einzelunternehmen (meines Mannes). Wir haben dies extra so gemacht, um im swchlimmsten Fall nicht beide in Inso gehen zu müssen, obwohl es von anfang an UNSER unternehmen war. leider hängen wir nun doch beide drin, da wir unser gesanmtes einkommen in das Unternhemen gesteckt haben und unser tägliches Leben dann zeitweise über Kreditkarten etc finanziert haben....
Ein Vergleich scheint uns deshalb die beste Lösung, wenn wir das geld zusammen kriegen, bevor jetzt demnächst die EV kommt...

LG
Mayam
« Letzte Änderung: 11. November 2008, 18:54:32 von mayam »
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